3308/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die
Geschäftsführerbestellung im Hauptverband der
Sozialversicherungsträger
Bei der Bestellung der
Geschäftsführung im Hauptverband der
Sozialversicherungsträger wurden mit Josef Kandlhofer, Josef Probst und
Erich
Nischlbitzer drei Männer ausgewählt. Diese Bestellung ist, wie Sie
selbst in einer
Aussendung vom 10. Jänner 2002 schreiben, "einhellig quer durch alle
Fraktionen
erfolgt" (was übrigens für die Grünen ausdrücklich
NICHT zutrifft)
Überraschend ist jedoch, dass
ausschließlich Männer für Geschäftsfüherfunktionen
ausgewählt wurden, obwohl mit Beate Hartinger und Roswitha
Pettliczek-Koller zwei
Frauen zur Auswahl standen, die über hervorragende Qualifikationen
verfügen.
Überraschend ist dies auch deshalb, weil etwa Frau
Hartinger, wie in der APA-
Meldung 405 vom 13. Dezember 2001 ausdrücklich erwähnt wird, im
Hearing zum
Bestellungsverfahren ihre Qualifikation nachdrücklich unter Beweis stellen
konnte
und auf Grund ihrer bisherigen Berufserfahrung
alle Voraussetzungen zur Ausübung
der
Geschäftsführerinnenfunktion erfüllt.
Darüber hinaus schreibt die Zeitung "Der
Standard" am 22./23. Dezember: "Die neue
schwarz-blaue
Mehrheit macht den Weg für den ersten von der FPÖ nominierten
Vertreter im Hauptverband
frei: Erich Nischelbitzer (59), Vizedirektor der Kärntner
Gebietskrankenkasse, hat sich dank Jörg Haiders Unterstützung
FPÖ-intern gegen
FPÖ-Abgeordnete Beate Hartinger durchgesetzt. Nischelbitzer entstammt
ursprünglich ÖGB und SPÖ und arbeitet seit 1965 in der
Sozialversicherung."
Es ist daher der Verdacht gerechtfertigt, dass
im Verfahren um die Auswahl der
Geschäftsführer des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger
Frauen, die über
mindestens gleich gute Qualifikation verfügen wie die schlussendlich
bestimmten
Geschäftsführer aus sachlich nicht gerechtfertigten,
parteipolitischen Gründen nicht
zum Zuge kamen und somit einer ungerechtfertigten Benachteiligung ausgesetzt
waren.
Dies mit dem Ergebnis, dass Frauen in der
Geschäftsführung des Hauptverbands
nicht vertreten sind, obwohl sie über die gleiche oder sogar bessere
Qualifikationen
verfügen als die ausgewählten Personen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Ist ihre Äußerung in der OTS-Aussendung vom 10. Jänner 2002
dahingehend
zu verstehen, dass die Auswahl der Geschäftsführer nach
parteipolitischen
Präferenzen erfolgt ist?
2. Ist
es richtig, dass Frau Hartinger über die gleichen oder sogar bessere
Qualifikationen für das
Amt der Hauptverbandsgeschäftsführerin verfügt als einzelne
der schließlich gewählten Männer?
3. Haben Sie als
für Frauenangelegenheiten zuständiger Minister ein Verfahren
zur Untersuchung möglicher unzulässiger Diskriminierung von Frauen in
Zusammenhang mit der Bestellung der Geschäftsführung des
Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger
eingeleitet?
3.1. Wenn ja: Zu
welchem Ergebnis gelangte dieses Verfahren bzw. wann ist mit
einem Ergebnis zu rechnen?
3.2. Wenn nein: Werden
Sie als für Frauenangelegenheiten zuständiger Minister ein
Verfahren zur Untersuchung möglicher unzulässiger Diskriminierung von
Frauen in
Zusammenhang mit der Bestellung der Geschäftsführung des
Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger
eingeleiten?
3.3. Wenn nein: warum nicht?