3215/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend unzureichende Berücksichtigung der berechtigten Anliegen behinderter
(und nichtbehinderter) Menschen in aktuellen Entscheidungsprozessen im
Verkehrsbereich

Artikel 7 Absatz 2 der österreichischen Verfassung lautet: “Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und
Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichstellung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten".

Die Erfordernisse, denen Verkehrsmittel und dazugehörende Einrichtungen genügen
müssen, um für in ihrer körperlichen Mobilität eingeschränkte Menschen benutzbar
zu sein, sind im einzelnen zur Genüge dokumentiert und in zunehmendem Ausmaß
auch rechtlich fundiert. Barrierefreiheit wird zudem eine immer dringendere Frage, da
die Zahl derjenigen Menschen, die auf derartige Ausgestaltung angewiesen sind
oder für die damit massive Erleichterungen des Alltags verbunden sind, steigt.
Dennoch finden nach wie vor zahlreiche verkehrspolitische Entscheidungsprozesse
unter unzureichender bis nicht vorhandener Berücksichtigung dieser Erfordernisse
statt, auch dann, wenn fürstliche Gesamtsummen in Infrastrukturprojekte investiert
werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Welche Maßnahmen zugunsten älterer oder behinderter Menschen im
Verkehrsinfrastrukturbereich sind in dem am 12.12.2001 dem Nationalrat
präsentierten “Konjunkturpaket" der FPÖVP-Regierung im einzelnen enthalten
und mit welchen Summen sind diese für welchen Zeitraum dotiert?

2.   Stimmt es, daß im sogenannten “Generalverkehrswegeplan" keine Maßnahmen
zugunsten älterer oder behinderter Menschen aufgenommen wurden?

3.   Wenn ja, warum?

4.   Wenn nein, welche detaillierten Maßnahmen werden enthalten sein und unter
welchen anders benannten “horizontalen" oder sonstigen Projekttiteln sind diese
im einzelnen konkret enthalten?

5.   Stimmt es, daß beim vom Personenaufkommen her größten österreichischen
Bahnhof (Meidling) der ÖBB nur bei einem der 2 Bahnsteigzugänge Lifte


eingebaut werden und daher bei einem Liftdefekt der betroffene Bahnsteig für
Rollstuhlfahrerlnnen nicht erreichbar bzw. zu verlassen wäre?
6    Wie sieht die diesbezügliche Situation bzw. wie sehen die diesbezüglichen Pläne
für die fünfzehn nach dem Personenaufkommen größten Bahnhöfe Österreichs
aus?

7.   Stimmt es, daß bei dem 20 bis 30 Milliarden Schilling umfassenden Projekt
"Ausbau Unterinntal" der BEG (Brenner Eisenbahn GmbH) bei keiner der zu
errichtenden bzw. umzubauenden Stationen auch nur ein einziger Lift eingebaut
wird?

8.   Wenn ja, warum?

9.   Wenn nein, welche Stationen werden auf welchen Bahnsteigen Lifte erhalten?

10. Wie ist in Österreich die Zulassung neuer Eisenbahnwaggons geregelt, unter
spezieller Bezugnahme auf Erfordernisse behinderter Menschen, und welche
Änderungen zugunsten dieser gab es in den vergangenen fünf Jahren?

11. Hat die zulassende Behörde Kontakt zu Selbsthilfeorganisationen behinderter
Menschen?

12. Gibt es eine Verknüpfung von Fördermitteln ("Nahverkehrsverträge" etc.) mit
behindertengerechter - barrierefreier Ausstattung?

13. Ist die Neuanschaffung von Eisenbahnwaggons durch österreichische

Bahnunternehmen verpflichtend mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe
vorgesehen?

14. Die Zillertalbahn plant den Einbau einer fahrzeuggebundenen Einstieghilfe für
Rollstuhlfahrerlnnen bei einem Fahrzeug. Werden andere Verkehrsunternehmen
wie z. B. ÖBB, ROeEE/GYSEV, folgen, und wenn ja, wann?

15. Bisher gibt es bei den ÖBB kaum Züge, bei denen man nicht in jedem Bahnhof
auf beiden Seiten, d.h. auch ins Gleis hinein, aussteigen kann. In einigen
Bahnhöfen, z.B. Wr. Neustadt, stiegen bis zum Beginn der Bauarbeiten der
Bahnhofsoffensive viele Fahrgäste bewußt auf der falschen Seite aus, um
schneller zum Ausgang bzw. Parkplatz zu gelangen. Wieso können nicht, wie z.
B. in Deutschland verbindlich vorgeschrieben, die Türen der "falschen" Zugseite
geschlossen gehalten werden, um Unfälle gerade für mobilitätseingeschränkte
Menschen zu verhindern?

16. Wie viele rollstuhltaugliche Reisezugwaggons besitzt die ÖBB und wo werden sie
eingesetzt?

17. Welche Neuanschaffungen sind in diesem Bereich bei den ÖBB konkret
eingeleitet bzw. geplant?

18. Wurden in den letzten Jahren konkret Neuanschaffungen im Bereich der ÖBB
getätigt bzw. eingeleitet (Bestellung,...), die aus Einsparungsgründen ohne
rollstuhltaugliche Ausrüstung formuliert wurden?

19. Warum sind so wichtige Ziele wie Graz bzw. Strecken wie Wien-Graz kaum per
Bahn mit dem Rollstuhl erreichbar bzw. benutzbar? Wieviele Verbindungen gibt
es pro Tag zwischen Wien und Graz, immerhin der größten und zweitgrößten
Stadt Österreichs, die für Rollstuhlfahrerlnnen konkret benutzbar bzw.  
eingerichtet sind?