3245/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten
Edlinger, Gradwohl
und Genossinnen
an den
Bundesminister für Finanzen
betreffend
Flexibilisierungsklausel
Auf
Initiative des Finanzministeriums hat das Parlament im Dezember 1998 eine
Novelle zum
Bundeshaushaltsgesetz
beschlossen, die die größte Haushaltsrechtsreform seit 1986
darstellte:
Neben
der gesetzlichen Verankerung des Budget- und Personalcontrollings ist es vor
allem
die
Flexibilisierungsklausel, die großen Reformspielraum eröffnete:
Dienststellen des
Bundes dürfen - unter Einhaltung des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben
im
jeweiligen Budget - eigenverantwortlich wirtschaften und können ohne
Einschaltung des
BMF
umschichten und Mehreinnahmen verwenden. Wenn der Budgetsaldo am Ende des
Jahres besser ist als geplant, bleibt ein Teil des Mehrergebnisses in der
Dienststelle und kann
nach
deren Bedürfnissen verwendet werden (z.B. für zusätzliche
Investitionen, aber auch z.T.
für Leistungsprämien und zusätzliche
Ausbildungsmaßnahmen). Damit wird sparsamer
Umgang mit
Steuergeld belohnt und die richtigen Anreize zur Motivation der Bediensteten
gesetzt.
Wenn das Ergebnis
schlechter sein sollte, als im jeweiligen Budget vorgesehen, muß der
Differenzbetrag
in den Folgejahren hereingebracht werden. Die Einhaltung der Budgetdisziplin
ist
daher sichergestellt.
Gleichzeitig
bringt die Flexibilisierungsklausel auch einen Leistungsnachweis der Verwaltung
für die Bürgerinnen und Bürger: Es wird vorab - und zwar
präzise und nachprüfbar -
definiert, welche Leistungen die Dienststellen zu erbringen haben. Dies
betrifft sowohl die
Qualität
als auch die Quantität der Leistungen, als auch die Einhaltung
finanzieller
Indikatoren.
Diese Leistungen werden, unterstützt durch einen Controlling-Beirat,
laufend
überprüft.
Diese
Flexibilisierungsklausel wurde bis 31. Dezember 2003 befristet eingeführt.
Diese
Befristung sollte es ermöglichen, vor einer unbefristeten Einführung
dieses Instruments
Erfahrungen
in der Praxis sammeln zu können, inwieweit die gewünschten Effekte
(insbesondere
eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe, Budget- und Leistungsziele)
erreicht werden können.
Bereits im
Oktober 2001 wurde dem Budgetausschuß des Nationalrats eine
Regierungsvorlage
zur Aufhebung dieser Befristung zur Behandlung zugeleitetet. Gemäß
den
Ausführungen
im Vorblatt dieses Gesetzesentwurfes, der eine 2/3-Mehrheit benötigt, hat
die
Erprobungsphase
einzelner Projekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz und des
Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft gezeigt, dass die Anwendung der
Flexibilisierungsklausel nicht nur zur Verbesserung der Leistungs- und
Budgetziele geführt,
sondern
auch die volle Akzeptanz bei den betroffenen Organistaionseinheiten gefunden
hat.
Ferner wird
ausgeführt, dass sich überdies im Rahmen der von der Bundesregierung
initiierten
Bestrebungen zur Verwaltungsreform gezeigt hat, dass diese Bestimmungen viele
wesentliche
Kriterien
eines New Public Management beinhalten.
Schließlich
wird noch festgestellt, dass mit Ablauf der Befristung dieser Klausel die
Wieterführung
dieser modernen Steuerungsinstrumente nicht mehr möglich ist.
Die
SPÖ hatte nach Gesprächen mit Finanzminister Grasser den
Regierungsparteien
zugesichert,
der Regierungsvorlage und damit der Aufhebung der Befristung der
Flexibilisierungsklausel
die Zustimmung zu geben, weil dieses sinnvolle und erfolgreiche
Instrument
in der Tat fortgesetzt werden sollte.
Im
Budgetausschuß am 8. November trat die ÖVP mit weit darüber
hinausreichenden
Abänderungswünschen
an, denen seitens der SPÖ allerdings keine Zustimmung gegeben
werden konnte. Denn es sollten Kompetenzen des Finanzministers zugunsten der
Ressorts
weitgehend
beschnitten werden, was mit einem effizienten und sparsamen Budgetvollzug und
einer
nach gesamtwirtschaftliche Kriterien ausgerichteten Budgetpolitik nicht in
Einklang zu
bringen ist. Da die ÖVP von ihren Wünschen nicht abrücken
wollte, wurde die Verlängerung
der
haushaltsrechtlichen Flexibilisierungsklausel vertagt.
In der Folge fand
sich dann aber die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel auch nicht
auf
der
Tagesordnung des Budgetausschusses am 5. Dezember 2001.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Was sind Ihrem Informationsstand nach die
Gründe dafür, dass die Regierungsparteien die
Verlängerung
der Flexibilisierungsklausel nicht in die Tagesordnung des
Budgetausschusses
am 5. Dezember 2001 aufgenommen haben?
2. Wann wird Ihrem Informationsstand nach
die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel
von
den Regierungsparteien in die Tagesordnung des Budgetausschusses aufgenommen?
3. Warum haben Sie die Gesetzesvorlage zur Aufhebung der Befristung der
Flexibilisierungsklausel
mit 31.12. 2003 bereits im Oktober 2001 dem Ministerrat und in
der
Folge dem Parlament zur Beschlußfassung vorgelegt?
4. Ist angesichts der derzeitigen
Unsicherheit, ob diese Innovation im Haushaltsrecht
fortgesetzt
werden kann, mit weiteren Projekten zu rechnen oder führt die Unsicherheit
dazu,
dass die einzelnen Ressorts bzw. Dienststellen zunächst einmal abwarten?
5. Betreffend welcher weiteren Projekte im
Rahmen der Flexibilisierungsklausel haben
seitens
des Finanzministeriums Gespräche mit anderen Ressorts bisher
stattgefunden?
6. Wurden bereits Projekte identifiziert, die im Fall der Aufhebung der Befristung der
Flexibilisierungsklausel
umgesetzt würden und wenn ja, welche und in welcher Höhe wird
das
Potential der saldenmäßigen Verbesserung eingeschätzt?
7. Welche Organisationseinheiten hatten die
Flexibilisierungsklausel angewandt, die 1998
als
neue, nach den Grundsätzen des New Public Management orientierte Form der
Budgetsteuerung eingeführt wurde?
8. Was waren ganz allgemein die Erfahrungen
mit den bisherigen Projekten in Anwendung
der
Flexibilisierungsklausel?
9. Was war der budgetäre Effekt bei
jenen Organisationseinheiten, die die
Flexibilisierungsklausel angewandt hatten?