3410/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.02.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Glanzleistung der Kärntner Gendarmerie
Nach drei Einbrüchen im Großraum
Klagenfurt kam es nach dem Jahreswechsel zu
Kärntner Amtshandlungen. Dabei kam den Beamten zugute, dass an einem
Tatort
ein Handy gefunden wurde.
Amtshandlung 1: BpolDion Klft/Kripo
Die Beamten der Polizei fanden auf dem sichergestellten
Handy Namen und
Nummern. Damit konnten Spuren zu anderen
Handys verfolgt werden. Am 25.12.,
am 28.12.2001 und am 2.1.2002 wurde der BpolDion Klft die Überwachung von
vier
Handys gerichtlich genehmigt. Das Wählverhalten wurde ebenso
überprüft wie die
Hotels und die Meldedaten. Am 24.1.2002 konnte der erste Tatverdächtige
festgenommen werden. Er befindet sich in U-Haft.
Amtshandlung 2: LandesGendKom. Kärnten/Kriminalabt.
Die Gendarmerie begann ihre Amtshandlung mit
denselben Taten und denselben
Spuren.
Die Gendarmerie untersuchte, wo das Wertkartenhandy ins
Netz eingebucht war.
Dazu wurde ein gerichtlicher Beschluss zur Auswertung der gesamten Rufdaten
sämtlicher Netzbetreiber an den drei Tatorten jeweils von 8 Uhr früh
bis 8 Uhr früh
des nächsten Tages erwirkt.
An den drei Funkzellen wurden nach Angaben der Provider in
dem Zeitraum (jeweils
8 Uhr bis 8 Uhr) mindestens 100 000 Anrufe
getätigt. Bis heute fehlen die Daten von
maxmobil, da maxmobil die Übermittlung
verweigert. Begründung: Es handle sich um
unverhältnismäßigen
Grundrechtseingriff.
Andere Provider haben die Daten auf Datenträgern
übermittelt. Die Rufdaten können
damit gerastert werden. Laut LGendKomm. Kärnten wird die Auswertung
“noch
länger" dauern.
Der
Kärntner Gendarmerie ist damit bis heute ein einziger Beweis gelungen:
dass sie
nicht in der Lage ist, Art. 10 MRK und die Judikatur des VfGH zu beachten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht die
Überwachung der drei Sendebereiche dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit
?
2. Durch welches Erkenntnis des VfGH ist Ihre Rechtsansicht gedeckt ?
3. Wie viele Gespräche
sind im fraglichen Zeitraum in den drei Sendebereichen
geführt worden ?
4. Über wie viele
Gespräche liegen der Kärntner Gendarmerie derzeit Rufdaten vor
?
5. Welche Provider
haben der Gendarmerie die Rufdaten ohne rechtliche Bedenken
übermittelt ?
6. Die Polizei hat
bereits einen Verdächtigen festgenommen. Warum rastert die
Gendarmerie weiter ?
7. Werden Sie alle
Personen, deren Rufdaten erhoben worden sind und die in
keinem sachlichen Zusammenhang mit den Straftaten stehen, über die
Rückerfassung und Rückauswertung ihrer Rufdaten informieren ?
8. Im Falle der
Eintragungen in den kriminalpolizeilichen Aktenindex haben Sie
bereits einmal klargestellt, dass Sie aus “praktischen"
Erwägungen bereit sind,
Erkenntnisse des VfGH zu ignorieren. Werden Sie in diesem Fall die
Grundsätze
der Verfassung in der Kärntner Gendarmerie durchsetzen ?