3214/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Sophie Bauer, Otto Pendl
und Genossinnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die Schließung der Betriebskrankenkasse Semperit

Am 12. Dezember 2001 wurde im Rahmen der Debatte zu den Erklärungen des
Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin ein Entschließungsantrag von FPÖ-KO Ing.
Westenthaler und ÖVP-KO Dr. Khol eingebracht und mit den Stimmen der blau-schwarzen
Nationalratsmehrheit beschlossen, nach dem der Bundesminister für Soziale Sicherheit und
Generationen aufgefordert wird, die erforderlichen Maßnahmen dahingehend zu treffen, dass
die Versicherten der Betriebskrankenkasse Semperit gemäß § 23 Abs. 3 ASVG in die örtlich
zuständige Gebietskrankenkasse übergeführt werden, um damit den erforderlichen Rechts-,
Vermögens- und Mitgliederübergang sicher zu stellen und hiedurch den uneingeschränkten
Schutz der Versicherten zu Gewähr leisten.

Die Reaktion der betroffenen Semperitmitarbeiterlnnen ist im Kurier vom 13.12.2001 auf der
Seite 18 zu lesen:

•Kurier" vom 13.12.2001                                                                                                   Seite: 18
Ressort: Wirtschaft
W
i.Abend, Morgen
Aus für Semperit-Betriebskasse

SOZIALVERSICHERUNG

FP-Klubobmann Westenthaler fand gestern bei der Konjunkturdebatte im Parlament
viele Worte des Bedauerns für die Conti-Mitarbeiter, die "jetzt vor Weihnachten
Angst" um ihre Existenz haben müssten.

Wenig später brachte er mit der VP einen Antrag ein, der die Semperitler in Rage
versetzt hat. Demnach soll ihre Betriebskrankenkasse geschlossen werden und
Versicherte (Aktive und Pensionisten) in die jeweiligen Gebietskrankenkassen
übergeführt werden. Zentralbetriebsratsobmann Alfred Artmäuer: "Das ist
Leichenfledderei und offenbar die Hilfe, die uns die Regierung versprochen hat."
Der Träger bilanziert positiv und verfügt über Rücklagen in der Höhe von 50,87 Mio.
EuroEuro (700 Mio. S). Vorschauen bis 2003 ergeben, dass selbst für den Fall, dass
es keine Aktiven mehr in Traiskirchen gibt, schwarze Zahlen geschrieben werden. Die
Belegschaftsvertretung vermutet, dass ihr der Träger weggenommen werden soll, um
die hohen Rücklagen den anderen defizitären Gebietskassen zu übertragen.

Für Freitag ist ein Besuch von VP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein in
Traiskirchen geplant. Artmäuer: "Unter diesen Voraussetzungen kann das durchaus
lustig werden."

Dass es der blau-schwarzen Koalition ernst mit der Auflösung der Betriebskrankenkase
Semperit ist, zeigte sich in der darauf folgenden Abstimmung. Die Regierungsparteien


stimmten gegen einen Entschließungsantrag der SPÖ-Abg. Sophie Bauer und Genossinnen in
welchem der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen aufgefordert wird, alle
Maßnahmen zu setzen um den Weiterbestand der Betriebskrankenkassen Semperit im
Interesse der Versicherten zu sichern.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für für Soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.      Wie viele Versicherte sind in der Betriebskrankenkasse Semperit versichert?

2.      Wie hoch sind die Rücklagen der Betriebskrankenkasse Semperit?

3.      Wie viele Versicherte werden der Betriebskrankenkasse Semperit durch eine etwaige
Schließung des Werkes Traiskirchen verloren gehen?

4.      Gibt es Berechnungen der Betriebskrankenkasse Semperit, wie sich die Gebarung
durch diese Abgänge von Versicherten gestalten würde?

5.      Gibt es einen Beschluss der Generalversammlung der Betriebskrankenkasse, dass die
BKK Semperit aufgelöst werden soll?

6.      Welche Handlungen werden Sie aufgrund des blau-schwarzen Entschließungs-
antrages gemäß § 23 Abs. 3 ASVG setzen?

7.      Werden Sie in blau-schwarzer Manier über die Interessen der Versicherten darüber
fahren und die Betriebskrankenkasse Semperit auflösen?

8.      Haben Sie Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen Interessenvertretungen der

Dienstnehmer und der Dienstgeber, wie im § 23 Abs. 3 ASVG festgelegt ist, geführt?

9.      Welche Anordnungen werden Sie bezüglich Rechts-, Vermögens- und
Mitgliederübergang erlassen?