3451/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.02.2002

der Abgeordneten Dietachmayr

und GenossInnen


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Tempolimits zur Geldbeschaffung

Immer mehr Verkehrsteilnehmer haben den Eindruck, dass Tempolimits nicht zur Anhebung
der Verkehrssicherheit, sondern zur Anhebung der Budgeteinnahmen verordnet werden.
So gab es bislang auf der sechsspurig ausgebauten Westautobahn bei Linz zwischen dem
Ebelsberger Berg und Pucking durchgehend über 9,6 km eine unverständliche 100 km/h
Tempobremse. Dieses Tempolimit ist seit Ende 2001 bis auf den Abschnitt Haid-
Autobahnknoten Linz aufgehoben worden. Ab dem Puckinger Berg bis zum Knoten Haid und
ab dem Ebelsberger-Berg bis zur Betriebsumkehr der Autobahnmeisterei darf nun wieder 130
km/h gefahren werden.

Wie vom ARBÖ mehrmals gefordert, wurde zum Jahreswechsel auf der Innkreis- und
Pyhrnautobahn die weitgehend unbekannten 100 - km/h Tempobeschränkungen zwischen 22
und 5 Uhr früh entfernt. Eigenartigerweise aber erst, nachdem vom Finanzministerium über
Monate geprüft wurde, ob durch diese Aufhebung die Strafeinnahmen nicht zu sehr sinken
würden!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.    Aus welchen Gründen wurde das Finanzministerium mit der Prüfung der Aufhebung der
Tempobeschränkungen auf der Innkreis- und Pyhrnautobahn beauftragt?

2.    Woraus ergibt sich eine Kompetenz des Finanzministeriums im Zusammenhang mit der
Aufhebung bzw. Errichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen?

3.    Geht es bei Tempobeschränkungen nicht um Verkehrssicherheit, sondern um
Geldbeschaffung für das Budget?

4.    Wie hoch ist der finanzielle Verlust für das Budget pro Jahr durch die Aufhebung des
Tempolimits auf der Innkreis- und Pyhrnautobahn?

5.    Wie hoch sind die Einnahmen generell pro Jahr, die durch die weitgehend unbekannten
110 km/h Tempobeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr früh auf Österreichs
Autobahnen erzielt werden (aufgeschlüsselt nach den Autobahnen)?

6.    Lassen Sie auch die Aufhebung der Tempobeschränken auf anderen Autobahnen prüfen?
a.   Falls nein, warum nicht?
b.   Falls ja, an welchen Strecken?