3242/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Einklagbarkeit des universitären Leistungsangebots

Im Zuge der Diskussion über die Studiengebühren hat der Klubobmann der ÖVP, Univ.Prof. Dr. Andreas
Khol, in einem Zeitungsartikel zugesagt, dass die Studiengebühren nicht nur Belastungen sondern auch
ein einklagbares Recht auf Zuhaltung des Leistungsangebotes seitens der Universität brächten.
In der Plenardebatte im Nationalrat hat der Erstunterzeichner am 11 .Mai 2001 diese Zusage des ÖVP
Klubobmannes zur Sprache gebracht. Das Stenographische Protokoll darüber liest sich so:

"Kollege Khol, der du da gerade so zufrieden sitzt, auch von dir kenne ich eine solche Aussage: "Khol:
Studenten können künftig Recht auf Ablegung einer Prüfung einklagen", sie können, folgt man diesem
Text, auch einklagen, dass Lehrveranstaltungen stattfinden und Praxisplätze zur Verfügung stehen. - Wo,
Kollege Khol, ist dieses einklagbare Recht geblieben? (Abg. Dr. Khol: In der Reform!) Es liegt jetzt eine
Novelle zum Universitäts-Studiengesetz im Haus, aber ich sehe darin nichts von einem einklagbaren
Recht. (Abg. Dr. Khol: Das kommt in der Verwaltungsreform!) Ich sehe absolut nichts von einem
einklagbaren Recht! (Abg. Dr. Khol: Das kommt noch!) Im Gegenteil: Ist dir bekannt, dass es
Universitäten gibt, beispielsweise die Wiener WU, wo nach wie vor Termine für Diplomprüfungen
verlost werden, weil sich mehr Studenten anmelden, als tatsächlich Prüfungen abgehalten werden
können? Ist das das einklagbare Recht, das versprochen wurde?

Wir warten (Abg. Dr. Khol: Ein bisschen müsst ihr noch warten!) ebenso auf die Verordnung betreffend
Studierende aus Entwicklungsländern, die von der Studiengebühr befreit werden sollen. Es gibt, so hört
man, ein heftiges Gezerre zwischen ÖVP und FPÖ, weil die FPÖ natürlich nicht möchte, dass man den
Ausländern gegenüber allzu großzügig ist. Aber Tatsache ist, dass jene Studierenden aus diesen Ländern,
die ab Herbst bei uns studieren wollen, im Mai immer noch nicht wissen, wie sie diesbezüglich dran sein
werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)"

Inzwischen wurde diese "Verwaltungsreform" dem Parlament vorgelegt und von den Regierungsparteien
beschlossen. Zur "Einklagbarkeit" findet sich darin nichts. Es ist seit dem 11. Mai 2001 auch schon "ein
bisschen" Zeit vergangen, die von den Regierungsparteien in dieser Sache dazu genützt wurde, einen
SPÖ-Antrag, der diese Einklagbarkeit zum Inhalt gehabt hat, abzulehnen.

Da es sich beim Kollegen Dr. Khol immerhin um den Klubobmann der drittstärksten Partei des Landes
und engsten Vertrauten des Herrn Bundeskanzlers handelt, sollte man davon ausgehen können, dass seine
Ankündigungen auch realisiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
daher folgende

Anfrage:

1.   Wie weit sind die legistischen Arbeiten an dieser Einklagbarkeit gediehen und bis wann ist mit dem
Versand eines Begutachtungsentwurfes zu rechnen ?

2.    Hat Herr Klubobmann Dr. Khol schon einmal direkt mit Ihnen die Umsetzung dieses seines
Versprechens erörtert ?