3379/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Reform der Staatspolizei


Wie in den Medien berichtet wurde, wird im Innenministerium unter dem Arbeitstitel
“Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)" eine
Reorganisation der Staatspolizei durchgeführt. Als Projektkoordinator für die Umsetzung
wurde eigens ein vormals beim Heeresnachrichtenamt tätiger Bundesheeroffizier
eingesetzt.

Durch die geplanten Maßnahmen soll nicht nur die staatspolizeiliche Führungsebene im
Ministerium, sondern sollen auch die staatspolizeilichen Stellen in den Bundesländern
umgekrempelt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Kommt es im Zuge der Reorganisation der Staatspolizei zu einer Reduzierung
der exekutiven Kräfte in diesem Bereich? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

2.   Stimmt es, dass die Staatspolizei im Innenministerium in ein anderes Haus
übersiedeln wird? Wenn ja, warum?

3.    Ist es zweckmäßig, den Journaldienst der Generaldirektion für die öffentliche
Sicherheit disloziert vom neuen BVT zu betreiben, obwohl aus dienstlichen
Gründen ein enger Konnex unverzichtbar ist?


4.   Stimmt es, dass die Sicherheitsvorkehrungen im Amtsgebäude Schubertring
mangelhaft sind und nicht dem Standard der Sicherheitseinrichtungen am
Minoritenplatz/Herrengasse entsprechen?

5.   Ist es international üblich, dass in einem Amtsgebäude, in dem zukünftig die
Verantwortlichen für die staatliche Sicherheit untergebracht sind,
Geschäftslokale, öffentlich zugängliche Gaststättenbetriebe und Lagerräume
bestehen und zudem Fahrzeuge von Privatpersonen entlang des Gebäudes
abgestellt werden können?

6.    Welche Maßnahmen zur effizienten Objektsicherung des Amtsgebäudes

Schubertring werden gesetzt? Welche Kosten entstanden dadurch oder werden
dadurch entstehen?

7.    Welche Auswirkungen hat die Schaffung eines “Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung" auf die künftige
Aufgabenkompetenz der neuen STAPO?

8.   Ist in der neuen Struktur der Staatspolizei beabsichtigt, weitere Mitarbeiter des
Verteidigungsministeriums, insbesondere aus einem der beiden Heeresdienste,
einzusetzen? Wenn ja, wie wird eine solche Verschmelzung zwischen zivilem
und militärischem Nachrichtendienst begründet?

9.   Worin bestehen Ihrer Auffassung nach die Analyse-Aufgaben der Staatspolizei
und wo bzw. wie sollen diese künftig wahrgenommen werden?

10. Werden nach der Umstrukturierung alle bisher im Bereich der Staatspolizei
tätigen MitarbeiterInnen weiterhin in ihrem derzeitigen Fachgebiet eingesetzt
werden? Wenn nein, warum nicht?

11. Durch welche Maßnahmen ist sichergestellt, dass beabsichtigte

Personalumschichtungen in der Zentralstelle und bei den Dienststellen in den
Bundesländern nicht zu Lasten der Sicherheit gehen?

12. Werden durch die Änderung der Organisationseinheiten der Staatspolizei alle
diesbezüglichen Arbeitsplätze im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes neu
bewertet und in Folge zur Besetzung der Positionen neu ausgeschrieben?