3474/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Regierungswerbung im ORF als “social advertisement"
Aufgrund einer vertraulichen Information
wurde bekannt, dass die
momentan stattfindende Regierungswerbung im
ORF zum Thema
“Kindergeld" nicht aufgrund der für Werbungen üblichen
Tarife abgerechnet
wird, sondern als sogenanntes
“social-advertisement" behandelt wird. Dies
führt dazu, dass für den “Kindergeld-Spot" der
halbe Werbetarif bezahlt
wird, obwohl der Inhalt dieser
Regierungswerbesendung nicht den in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des ORF (bzw. in den dazu ergangenen
internen Anweisungen) geregelten
Bestimmungen über die Anwendung
dieses Tarifs für “social advertisement" unterliegt.
Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass durch diesen Werbespot
keinerlei Informationen an die
Staatsbürger weitergeleitet werden, sondern dieser Spot
ausschließlich
Regierungswerbung darstellt.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
l.
Ist es richtig, dass der momentan im ORF laufenden Werbespot zum
Thema “Kindergeld" als
sogenanntes “social-advertisement" eingestuft
wurde, bzw. dass bei doppelter Ausstrahlung nur die Zahlung des
einfachen Werbetarifs stattfand?
2.
Wie hoch waren die Kosten für die Ausstrahlung dieser Regierungs-
werbung?
3.
Welche Kosten hätte dieser Regierungswerbespot bei Heranziehung
des regulären Werbetarifs verursacht?