3254/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Krauter
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Vergabe von Beratungaufträgen
Wie die
Tageszeitung “Kurier" vom 13.12.2001 berichtet, prüft die
Innenrevision
des Verkehrsministeriums Auftragsvergaben, die direkt durch
den Kabinettschef von Ministerin Forstinger, DI Hans-Jürgen Miko,
veranlasst wurden. Bei diesen Werkverträgen handelt es sich laut Kurier um
mindestens
zwei Aufträge an Beratungsunternehmen, jeweils im Wert von 7
Millionen
Schilling. Zweifelhaft ist, ob hier die Bestimmungen des Vergabe-
rechtes eingehalten wurden und ob eine Auslagerung an externe Berater
überhaupt
notwendig, d.h. inhaltlich relevant, war.
Generell
ist auffällig, dass sich mit dem Bereich Organisation bzw.
Reorganisation
des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie
auch Beratungsunternehmen beschäftigten, die vom
Finanzministerium
beauftragt wurden. Die Arbeiten einer im Ministerbüro
beschäftigten
Referentin (MR MMag. Dr. Stadier) die sich ebenfalls mit
Reorganisationsmaßnahmen befassten, dauerten mehr als 5 Monate und
fanden
bisher keine Berücksichtigung. Auch wurde die Beschäftigung von
MR
Dr. Stadier im Ministerbüro selbst in Anfragenbeantwortungen, die
namentlich
über die Mitarbeiter im Ministerbüro des BMVIT seit 4.2.2000
Auskunft geben
sollten, nicht erwähnt. Einer der nunmehr durch die
Innenrevision zu prüfenden
Beratungsaufträge befasst sich wiederum mit
Organisationsberatung und wurde hiefür ein Tagessatz von 20.000 Schilling
vereinbart. Laut Meldungen des
Nachrichtenmagazins “Format" wurde dieser
Vertrag auch mehrmals durch
Kabinettchef DI Miko mündlich verlängert.
Ebenfalls
wurde durch DI Miko ein Beratervertrag im Bereich Öffentlich-
keitsarbeit
abgeschlossen. Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und
Technologie werden zahlreiche PR-Dienstleistungen ausgelagert,
darunter
auch die Computeranimation zu einem Vortrag von Bundes-
ministerin Forstinger
beim Europäischen Forum Alpbach, die allein Kosten
in der Höhe von 545.000 Schilling
verursachte.
Widersprüchliche
Angaben erfolgten zu den Ausgaben des BMVIT für externe
Dienstleister
bei der Erstellung des sogenannten Corporate-Designs. In
diesem Fall wurde durch die Pressesprecherin von Bundesministerin
Forstinger
festgestellt, dass weniger als eine halbe Million Schilling für
dieses Vorhaben aufgewendet wurde und nur
eine Firma mit der
Durchführung beauftragt war. Fest steht aber, dass mindestens drei
Unternehmen mit der Erarbeitung und
Umsetzung des Corporate-Designs
beschäftigt waren.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Werkverträge wurden seit 4.2.2000 an externe Berater für
Dienstleistungen
im Bereich Organisation und Pressearbeit vergeben,
geordnet nach
Beratungsvertrag und beauftragtem Unternehmen?
2. Welche Kosten verursachten die unter 1. genannten Aufträge an
externe Anbieter, jeweils geordnet nach beauftragtem Unternehmen?
3.
Wie ist die von Ihnen gewährte Appropationsbefugnis für DI Hans-
Jürgen Miko exakt definiert?
4. Bis zu welcher
Wertgrenze darf DI Hans-Jürgen Miko für Sie zeichnen
und in welcher Form
hat er diese Fertigung vorzunehmen?
5. Haben Sie DI Hans-Jürgen Miko im Rahmen der ihm erteilten
Appropationsbefugnis von der
Einhaltung der gesetzlich normierten
Vergaberichtlinien entbunden?
6. Welche der unter 1.
angefragten Werk- bzw. Beratungsverträge
wurden direkt von
Kabinettchef DI Miko vergeben, geordnet nach
Auftragssumme und beauftragtem Unternehmen?
7.
Welche Unternehmen wurden mit der Erarbeitung des Corporate-
Designs beauftragt, wie hoch war jeweils pro Unternehmen die
Auftragssumme und welches Vergabeverfahren
kam jeweils zur
Anwendung?
8.
In welchem Zeitraum war Frau MR MMag. Dr. Stadier Mitarbeiterin
des Ministerbüros des BMVIT, mit welcher Aufgabe war sie konkret
betraut und warum wurde das Beschäftigungsverhältnis von MR Dr.
Stadier bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abg.
Brix und Genossinnen (2292/AB vorn 1.6.2001) nicht beauskunftet?