3455/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend den blau- schwarzen Privilegienskandal um den Sonderurlaub von
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad
In der APA Meldung Nr. 313 APA II vom 2002-02-21 12:44:03
War folgender Text zu lesen:
“Hauptverband: Frad bekommt vollen
Sonderurlaub als Beamter BILD
Utl.: Bei vollen Bezügen freigestellt wie ein Personalvertreter -
Frad: Keine Stellungnahme, weil noch nichts Schriftliches vorliegt-
Wien (APA) - Der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig Frad, bekommt als
Beamter des Wirtschaftsministerium vollen Sonderurlaub. Das bedeutet, dass er für das Ministerium nicht
arbeiten muss, aber trotzdem die vollen Bezüge als Beamter bekommt. Diese Regelung gelte ab dem kommenden
Monat für seine gesamte Amtsperiode im Präsidium des Hauptverbandes bis 2005, erklärte der Kabinettschef
von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V), Christoph Stadlhuber. auf Antrage der APA. Frad selbst sagte
dazu der APA nur, er könne dazu keine Stellungnahme abgeben, weil er noch nichts Schriftliches in der Hand
habe.
Die Höhe seines Monatsbezuges als Beamter ist zwar nicht genau bekannt, sie dürfte aber entsprechend seinem
Alter und seiner Dienstklasse bei rund 60.000 Schilling (4.360 Euro) brutto liegen.
Frad ist in der für Grundsatzfragen zuständigen Sektion I mit allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten
der Wirtschaftspolitik befasst. Dazu kommt eine Funktionsgebühr von 3.462 Euro (47.638 S brutto zwölf Mal
jährlich als Präsident des Hauptverbandes
Frad sei als Beamter freigestellt wie ein Personalvertreter, erläuterte Kabinettschef Stadlhuber. Seine bisherige
Regelung einer halben Sonderbeurlaubung wäre mit Ende des Monats ausgelaufen. Mit der Verlängerung bis
zum Ende seiner Amtsperiode als Präsident des Hauptverbandes sei nun vom Ministerium für öffentliche
Leistung von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) der Wunsch Frads auf vollen Sonderurlaub genehmigt
worden.
Frad hatte argumentiert, dass kein Mensch 40 Stunden im Ministerium arbeiten und nebenbei Präsident oder
Vizepräsident des Hauptverbandes sein könne. In Frühpension könne er auch nicht gehen, weil nur ein
Versichertenvertreter und nicht ein Pensionist diese Funktion ausüben könne.
Probleme hatte es bereits bei seinem früheren Job als Beamter im Sozialministerium gegeben. Kritiker hatten
eine Unvereinbarkeit gesehen, weil Frad als Beamter des Sozialressorts gleichzeitig dem Minister gegenüber
weisungsgebunden gewesen wäre, aber auf der anderen Seite als Versichertenvertreter im Hauptverband
unabhängig sein sollte. Dagegen hatte Frad zunächst argumentiert, dass sich die Weisungsgebundenheit nur auf
sein
Aufgabengebiet in der Veterinärverwaltung beziehe. Im Sozialministerium
hatte man darauf verwiesen,dass
Frad als Versichertenvertreter nach dem ASVG automatisch "weisungsfrei und
nur dem Gesetz verpflichtet" sei.
Trotzdem hatte Frad diese Diskussionen im Dezember des Vorjahres mit seiner
freiwilligen Versetzung ins
Wirtschaftsministerium
beendet. (Schluss) mk/lm
Die
“Dienstfreistellung" des Hauptverbandspräsidenten
Ministerialrat Dr. Herwig Frad
widerspricht
schon dem Grunde nach dem § 74 Beamtendienstrechtsgesetz. Das ASVG legt
überdies
fest, dass das Amt des Hauptverbandspräsidenten nebenberuflich
ausgeübt werden
muß.
Es ist daher klar
erkennbar, dass dem Hauptverbandspräsidenten von der FPÖ -
Vorsitzenden
und dem
ÖVP - Wirtschaftsminister ein arbeitsloses Einkommen in der Höhe von
80.000
Schilling pro Monat zugeschanzt wurde. Das ist ein blau - schwarzer
Privilegienskandal. Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit
folgende
ANFRAGE:
1. Wie ist die dienstrechtliche Stellung von
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr.
Herwig
Frad im Wirtschaftsministerium?
2. Ist Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr.
Herwig Frad nach dem alten oder nach dem
neuen
Besoldungsschema eingestuft?
3. Wie ist der Arbeitsplatz von Hauptverbandspräsident
Ministerialrat Dr. Herwig Frad im
Wirtschaftsministerium bewertet?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlagen basiert der
Sonderurlaub von
Hauptverbandspräsident
Ministerialrat Dr. Herwig Frad?
5. Wann hat Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr.
Herwig Frad den Antrag auf
Sonderurlaub
abgegeben?
6. Mit welcher Begründung hat
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad den
Antrag
auf Sonderurlaub abgegeben?
7. Wer hat den Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident
Ministerialrat Dr. Herwig Frad
genehmigt?
8. Standen dem Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident
Ministerialrat Dr. Herwig Frad
keine
zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegen?
9. Wie lange dauert der Sonderurlaub von
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig
Frad?
10. Wie hoch ist der tatsächliche Bezug den
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr.
Herwig Frad als arbeitsfreies Einkommen aus Steuermitteln pro Jahr erhält?