3221/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Ridi M. Steibl

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend beitragspflichtige Mitversicherte in der Steiermark

Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2001 ist grundsätzlich für Angehörige - mit
Ausnahme der Kinder und Enkel - ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung
in der Höhe von 3,4% der Beitragsgrundlage des (der) Versicherten zu entrichten.
Die Regelung über die Ausnahme des Zusatzbeitrages wird von der Zielsetzung
getragen, Härtefälle weitgehend zu vermeiden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

ANFRAGE:

1.       Wie viele  beitragspflichtige  Mitversicherte  bzw Angehörige  gibt es  im
Bundesland Steiermark insgesamt?

2.       Wie hoch ist die Anzahl der Frauen unter den steirischen beitragspflichtigen
Mitversicherten?

3.       Wie viele sind davon Frauen über 55 Jahren?

4.       Wie  viele   Frauen  waren  davon   irgendwann   bereits  auf Grund  einer
Berufstätigkeit versichert?