3190/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und GenossInnen

an die Frau Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport

betreffend Neuregelung des Kilometergeldes

Aufgrund der ständig steigenden Kosten für Benzin, Anmeldung und Steuern ist der Betrag
von 4,90 Schilling längst überholt und sollte umgehend auf 5,50 Schilling erhöht werden. Seit
der letzten Erhöhung des Kilometergeldes im Jahr 1997 sind die Autokosten dramatisch
gestiegen. Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für den privaten PKW-Verkehr und vor
allem für jene Arbeitnehmer, die ihr Auto beruflich brauchen. Auch die Fraktion
Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich
teilt diese Meinung und stellte in der letzten Vollversammlung einen entsprechenden Antrag.

 

In der Antwort auf meine letzte Anfrage (2050/J) zu diesem Thema haben Sie angekündigt,
dass in Anlehnung an das deutsche Modell eine Regelung für Österreich entwickelt werden
soll.

Die deutsche Regelung sieht zwei unterschiedliche Tarife vor, einen für die gelegentliche
Benutzung des Kraftfahrzeuges und einen für so genannte "anerkannte" Kraftfahrzeuge.
Die Anlehnung an das deutsche System würde eine wesentliche Verschlechterung für die
Kilometergeld-Bezieher bedeuten, da die nach diesem System gezahlten Kilometergelder
wesentlich niedriger als die derzeit in Österreich gezahlten Kilometergeld - Beträge sind.

Da sich seit meiner letzten Anfrage im März 2001 in dieser Angelegenheit offenbar nichts
getan hat, besteht Hoffnung, dass Sie von Ihrem ursprünglichen Vorhaben abgegangen sind
und zu einer von allen Autofahrerklubs geforderten Erhöhung der Kilometergeldes eine
positive Einstellung entwickelt haben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport nachstehende


Anfrage

1. Werden Sie das Kilometergeld - wie vielfach gefordert - auf 5,50 Schilling erhöhen?

2. Falls ja, ab wann ist mit dieser Erhöhung zu rechnen?

3. Falls nein, was spricht Ihrer Meinung nach gegen eine Erhöhung des Kilometergeldes auf
5,50 Schilling?

4. Halten Sie immer noch an Ihrem Vorhaben fest, eine neue Kilometergeldberechnung in
Anlehnung an das deutsche Kilometergeldmodell zu schaffen?

5. Falls ja, ab wann ist mit dieser finanziell schlechteren Kilometergeldregelung in
Anlehnung an das deutsche Modell zu rechnen und wie soll diese konkret aussehen?