3450/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dietachmayr
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Tempolimits zur Geldbeschaffung
Immer
mehr Verkehrsteilnehmer haben den Eindruck, dass Tempolimits nicht zur Anhebung
der
Verkehrssicherheit, sondern zur Anhebung der Budgeteinnahmen verordnet werden.
So gab
es bislang auf der sechsspurig ausgebauten Westautobahn bei Linz zwischen dem
Ebelsberger
Berg und Pucking durchgehend über 9,6 km eine unverständliche 100
km/h
Tempobremse.
Dieses Tempolimit ist seit Ende 2001 bis auf den Abschnitt Haid-
Autobahnknoten Linz aufgehoben worden. Ab dem Puckinger Berg bis zum Knoten
Haid und
ab dem Ebelsberger-Berg bis zur Betriebsumkehr der Autobahnmeisterei darf nun
wieder 130
km/h
gefahren werden.
Wie vom ARBÖ
mehrmals gefordert, wurde zum Jahreswechsel auf der Innkreis- und
Pyhrnautobahn
die weitgehend unbekannten 100 - km/h Tempobeschränkungen zwischen 22
und 5
Uhr früh entfernt. Eigenartigerweise aber erst, nachdem vom
Finanzministerium über
Monate geprüft wurde, ob durch diese Aufhebung die Strafeinnahmen nicht zu
sehr sinken
würden!
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde das
Finanzministerium mit der Prüfung der Aufhebung der
Tempobeschränkungen
auf der Innkreis- und Pyhrnautobahn beauftragt?
2. Woraus ergibt sich eine Kompetenz des
Finanzministeriums im Zusammenhang mit der
Aufhebung bzw. Errichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen?
3. Geht es bei Tempobeschränkungen nicht um
Verkehrssicherheit, sondern um
Geldbeschaffung
für das Budget?
4. Wie hoch ist der finanzielle Verlust für das
Budget pro Jahr durch die Aufhebung des
Tempolimits
auf der Innkreis- und Pyhrnautobahn?
5. Wie hoch sind die Einnahmen generell pro Jahr, die
durch die weitgehend unbekannten
110 km/h
Tempobeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr früh auf Österreichs
Autobahnen erzielt werden (aufgeschlüsselt nach den Autobahnen)?
6. Lassen Sie auch betreffend anderer Autobahnen
prüfen, ob durch die Aufhebung der
Tempobeschränken
die Strafeinnahmen nicht zu sehr sinken würden?
a.
Falls nein, warum nicht?
b.
Falls ja, an welchen Strecken?