3529/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Eder, Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend alarmierender Zustände im Donauschifffahrtsverkehr
Parallel zum immer größer werdenden Frächterskandal auf der Straße gibt es mindestens
ebenso große Missstände im Bereich der österreichischen Schifffahrt.
Durch die Tatenlosigkeit der Regierung in den letzten beiden Jahren - und zwar
ressortübergreifend (Verkehrsministerium, Innenministerium, Wirtschaftsministerium,
Umweltministerium, Finanzministerium) - sind an der Donau vor allem im Bereich der
Frachtschifffahrt erschreckende Entwicklungen eingetreten.
Beispielsweise war den Medien kürzlich zu entnehmen war, dass bei einer Kontrolle des
Arbeitsinspektorates rund 200 illegale Arbeiter auf Donau-Frachtschiffen der DDSG-
Cargo ausfindig gemacht wurden.
Neben
diesen alarmierenden Zuständen im sozialrechtlichen Bereich, die wohl nur
die
Spitze
eines Eisberges von noch nicht abzuschätzender Größe
darstellen, soll dem
Vernehmen
nach auch der technische Zustand vieler auf der Donau verkehrender Schiffe
äußerst
mangelhaft sein. Dennoch sollen diesbezüglich noch nie Kontrollen
durchgeführt
worden sein, was nicht zuletzt auf den Kompetenzwirrwarr zwischen Verkehrs-
ministerium
und Innenministerium zurückzuführen ist.
Die stark
angestiegene Zahl von Unfällen an der Donau weist darüber hinaus auf
ein
steigendes Sicherheitsdefizit an der Donau hin.
Sogar das
“Schulschiff' in Wien-Floridsdorf war in solch einen Unfall verwickelt.
Und auch
im Bereich der Umwelt ist es mangels Kontrollen hoch an der Zeit,
Öko-Alarm
für die Frachtschifffahrt zu geben.
Dies alles trägt nachhaltig zur Beunruhigung der Bevölkerung bei.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Was sind exakt die Kontrollaufgaben der Obersten
Schifffahrtsbehörde, was jene
des
Polizei-Donaudienstes?
2. Wer ist für die Kontrollen der Schiffssicherheit von
Fahrzeugen auf der Donau
zuständig?
Wurden in Österreich bisher Kontrollen vorgenommen? Wenn ja, von
wem, wie oft, wo und wann?
3. Ist es richtig, dass Schleusenwärter einerseits
auch für Schiffskontrollen zuständig
sind,
andererseits aber per Weisung der Obersten Schifffahrtsbehörde die
Schleuse
während
der Kontrolle nicht verlassen und nur auf Sicht kontrollieren dürfen?
Wenn ja,
halten Sie diese Regelung für sinnvoll?
4. Ist es zutreffend, dass die Schifffahrtspolizei,
abgesehen von den Schleusenwärtern,
nur Tagesdienst versieht? Wenn ja, warum ist dies so und halten Sie das
für
sinnvoll?
5. Halten Sie die derzeitige Kompetenzregelung zwischen
Verkehrsministerium und
Innenministerium
hinsichtlich der Kontrolle von Donauschiffen für effizient und
zufriedenstellend?
Wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen?
6. Über welche Verkehrsunfälle auf der Donau hat
Dir Ministerium in den letzten zwei
Jahren
Kenntnis erlangt? Wer war daran jeweils beteiligt, wann und wo geschahen
diese
Unfälle jeweils und welche Schiffsmannschaften mit welchen Papieren waren
daran beteiligt?
7. Warum ist es in Österreich im Unterschied zu ganz
Europa möglich, dass Flagge,
Zulassung,
Verfügungsberechtigung und arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht
einheitlich
gesehen werden müssen und man sich nach Kategorie gesondert auf die
Bestimmungen
verschiedener Staaten stützen kann?
a) Warum
ist in Österreich für ein typengleiches Schiff mit derselben
Transportkapazität
eine Besatzung von vier Mann ausreichend, während in
Deutschland
beispielsweise sieben Mann vorgeschrieben sind?
b)
Glauben Sie, dass es sicherheitstechnisch möglich ist, bei einem
24-Stunden-
Betrieb
mit vier Mann Besatzung noch ein Mann-über-Bord-Manöver
durchzuführen?
c) Ist
es richtig, dass diese Festsetzung der Mindestbesatzungszahl per
Verordnung
geschah? Wenn ja, sind Sie bereit, in Anbetracht der jüngsten
Unfälle
diese Verordnung aufzuheben? Wenn ja, wann könnte dies geschehen,
wenn nein,
warum nicht?
8. Warum gibt es für das Schifffahrtspersonal -
abgesehen vom Kapitän - keine
gesetzlich
vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise bzw. Qualifikationskriterien?
Gibt es in anderen Ländern solche Kriterien? Wenn ja, in welchen
Ländern und um
welche
Kriterien handelt es sich dabei?
9. a) Mit jeweils welchem finanziellen und
bürokratischen Aufwand können in
Österreich
Kapitänspatente aus der Ukraine, Weißrussland, Rumänien,
Bulgarien,
Serbien, Kroatien, der Slowakei bzw. Ungarn auf österreichische Patente
umgeschrieben
werden?
b)
Welches bürokratischen und finanziellen Aufwandes bedarf es für einen
österreichischen Kapitän jeweils, sein in Österreich
gültiges Patent in der Ukraine,
Weißrussland, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Kroatien, der Slowakei
bzw. Ungarn
auf ein
dort gültiges umzuschreiben?
c)
Glauben Sie, dass die in diesem Zusammenhang bestehende Rechtssituation zu
Lasten
der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht?
10. Wie viele Anzeigen wurden bislang durch die Schifffahrtspolizei an
die
zuständigen
Behörden gerichtet?
11. Ist es Ihrer Ansicht nach Kabotage, wenn beispielsweise ein
ukrainisches
Schubschiff
auf dem österreichischen Teil der Donau österreichische Bargen
befördert?
Glauben Sie, dass es in Österreich Kabotage auf der Donau gibt? Wenn
ja,
warum wird nichts dagegen unternommen?
12. Halten Sie es
für sinnvoll, die Regelungen im Bereich der Binnenschifffahrt vom
Ausländerbeschäftigungsgesetz
losgelöst zu betrachten? Wenn ja, warum? Wenn
nein,
warum nicht?