3286/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Übergangsregelung für den LKW-Transit nach 2003
Am 10. Jänner 2002 wurde in der “Tiroler
Tageszeitung" ein Interview mit EU-
Kommissar Fischler abgedruckt, in dem dieser erklärte, daß in den
Verhandlungen
um eine Übergangsregelung nach dem
Auslaufen der geltenden Transitregelung per
Ende 2003 der Vorschlag zur Aufhebung der 108-Prozent-Fahrtenzahlklausel von
der österreichischen Bundesregierung gekommen sei.
Aussagen des freiheitlichen Verkehrssprechers und
Vorsitzenden des
parlamentarischen Verkehrsausschusses
Firlinger, der am 10.1. im freiheitlichen
Pressedienst den Wegfall der 108%-Klausel explizit verteidigte, sowie die
Nichtbeantwortung einer Aufforderung des derzeitigen Tiroler FPÖ-Obmannes
Tilg
an die Bundesregierung, “ein
unverzügliches Dementi" und “noch heute eine
eindeutige Erklärung" dazu abzugeben, und das hartnäckige
Schweigen von
Bundeskanzler Schüssel,
Außenministerin Ferrero-Waldner und Verkehrsministerin
Forstinger zu allen Forderungen, die Aussagen Fischlers mittels entsprechender
Dokumente zu bestätigen oder zu widerlegen, sprechen für sich. Die
ursprüngliche
Behauptung von Kommissar Fischler aus der TT ist jedoch bis heute von
Regierungsseite weder bestätigt noch dementiert worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind die Aussagen
von EU-Kommissar Fischler in der Tiroler Tageszeitung vom
10.1.2002 zur Frage der Aufhebung der 108%-Klausel zutreffend?
2. Wenn ja, a) von wem
wurde im Namen Österreichs der Vorschlag zur Aufhebung
der 108%-Klausel in den Verhandlungen mit den EU-VertreterInnen wann zuerst
gemacht und b) auf welcher Grundlage bzw.
welchen Grundlagen
(Regierungsbeschluß o.ä.) wurde dieser Vorschlag gemacht? Wir
ersuchen um
Übermittlung der von Ihnen unter b)
angeführten Grundlagen.
3. Wenn nein, a)von wem sonst wurde der Vorschlag zur Aufhebung in den
Verhandlungen mit den EU-VertreterInnen wann zuerst gemacht
und b) welche
Belege gibt es für Ihre Aussage zu 3.a)? Wir ersuchen um Übermittlung
dieser
Belege.