3409/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten G a ß n e r und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend mangelhafte Grundwassersanierung im Machland West (Mühlviertel)

Seit 1996 ist die Grundwassersanierungsverordnung Westliches Machland in Kraft.
Insbesondere die Höhe der Nitratbelastungen im Grundwasser war dafür ausschlaggebend.
Notwendige Folgeschritte wie die Erlassung einer Durchführungs- oder
Maßnahmenverordnung sind jedoch unterblieben, obwohl ca. 30.000 Menschen davon
betroffen sind.

Das Gebiet kann keineswegs als saniert bezeichnet werden. Trotzdem gibt es
Überlegungen, die Sanierungsverordnung durch eine “Schongebietsverordnung" zu
ersetzen. Sollte dies Realität werden, würden die Kosten für die Abgeltung von
Düngemittelbeschränkungen an Landwirte von der öffentlichen Hand (Bund und Land OÖ)
auf den Fernwasserverband und damit auf die Wasserkonsumentlnnen abgewälzt werden.
Dabei hat der Fernwasserverband in letzter Zeit eine Filteranlage um 20 Mio. S errichtet und
baut derzeit einen Tiefbrunnen, um die Bevölkerung bestmöglich mit Trinkwasser zu
versorgen.

Aussagen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
zu Folge genügten die in der ÖPUL 2000 festgelegten freiwilligen Maßnahmen, um das
Gebiet zu sanieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.   Was wurde seit Erlassen der Sanierungsverordnung unternommen, um das
Grundwasser im Machland West zu sanieren?


2.   Welche konkreten Maßnahmen wurden gemäß Verordnung wann und mit welchem
Erfolg gesetzt?

3.  Was wurde gegen den weiteren Pestizideintrag unternommen?

4.   Zum ÖPUL 2000, bezogen auf Machland West:

* Welche Projekte wurden initiiert?

* Wie viele Landwirte sind von den Maßnahmen betroffen?

* Welche und wie viele Überprüfungen wurden vorgenommen?

* Wurden Anzeigen erstattet?

* Wenn ja: wie viele und welchen Inhaltes?

* Wenn nein: warum nicht?

5.   Warum soll für das Machland West eine Schongebietsverordnung erlassen werden?

6.   Welche Auswirkungen und Änderungen gegenüber dem Status quo würden sich für
Konsumentinnen, Gemeinden, Fernwasserverband, Landwirte, Land OÖ und Bund
daraus ergeben?

7.   Ist es richtig, dass im Falle der Schongebietsverordnung die ÖPUL-Förderungen für
Landwirte entfallen würden und die entgangenen Förderungen durch den
Fernwasserverband zu ersetzen wären?