3190/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und GenossInnen
an die Frau Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Neuregelung des Kilometergeldes
Aufgrund der
ständig steigenden Kosten für Benzin, Anmeldung und Steuern ist der
Betrag
von
4,90 Schilling längst überholt und sollte umgehend auf 5,50 Schilling
erhöht werden. Seit
der letzten
Erhöhung des Kilometergeldes im Jahr 1997 sind die Autokosten dramatisch
gestiegen. Das bedeutet eine
zusätzliche Belastung für den privaten PKW-Verkehr und vor
allem für jene Arbeitnehmer, die
ihr Auto beruflich brauchen. Auch die Fraktion
Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Oberösterreich
teilt diese Meinung und stellte in der
letzten Vollversammlung einen entsprechenden Antrag.
In der Antwort auf meine letzte Anfrage
(2050/J) zu diesem Thema haben Sie angekündigt,
dass in Anlehnung an das deutsche Modell eine Regelung für Österreich
entwickelt werden
soll.
Die deutsche
Regelung sieht zwei unterschiedliche Tarife vor, einen für die
gelegentliche
Benutzung
des Kraftfahrzeuges und einen für so genannte "anerkannte"
Kraftfahrzeuge.
Die
Anlehnung an das deutsche System würde eine wesentliche Verschlechterung
für die
Kilometergeld-Bezieher bedeuten, da die nach diesem System gezahlten
Kilometergelder
wesentlich
niedriger als die derzeit in Österreich gezahlten Kilometergeld -
Beträge sind.
Da sich seit meiner letzten Anfrage im
März 2001 in dieser Angelegenheit offenbar nichts
getan
hat, besteht Hoffnung, dass Sie von Ihrem ursprünglichen Vorhaben
abgegangen sind
und zu einer von
allen Autofahrerklubs geforderten Erhöhung der Kilometergeldes eine
positive Einstellung entwickelt haben.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister
für öffentliche Leistung und Sport nachstehende
Anfrage
1. Werden Sie das Kilometergeld - wie vielfach gefordert - auf 5,50 Schilling erhöhen?
2. Falls ja, ab wann ist mit dieser Erhöhung zu rechnen?
3. Falls nein, was spricht Ihrer Meinung nach gegen eine
Erhöhung des Kilometergeldes auf
5,50 Schilling?
4. Halten Sie immer noch an Ihrem Vorhaben fest, eine
neue Kilometergeldberechnung in
Anlehnung
an das deutsche Kilometergeldmodell zu schaffen?
5.
Falls ja, ab wann ist mit dieser finanziell schlechteren Kilometergeldregelung
in
Anlehnung an das deutsche Modell zu rechnen
und wie soll diese konkret aussehen?