3221/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Ridi M. Steibl
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend beitragspflichtige Mitversicherte in der Steiermark
Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2001 ist
grundsätzlich für Angehörige - mit
Ausnahme der Kinder und Enkel - ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung
in der Höhe von 3,4% der Beitragsgrundlage des (der) Versicherten zu
entrichten.
Die Regelung über die Ausnahme des Zusatzbeitrages wird von der
Zielsetzung
getragen,
Härtefälle weitgehend zu vermeiden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele beitragspflichtige Mitversicherte bzw
Angehörige gibt es im
Bundesland Steiermark insgesamt?
2.
Wie hoch ist die Anzahl der Frauen unter den steirischen beitragspflichtigen
Mitversicherten?
3. Wie viele sind davon Frauen über 55 Jahren?
4.
Wie viele Frauen waren davon
irgendwann bereits auf Grund einer
Berufstätigkeit versichert?