3193/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Ridi M. Steibl

und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die “Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit

gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln" (BGBIII Nr. 395/2001)

Die obengenannte Verordnung für Gefahrenguttransporte wurde mit 1. Dezember
2001 dahingehend abgeändert, dass Gefahrenguttransporte in Tunnels mit
Gegenverkehr erst ab einer Länge von 5.000 Metern Länge ein Begleitfahrzeug
anfordern müssen. Sind die einröhrigen Tunnels 1.000 bis 5.000 Meter lang, so
reicht nach der neuen Rechtslage eine orange Warnleuchte auf den
Gefahrenguttransporten. Für Tunnels unter 1.000 Meter Länge gibt es keinerlei
Vorschriften, auch die Meldepflicht für Gefahrenguttransporte durch Autobahntunnels
ist gefallen. Die Neuregelungen werden seitens des Ministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie mit einem sonstigen Verstoß gegen das
Gemeinschaftsrecht begründet.

Nach Meinung sämtlicher Experten für Verkehrssicherheit scheinen die
Neuregelungen äußerst bedenklich, zumal der LKW-Verkehr auf Österreichs Straßen
in den nächsten Jahren nach letzten Schätzungen um ca. 60 % ansteigen wird.
Damit unmittelbar verbunden ist ein Wachsen des Sicherheitsrisikos sowie der
Unfallhäufigkeit. Eine Lockerung der Tunnelsicherheitsvorschriften scheint in diesem
Zusammenhang nicht gerechtfertigt.

Betroffene Gefahrenguttransport-Begleit-Unternehmer kritisieren vehement, dass
weder seitens der zuständigen Interessensvertretung, noch seitens des Ministeriums
Verständigungen und Vorabinformation bezüglich der geplanten Neuregelungen
stattgefunden haben. Binnen kürzester Zeit müssen diese betroffenen Betriebe nun
über Mitarbeiterkündigungen, Auflassung des Fuhrparks und sämtliche
Umstrukturierungen innerhalb ihres Unternehmens entscheiden, Vorkehrungen in
wirtschaftlicher Hinsicht waren den Betroffenen nicht möglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE

1) Wie können Sie diese neue Verordnung angesichts der angeführten
Sicherheitsrisikos rechtfertigen, zumal der Wortlaut der Verordnung massive
Verschlechterungen und nur einzelne Verbesserungen enthält?

2) Sind Sie bereit, die Bedenken der Verkehrssicherheitsexperten ernst zu
nehmen und einzelne Bestimmungen nochmals zu überdenken?

3) Wie können Sie es sich erklären, dass betroffene Unternehmer keinerlei
Informationen im Vorfeld erhielten?

4) Werden Sie sich für spezielle Interimsverordnungen im Bereich besonders
gefährlicher Tunnelabschnitte (z.B. Baustellen) einsetzen, sofern die
Verordnung ungeändert aufrecht bleibt?