3379/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Parnigoni
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend
Reform der Staatspolizei
Wie in
den Medien berichtet wurde, wird im Innenministerium unter dem Arbeitstitel
“Bundesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)" eine
Reorganisation der Staatspolizei durchgeführt. Als Projektkoordinator
für die Umsetzung
wurde
eigens ein vormals beim Heeresnachrichtenamt tätiger Bundesheeroffizier
eingesetzt.
Durch die geplanten
Maßnahmen soll nicht nur die staatspolizeiliche Führungsebene im
Ministerium,
sondern sollen auch die staatspolizeilichen Stellen in den Bundesländern
umgekrempelt
werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Kommt es im Zuge der Reorganisation der Staatspolizei zu
einer Reduzierung
der exekutiven Kräfte in diesem Bereich? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
2. Stimmt es, dass die Staatspolizei im Innenministerium in
ein anderes Haus
übersiedeln wird? Wenn ja, warum?
3. Ist es zweckmäßig, den Journaldienst der
Generaldirektion für die öffentliche
Sicherheit disloziert vom neuen BVT zu betreiben, obwohl aus dienstlichen
Gründen
ein enger Konnex unverzichtbar ist?
4. Stimmt es, dass die Sicherheitsvorkehrungen im
Amtsgebäude Schubertring
mangelhaft sind und nicht dem Standard der Sicherheitseinrichtungen am
Minoritenplatz/Herrengasse
entsprechen?
5.
Ist es international üblich, dass in einem Amtsgebäude, in dem
zukünftig die
Verantwortlichen für die staatliche Sicherheit untergebracht sind,
Geschäftslokale, öffentlich
zugängliche Gaststättenbetriebe und Lagerräume
bestehen und zudem Fahrzeuge von
Privatpersonen entlang des Gebäudes
abgestellt werden können?
6. Welche Maßnahmen zur effizienten Objektsicherung des Amtsgebäudes
Schubertring werden
gesetzt? Welche Kosten entstanden dadurch oder werden
dadurch
entstehen?
7. Welche Auswirkungen
hat die Schaffung eines “Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung" auf die künftige
Aufgabenkompetenz der neuen STAPO?
8. Ist in der neuen Struktur
der Staatspolizei beabsichtigt, weitere Mitarbeiter des
Verteidigungsministeriums, insbesondere aus
einem der beiden Heeresdienste,
einzusetzen? Wenn ja, wie wird eine solche Verschmelzung zwischen
zivilem
und militärischem Nachrichtendienst begründet?
9. Worin bestehen Ihrer
Auffassung nach die Analyse-Aufgaben der Staatspolizei
und wo bzw. wie sollen diese künftig wahrgenommen werden?
10. Werden
nach der Umstrukturierung alle bisher im Bereich der Staatspolizei
tätigen MitarbeiterInnen weiterhin in ihrem derzeitigen Fachgebiet
eingesetzt
werden? Wenn nein, warum nicht?
11. Durch welche Maßnahmen ist sichergestellt, dass beabsichtigte
Personalumschichtungen
in der Zentralstelle und bei den Dienststellen in den
Bundesländern
nicht zu Lasten der Sicherheit gehen?
12. Werden
durch die Änderung der Organisationseinheiten der Staatspolizei alle
diesbezüglichen Arbeitsplätze im
Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes neu
bewertet und in Folge zur Besetzung der Positionen neu ausgeschrieben?