3451/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.02.2002
der Abgeordneten Dietachmayr
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Tempolimits zur Geldbeschaffung
Immer mehr
Verkehrsteilnehmer haben den Eindruck, dass Tempolimits nicht zur Anhebung
der
Verkehrssicherheit, sondern zur Anhebung der Budgeteinnahmen verordnet werden.
So gab
es bislang auf der sechsspurig ausgebauten Westautobahn bei Linz zwischen dem
Ebelsberger
Berg und Pucking durchgehend über 9,6 km eine unverständliche 100
km/h
Tempobremse.
Dieses Tempolimit ist seit Ende 2001 bis auf den Abschnitt Haid-
Autobahnknoten
Linz aufgehoben worden. Ab dem Puckinger Berg bis zum Knoten Haid und
ab dem
Ebelsberger-Berg bis zur Betriebsumkehr der Autobahnmeisterei darf nun wieder
130
km/h
gefahren werden.
Wie vom
ARBÖ mehrmals gefordert, wurde zum Jahreswechsel auf der Innkreis- und
Pyhrnautobahn
die weitgehend unbekannten 100 - km/h Tempobeschränkungen zwischen 22
und 5
Uhr früh entfernt. Eigenartigerweise aber erst, nachdem vom
Finanzministerium über
Monate
geprüft wurde, ob durch diese Aufhebung die Strafeinnahmen nicht zu sehr
sinken
würden!
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde das
Finanzministerium mit der Prüfung der Aufhebung der
Tempobeschränkungen
auf der Innkreis- und Pyhrnautobahn beauftragt?
2. Woraus ergibt sich eine Kompetenz des
Finanzministeriums im Zusammenhang mit der
Aufhebung
bzw. Errichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen?
3. Geht es bei Tempobeschränkungen nicht um
Verkehrssicherheit, sondern um
Geldbeschaffung
für das Budget?
4. Wie hoch ist der finanzielle Verlust für das
Budget pro Jahr durch die Aufhebung des
Tempolimits
auf der Innkreis- und Pyhrnautobahn?
5. Wie hoch sind die Einnahmen generell pro Jahr, die
durch die weitgehend unbekannten
110 km/h
Tempobeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr früh auf Österreichs
Autobahnen
erzielt werden (aufgeschlüsselt nach den Autobahnen)?
6. Lassen Sie auch die Aufhebung der
Tempobeschränken auf anderen Autobahnen prüfen?
a.
Falls nein, warum nicht?
b.
Falls ja, an welchen Strecken?