3530/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni, Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend alarmierender Zustände im Donauschifffahrtsverkehr
Parallel zum immer größer werdenden Frächterskandal auf der Straße gibt es mindestens
ebenso große Missstände im Bereich der österreichischen Schifffahrt.
Durch die Tatenlosigkeit der Regierung in den letzten beiden Jahren - und zwar
ressortübergreifend (Verkehrsministerium, Innenministerium, Wirtschaftsministerium,
Umweltministerium, Finanzministerium) - sind an der Donau vor allem im Bereich der
Frachtschifffahrt erschreckende Entwicklungen eingetreten.
Beispielsweise war den Medien kürzlich zu entnehmen war, dass bei einer Kontrolle des
Arbeitsinspektorates rund 200 illegale Arbeiter auf Donau-Frachtschiffen der DDSG-
Cargo ausfindig gemacht wurden.
Neben
diesen alarmierenden Zuständen im sozialrechtlichen Bereich, die wohl nur
die
Spitze
eines Eisberges von noch nicht abzuschätzender Größe
darstellen, soll dem
Vernehmen
nach auch der technische Zustand vieler auf der Donau verkehrender Schiffe
äußerst
mangelhaft sein. Dennoch sollen diesbezüglich noch nie Kontrollen
durchgeführt
worden
sein, was nicht zuletzt auf den Kompetenzwirrwarr zwischen Verkehrs-
ministerium
und Innenministerium zurückzuführen ist.
Die stark
angestiegene Zahl von Unfällen an der Donau weist darüber hinaus auf
ein
steigendes
Sicherheitsdefizit an der Donau hin.
Sogar das
“Schulschiff' in Wien-Floridsdorf war in solch einen Unfall verwickelt.
Und auch
im Bereich der Umwelt ist es mangels Kontrollen hoch an der Zeit,
Öko-Alarm
für die Frachtschifffahrt zu geben.
Dies alles trägt nachhaltig zur Beunruhigung der Bevölkerung bei.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Was sind exakt die Kontrollaufgaben der Obersten
Schifffahrtsbehörde, was jene
des
Polizei-Donaudienstes?
2. Halten Sie die derzeitige Kompetenzregelung zwischen
Verkehrsministerium und
Innenministerium
hinsichtlich der Kontrolle von Donauschiffen für effizient und
zufriedenstellend?
Wenn
nein, was werden Sie dagegen unternehmen?
3. Warum darf der Polizei Donaudienst nicht die
Verkehrstüchtigkeit und -Sicherheit
auf Donauschiffen kontrollieren? Halten Sie dies für sinnvoll?
4. Welche Exekutivorgane dürfen die Besatzungsmitglieder auf
Donauschiffen auf
Konsum
von Alkohol bzw. Drogen während des Dienstes kontrollieren und unter
welchen
Voraussetzungen dürfen Sie dies tun?
5. Wird Ihnen von Seiten der Obersten
Schifffahrtsbehörde regelmäßig eine
Unfallstatistik
übermittelt?
6. Gab es in den letzten beiden Jahren auf der Donau
Unfälle, die von
Exekutivbeamten
Ihres Ressorts bearbeitet wurden?
Wenn ja,
um welche Unfälle handelte es sich dabei, wo fanden diese statt und
welche
Schiffe mit welchen Schiffsmannschaften waren daran beteiligt?
7. Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen das
Fremdengesetz gab,
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, es seit 1980?
8. a)
Welche Organisationseinheiten der Exekutive sind in Österreich jeweils
für
welchen
Abschnitt der Donau mit welchen gesetzlich vorgeschriebenen
Kontrollaufgaben
betraut?
b) Wie viele Beamte sind mit diesen Aufgaben jeweils beschäftigt?
c) Kann es vorkommen, dass diese Beamte bei Bedarf auch für andere
Tätigkeiten,
etwa für Verkehrskontrollen auf der Straße, eingesetzt werden
oder
können sie sich ausschließlich den Aufgaben auf und an der Donau
widmen?
d) Glauben Sie, dass ausreichend Exekutivpersonal für
die notwendigen
Kontrollen - insbesondere im Sinne des Fremdengesetzes - bereitsteht?
9. Halten
Sie es für sinnvoll, die Regelungen im Bereich der Binnenschifffahrt vom
Ausländerbeschäftigungsgesetz
losgelöst zu betrachten? Wenn ja, warum? Wenn
nein,
warum nicht?