3257/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Künstlerinnensozialversicherung

Mit 1. Jänner 2002 sind das "Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur
Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen
Sozialversicherung" (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz - K-SVFG) sowie das
geänderte Kunstförderungsbeitragsgesetz ein Jahr in Kraft. Diese Regelungen
wurden bei Beschlussfassung und danach sowohl von der Opposition als auch von
en Betroffenen massiv kritisiert. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit, eine
Evaluierung dieser Gesetze vorzunehmen.

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

ANFRAGE:

1.) Wieviele Ansuchen wurden ingesamt an den Künstler-Sozialversicherungsfonds
bzw. an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gestellt.

2.) Wieviele Ansuchen ergingen jeweils in die einzelnenen Kurien?

3.) Wieviele Ansuchen wurden insgesamt akzeptiert?

4.) Wieviele Ansuchen wurden jeweils in den einzelnen Kurien der
Künstlerkommission akzeptiert?

5.) Wieviele Personen kamen im Jahr 2001 in den Genuß eines Zuschusses aus
dem Künstler-Sozialversicherungsfonds?

6.) Wieviele Gutschriften wurden 2001 in welcher Höhe Künstlerinnen zugesprochen
und an die SV der gewerblichen Wirtschaft überwiesen?

7.) Welcher Betrag wurde im Jahr 2001 von den gewerblichen Betreibern einer
Kabelrundfunkanlage an den Künstler-Sozialversicherungsfonds abgeführt?

8.) Welcher Betrag wurde im Jahr 2001 von den Satellitenreceiver und -decoder-
Vermietern/Verkäufern an den Künstler-Sozialversicherungsfonds abgeführt?

9.) Wie hoch war das Budget des Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr 2001
insgesamt?

10.)Welches Budget beanspruchte der Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr
2001 für Peronsalkosten?

11.)Wieviele Mitarbeiterinnen waren 2001 beim Künstler-Sozialversicherungsfonds
beschäftigt?

12.)Welches Budget beanspruchte der Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr
2001 für Verwaltungskosten?


13.)Wie lange dauert ein Verfahren von Antragstellung an den Künstler-
Sozialversichungsfonds bis zur Verständigung des Antragstellers im
Durchschnitt?

14.)Warum werden vom Sozialfonds der Literaten akzeptierte Künstlerinnen vom
Künstler-Sozialversicherungsfonds ohne weitere Prüfung akzeptiert, nicht jedoch
jene aus dem IG-Netz, ein ebenfalls durch das BKA gespeister Sozialtopf für
darstellende Künstlerinnen?