3474/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Regierungswerbung im ORF als “social advertisement"

Aufgrund einer vertraulichen Information wurde bekannt, dass die
momentan stattfindende Regierungswerbung im ORF zum Thema
“Kindergeld" nicht aufgrund der für Werbungen üblichen Tarife abgerechnet
wird, sondern als sogenanntes “social-advertisement" behandelt wird. Dies
führt dazu, dass für den “Kindergeld-Spot" der halbe Werbetarif bezahlt
wird, obwohl der Inhalt dieser Regierungswerbesendung nicht den in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ORF (bzw. in den dazu ergangenen
internen Anweisungen) geregelten Bestimmungen über die Anwendung
dieses Tarifs für “social advertisement" unterliegt. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass durch diesen Werbespot keinerlei Informationen an die
Staatsbürger weitergeleitet werden, sondern dieser Spot ausschließlich
Regierungswerbung darstellt.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundeskanzler

nachstehende

Anfrage:

l.     Ist es richtig, dass der momentan im ORF laufenden Werbespot zum
Thema “Kindergeld" als sogenanntes “social-advertisement" eingestuft
wurde, bzw. dass bei doppelter Ausstrahlung nur die Zahlung des
einfachen Werbetarifs stattfand?


2.     Wie hoch waren die Kosten für die Ausstrahlung dieser Regierungs-
werbung?

3.     Welche Kosten hätte dieser Regierungswerbespot bei Heranziehung
des regulären Werbetarifs verursacht?