3245/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Edlinger, Gradwohl
und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Flexibilisierungsklausel

Auf Initiative des Finanzministeriums hat das Parlament im Dezember 1998 eine Novelle zum
Bundeshaushaltsgesetz beschlossen, die die größte Haushaltsrechtsreform seit 1986 darstellte:
Neben der gesetzlichen Verankerung des Budget- und Personalcontrollings ist es vor allem
die Flexibilisierungsklausel, die großen Reformspielraum eröffnete:

Dienststellen des Bundes dürfen - unter Einhaltung des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben
im jeweiligen Budget - eigenverantwortlich wirtschaften und können ohne Einschaltung des
BMF umschichten und Mehreinnahmen verwenden. Wenn der Budgetsaldo am Ende des
Jahres besser ist als geplant, bleibt ein Teil des Mehrergebnisses in der Dienststelle und kann
nach deren Bedürfnissen verwendet werden (z.B. für zusätzliche Investitionen, aber auch z.T.
für Leistungsprämien und zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen). Damit wird sparsamer

Umgang mit Steuergeld belohnt und die richtigen Anreize zur Motivation der Bediensteten
gesetzt.

Wenn das Ergebnis schlechter sein sollte, als im jeweiligen Budget vorgesehen, muß der
Differenzbetrag in den Folgejahren hereingebracht werden. Die Einhaltung der Budgetdisziplin
ist daher sichergestellt.

Gleichzeitig bringt die Flexibilisierungsklausel auch einen Leistungsnachweis der Verwaltung
für die Bürgerinnen und Bürger: Es wird vorab - und zwar präzise und nachprüfbar -
definiert, welche Leistungen die Dienststellen zu erbringen haben. Dies betrifft sowohl die
Qualität als auch die Quantität der Leistungen, als auch die Einhaltung finanzieller
Indikatoren. Diese Leistungen werden, unterstützt durch einen Controlling-Beirat, laufend
überprüft.

Diese Flexibilisierungsklausel wurde bis 31. Dezember 2003 befristet eingeführt. Diese
Befristung sollte es ermöglichen, vor einer unbefristeten Einführung dieses Instruments


Erfahrungen in der Praxis sammeln zu können, inwieweit die gewünschten Effekte
(insbesondere eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe, Budget- und Leistungsziele)
erreicht werden können.

Bereits im Oktober 2001 wurde dem Budgetausschuß des Nationalrats eine
Regierungsvorlage zur Aufhebung dieser Befristung zur Behandlung zugeleitetet. Gemäß den
Ausführungen im Vorblatt dieses Gesetzesentwurfes, der eine 2/3-Mehrheit benötigt, hat die
Erprobungsphase einzelner Projekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz und des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft gezeigt, dass die Anwendung der
Flexibilisierungsklausel nicht nur zur Verbesserung der Leistungs- und Budgetziele geführt,
sondern auch die volle Akzeptanz bei den betroffenen Organistaionseinheiten gefunden hat.

Ferner wird ausgeführt, dass sich überdies im Rahmen der von der Bundesregierung initiierten
Bestrebungen zur Verwaltungsreform gezeigt hat, dass diese Bestimmungen viele wesentliche
Kriterien eines New Public Management beinhalten.

Schließlich wird noch festgestellt, dass mit Ablauf der Befristung dieser Klausel die
Wieterführung dieser modernen Steuerungsinstrumente nicht mehr möglich ist.

Die SPÖ hatte nach Gesprächen mit Finanzminister Grasser den Regierungsparteien
zugesichert, der Regierungsvorlage und damit der Aufhebung der Befristung der
Flexibilisierungsklausel die Zustimmung zu geben, weil dieses sinnvolle und erfolgreiche
Instrument in der Tat fortgesetzt werden sollte.

Im Budgetausschuß am 8. November trat die ÖVP mit weit darüber hinausreichenden
Abänderungswünschen an, denen seitens der SPÖ allerdings keine Zustimmung gegeben
werden konnte. Denn es sollten Kompetenzen des Finanzministers zugunsten der Ressorts
weitgehend beschnitten werden, was mit einem effizienten und sparsamen Budgetvollzug und
einer nach gesamtwirtschaftliche Kriterien ausgerichteten Budgetpolitik nicht in Einklang zu
bringen ist. Da die ÖVP von ihren Wünschen nicht abrücken wollte, wurde die Verlängerung
der haushaltsrechtlichen Flexibilisierungsklausel vertagt.

In der Folge fand sich dann aber die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel auch nicht auf
der Tagesordnung des Budgetausschusses am 5. Dezember 2001.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage:

1.   Was sind Ihrem Informationsstand nach die Gründe dafür, dass die Regierungsparteien die
Verlängerung der Flexibilisierungsklausel nicht in die Tagesordnung des
Budgetausschusses am 5. Dezember 2001 aufgenommen haben?

2.   Wann wird Ihrem Informationsstand nach die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel
von den Regierungsparteien in die Tagesordnung des Budgetausschusses aufgenommen?

3.   Warum haben Sie die Gesetzesvorlage zur Aufhebung der Befristung der

Flexibilisierungsklausel mit 31.12. 2003 bereits im Oktober 2001 dem Ministerrat und in
der Folge dem Parlament zur Beschlußfassung vorgelegt?

4.   Ist angesichts der derzeitigen Unsicherheit, ob diese Innovation im Haushaltsrecht
fortgesetzt werden kann, mit weiteren Projekten zu rechnen oder führt die Unsicherheit
dazu, dass die einzelnen Ressorts bzw. Dienststellen zunächst einmal abwarten?

5.   Betreffend welcher weiteren Projekte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel haben
seitens des Finanzministeriums Gespräche mit anderen Ressorts bisher stattgefunden?

6.   Wurden bereits Projekte identifiziert, die im Fall der Aufhebung der Befristung der

Flexibilisierungsklausel umgesetzt würden und wenn ja, welche und in welcher Höhe wird
das Potential der saldenmäßigen Verbesserung eingeschätzt?

7.   Welche Organisationseinheiten hatten die Flexibilisierungsklausel angewandt, die 1998
als neue, nach den Grundsätzen des New Public Management orientierte Form der
Budgetsteuerung eingeführt wurde?

8.   Was waren ganz allgemein die Erfahrungen mit den bisherigen Projekten in Anwendung
der Flexibilisierungsklausel?

9.   Was war der budgetäre Effekt bei jenen Organisationseinheiten, die die
Flexibilisierungsklausel angewandt hatten?