3242/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ANFRAGE
Der Abgeordneten DDr. Erwin
Niederwieser und Genossinnen
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
Einklagbarkeit des universitären Leistungsangebots
Im Zuge der Diskussion
über die Studiengebühren hat der Klubobmann der ÖVP, Univ.Prof.
Dr. Andreas
Khol, in einem
Zeitungsartikel zugesagt, dass die Studiengebühren nicht nur Belastungen
sondern auch
ein einklagbares Recht auf Zuhaltung des Leistungsangebotes seitens der
Universität brächten.
In der Plenardebatte im Nationalrat hat der Erstunterzeichner am 11 .Mai 2001
diese Zusage des ÖVP
Klubobmannes zur Sprache gebracht. Das Stenographische Protokoll darüber
liest sich so:
"Kollege Khol, der du da gerade so zufrieden sitzt,
auch von dir kenne ich eine solche Aussage: "Khol:
Studenten können künftig Recht auf Ablegung einer Prüfung einklagen",
sie können, folgt man diesem
Text, auch einklagen, dass
Lehrveranstaltungen stattfinden und Praxisplätze zur Verfügung
stehen. - Wo,
Kollege Khol, ist dieses einklagbare Recht geblieben? (Abg. Dr. Khol: In
der Reform!) Es liegt jetzt eine
Novelle zum Universitäts-Studiengesetz im Haus, aber ich sehe darin nichts
von einem einklagbaren
Recht. (Abg. Dr. Khol: Das kommt in der Verwaltungsreform!) Ich sehe absolut
nichts von einem
einklagbaren Recht! (Abg. Dr. Khol: Das kommt noch!) Im Gegenteil: Ist dir
bekannt, dass es
Universitäten gibt, beispielsweise die Wiener WU, wo nach wie vor Termine
für Diplomprüfungen
verlost werden, weil sich mehr Studenten anmelden, als tatsächlich
Prüfungen abgehalten werden
können? Ist das das einklagbare Recht,
das versprochen wurde?
Wir warten (Abg.
Dr. Khol: Ein bisschen müsst ihr noch warten!) ebenso auf die Verordnung
betreffend
Studierende aus
Entwicklungsländern, die von der Studiengebühr befreit werden sollen.
Es gibt, so hört
man, ein heftiges
Gezerre zwischen ÖVP und FPÖ, weil die FPÖ natürlich nicht
möchte, dass man den
Ausländern
gegenüber allzu großzügig ist. Aber Tatsache ist, dass jene
Studierenden aus diesen Ländern,
die ab Herbst
bei uns studieren wollen, im Mai immer noch nicht wissen, wie sie
diesbezüglich dran sein
werden. (Beifall
bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)"
Inzwischen wurde
diese "Verwaltungsreform" dem Parlament vorgelegt und von den
Regierungsparteien
beschlossen. Zur "Einklagbarkeit" findet sich darin nichts. Es ist
seit dem 11. Mai 2001 auch schon "ein
bisschen"
Zeit vergangen, die von den Regierungsparteien in dieser Sache dazu
genützt wurde, einen
SPÖ-Antrag, der diese Einklagbarkeit zum Inhalt gehabt hat, abzulehnen.
Da es sich beim Kollegen Dr.
Khol immerhin um den Klubobmann der drittstärksten Partei des Landes
und engsten
Vertrauten des Herrn Bundeskanzlers handelt, sollte man davon ausgehen
können, dass seine
Ankündigungen
auch realisiert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
daher folgende
Anfrage:
1.
Wie weit sind die legistischen Arbeiten an dieser Einklagbarkeit gediehen und
bis wann ist mit dem
Versand eines
Begutachtungsentwurfes zu rechnen ?
2.
Hat Herr Klubobmann Dr. Khol schon einmal direkt mit Ihnen die Umsetzung dieses
seines
Versprechens
erörtert ?