3308/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend die Geschäftsführerbestellung im Hauptverband der
Sozialversicherungsträger

Bei der Bestellung der Geschäftsführung im Hauptverband der
Sozialversicherungsträger wurden mit Josef Kandlhofer, Josef Probst und Erich
Nischlbitzer drei Männer ausgewählt. Diese Bestellung ist, wie Sie selbst in einer
Aussendung vom 10. Jänner 2002 schreiben, "einhellig quer durch alle Fraktionen
erfolgt" (was übrigens für die Grünen ausdrücklich NICHT zutrifft)

Überraschend ist jedoch, dass ausschließlich Männer für Geschäftsfüherfunktionen
ausgewählt wurden, obwohl mit Beate Hartinger und Roswitha Pettliczek-Koller zwei
Frauen zur Auswahl standen, die über hervorragende Qualifikationen verfügen.

Überraschend ist dies auch deshalb, weil etwa Frau Hartinger, wie in der APA-
Meldung 405 vom 13. Dezember 2001 ausdrücklich erwähnt wird, im Hearing zum
Bestellungsverfahren ihre Qualifikation nachdrücklich unter Beweis stellen konnte
und auf Grund ihrer bisherigen Berufserfahrung alle Voraussetzungen zur Ausübung
der Geschäftsführerinnenfunktion erfüllt.

Darüber hinaus schreibt die Zeitung "Der Standard" am 22./23. Dezember: "Die neue
schwarz-blaue Mehrheit macht den Weg für den ersten von der FPÖ nominierten
Vertreter im Hauptverband frei: Erich Nischelbitzer (59), Vizedirektor der Kärntner
Gebietskrankenkasse, hat sich dank Jörg Haiders Unterstützung FPÖ-intern gegen
FPÖ-Abgeordnete Beate Hartinger durchgesetzt. Nischelbitzer entstammt
ursprünglich ÖGB und SPÖ und arbeitet seit 1965 in der Sozialversicherung."

Es ist daher der Verdacht gerechtfertigt, dass im Verfahren um die Auswahl der
Geschäftsführer des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Frauen, die über
mindestens gleich gute Qualifikation verfügen wie die schlussendlich bestimmten
Geschäftsführer aus sachlich nicht gerechtfertigten, parteipolitischen Gründen nicht
zum Zuge kamen und somit einer ungerechtfertigten Benachteiligung ausgesetzt
waren.

Dies mit dem Ergebnis, dass Frauen in der Geschäftsführung des Hauptverbands
nicht vertreten sind, obwohl sie über die gleiche oder sogar bessere Qualifikationen
verfügen als die ausgewählten Personen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.      Ist ihre Äußerung in der OTS-Aussendung vom 10. Jänner 2002 dahingehend
zu verstehen, dass die Auswahl der Geschäftsführer nach parteipolitischen
Präferenzen erfolgt ist?

2.     Ist es richtig, dass Frau Hartinger über die gleichen oder sogar bessere
Qualifikationen für das Amt der Hauptverbandsgeschäftsführerin verfügt als einzelne
der schließlich gewählten Männer?

3.     Haben Sie als für Frauenangelegenheiten zuständiger Minister ein Verfahren
zur Untersuchung möglicher unzulässiger Diskriminierung von Frauen in
Zusammenhang mit der Bestellung der Geschäftsführung des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger eingeleitet?

3.1.  Wenn ja: Zu welchem Ergebnis gelangte dieses Verfahren bzw. wann ist mit
einem Ergebnis zu rechnen?

3.2.  Wenn nein: Werden Sie als für Frauenangelegenheiten zuständiger Minister ein
Verfahren zur Untersuchung möglicher unzulässiger Diskriminierung von Frauen in
Zusammenhang mit der Bestellung der Geschäftsführung des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger eingeleiten?

3.3.  Wenn nein: warum nicht?