3339/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur


betreffend Mietzahlungen des Kunsthistorischen Museums an die Republik
Österreich

In einer parlamentarischen Anfragbeantwortung vom 26. Juli 2000 begründen Sie die
volle Auszahlung der Bundestangente für das Kunsthistorische Museum ab dem
Jahr 2000 mit Mietzahlungen des Museums an die Burghauptmannschaft, die ab
dem Jahr 2000 geleistet würden. Sie sagten: "Gemäß dem Arbeits- und
Bugetprogramm wurden und werden die Mietkosten für die Jahre 1999 bis 2004 als
Mietaufwand budgetiert. Im Jahre 1999 erfolgte seitens meines Ministeriums eine
Gegenverrechnung der Mietaufwendungen für die gemäß Überlassungsvertrag
überlassenen Mietobjekte mit dem Erhaltunsbeitrag. Demzufolge wurde die
Basistangente für das Museum in der Höhe der Mietaufwendungen gekürzt und
waren für das Jahr 1999 nicht vom Museum an die Burghauptmannschaft zu
überweisen. Im Jahr 2000 und in den Folgejahren wird die gesamte auf das
Kunsthistorische Museum enfallende Basistangente zur Anweisung gebracht.
Demgemäß werden vom Museum die monatlichen Mietzahlungen gemäß den
Mietvorschreibungen geleistet."

Im April des folgenden Jahres 2001 beantwortet der zuständige Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit eine analoge parlamentarischen Anfrage mit der Feststellung,
dass vom Kunsthistorischen Museum Mietzahlungen erst mit 2. Jänner 2001
monatlich geleistet würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche der beiden oben erwähnten parlamentarischen Anfragebeantwortungen
entspricht den Tatsachen?

2.   Hat das Kunsthistorische Museum im Jahr 2000 Mietzahlungen geleistet?

3.  Wenn ja, wann, an wenn und in welcher Höhe?

4.  Wenn nein, warum nicht?

5.  Warum wurde im Jahr 2000 dennoch die volle Bundestangente zur Auszahlung
gebracht?