3257/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Künstlerinnensozialversicherung
Mit 1. Jänner 2002 sind das
"Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur
Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur
gesetzlichen
Sozialversicherung" (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz -
K-SVFG) sowie das
geänderte Kunstförderungsbeitragsgesetz ein Jahr in Kraft. Diese
Regelungen
wurden bei
Beschlussfassung und danach sowohl von der Opposition als auch von
en Betroffenen massiv
kritisiert. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit, eine
Evaluierung dieser Gesetze vorzunehmen.
Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende
ANFRAGE:
1.)
Wieviele Ansuchen wurden ingesamt an den Künstler-Sozialversicherungsfonds
bzw. an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gestellt.
2.) Wieviele Ansuchen ergingen jeweils in die einzelnenen Kurien?
3.) Wieviele Ansuchen wurden insgesamt akzeptiert?
4.)
Wieviele Ansuchen wurden jeweils in den einzelnen Kurien der
Künstlerkommission akzeptiert?
5.)
Wieviele Personen kamen im Jahr 2001 in den Genuß eines Zuschusses aus
dem
Künstler-Sozialversicherungsfonds?
6.)
Wieviele Gutschriften wurden 2001 in welcher Höhe Künstlerinnen
zugesprochen
und an die SV der gewerblichen Wirtschaft überwiesen?
7.)
Welcher Betrag wurde im Jahr 2001 von den gewerblichen Betreibern einer
Kabelrundfunkanlage
an den Künstler-Sozialversicherungsfonds abgeführt?
8.)
Welcher Betrag wurde im Jahr 2001 von den Satellitenreceiver und -decoder-
Vermietern/Verkäufern an den Künstler-Sozialversicherungsfonds
abgeführt?
9.)
Wie hoch war das Budget des Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr 2001
insgesamt?
10.)Welches
Budget beanspruchte der Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr
2001 für
Peronsalkosten?
11.)Wieviele
Mitarbeiterinnen waren 2001 beim Künstler-Sozialversicherungsfonds
beschäftigt?
12.)Welches
Budget beanspruchte der Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr
2001 für Verwaltungskosten?
13.)Wie
lange dauert ein Verfahren von Antragstellung an den Künstler-
Sozialversichungsfonds bis zur Verständigung des Antragstellers im
Durchschnitt?
14.)Warum
werden vom Sozialfonds der Literaten akzeptierte Künstlerinnen vom
Künstler-Sozialversicherungsfonds ohne weitere Prüfung akzeptiert,
nicht jedoch
jene aus dem IG-Netz, ein ebenfalls durch das BKA gespeister Sozialtopf
für
darstellende
Künstlerinnen?