3549/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie


betreffend widersprüchliche Aussagen von VertreterInnen der Regierungsparteien
zur Frage "Sensibler Zonen"

Die Verankerung von “Sensibler Zonen" mit Zulässigkeit erhöhter Mautsätze in der
nächsten Fassung der EU-Wegekostenrichtlinie ist eine enorm wichtige und
anspruchsvolle verkehrs-, umwelt- und europapolitische Herausforderung. Das
europaweite Außerstreitstellen der besonderen Situation in der gesamten Sensiblen
Zone Alpen gemäß Abgrenzung der Alpenkonvention sowie das Etablieren weiterer
sensibler Zonen wie der Ballungsräume erfordert eine schwierige Suche nach
Mehrheiten auf dem europäischen Parkett. Diese wird nur dann erfolgreich sein
können, wenn die Verantwortlichen zügig, gezielt und koordiniert vorgehen.

Leider scheinen die VertreterInnen der derzeitigen Regierungsparteien jedoch in
dieser wichtigen Frage nicht einmal untereinander einig zu sein, weder hinsichtlich
der Fakten noch hinsichtlich der Bewertung. Die ehemalige Bundesministerin
Forstinger hielt noch am 4.2.2002 in einer Anfragebeantwortung an den Bundesrat
unwidersprochen fest, daß im Hinblick auf die “mögliche (!) Definition
sensibler Gebiete im Rahmen der neuen Wegekostenrichtlinie der Kommission ein
Vorschlag (!) für eine Definition (!) sensibler Gebiete unterbreitet" wurde und daß
dieser Vorschlag “zur Zeit kommissionsintern geprüft" (!) werde. Die diesem
Vorschlag zugrundeliegende "Expertise zur Inkludierung des Konzepts der sensiblen
Gebiete in die neue Wegekostenrichtlinie der Europäischen Kommission" enthält
überwiegend fachliche Überlegungen zur Frage der Definition von “sensibel". Der der
Kommission übermittelte Vorschlag selbst enthält keine konkrete Aussage für die
Verwendung eventueller Querfinanzierungsmittel im einzelnen; und er will
beispielsweise die Entscheidung über die Fragen, ob und wo sensible Zonen
eingerichtet werden und welche Mautsätze dort verlangt werden dürfen,
ausschließlich der Europäischen Kommission überantworten. Die Frage “Sensibler
Zonen" befindet sich daher nach wie vor auf einem inhaltlich völlig unbefriedigenden
Niveau und zudem noch in einem sehr frühen Verhandlungsstadium. Vom
erfolgreichen Suchen nach Mehrheiten, etwa im Europäischen Rat, ist noch weit und
breit nichts zu sehen. Dennoch behauptete andererseits etwa die ÖVP-Abgeordnete
Mag. Hakl in der “Tiroler Krone" vom 20.2.2002 neben einer bereits am 26.2. durch
die Realität überholten Aussage zur Unumstößlichkeit des Projektes
Brennerbasistunnel, es gebe in Wien “ein klares Bekenntnis zu den viel zitierten
sensiblen Zonen". Anschließend “stellt NR Karin Hakl klar": “Die in diesen Korridoren
eingehobene höhere Maut muß im jeweiligen Gebiet für Umweltprojekte verwendet
werden."


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Ist bereits gesichert, daß eine konkrete Regelung zur Frage der Sensiblen Zonen
rechtzeitig zum Zeitpunkt Ende 2003 europarechtlich verankert sein wird, wenn
ja, mit welchem genauen Inhalt und welchem Inkrafttretensdatum?

2.   Ist bereits gesichert, daß die Entscheidungsbefugnis für die Abgrenzung
Sensibler Zonen, Höhe der dort zulässigen Mauten bzw. Mautzuschläge und
Verwendung der dort eingehobenen Mauten a) in Österreich liegen wird oder b) in
diesen Fragen nicht gegen Österreichs Position beschlossen werden kann?

3.  Welche Schritte im einzelnen wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
wann und auf Grundlage welcher schriftlichen Positionen gesetzt, um a) eine
konkrete Regelung zur Frage der Sensiblen Zonen bis Ende 2003 europarechtlich
zu verankern, b) die Entscheidungsbefugnis für Abgrenzung Sensibler Zonen,
Höhe der dort zulässigen Mauten bzw. Mautzuschläge und Verwendung der
eingehobenen Mauten in Österreich zu halten?

4.  Welche klaren Bekenntnisse der Bundesregierung - wie etwa

Regierungsbeschlüsse - zu Sensiblen Zonen a) liegen mit welchem genauen
Inhalt/Wortlaut vor, b) sind für welchen Zeitpunkt in Aussicht genommen?

5.   Ist bereits gesichert, daß eine in einer Sensiblen Zone bzw in den darin liegenden
Korridoren eingehobene höhere Maut im jeweiligen Gebiet für Umweltprojekte
verwendet werden muß, und wenn ja, durch welche verbindliche Vereinbarung
o.a.?

6.   Können Sie garantieren, daß Österreich auf Regierungsebene eine
Querfinanzierung zugunsten von Umweltprojekten in Sensiblen Zonen a)
innerstaatlich beschließen und b) europaweit alles Erdenkliche zur Umsetzung
dieses Beschlusses unternehmen wird?

7.   Ist es zutreffend, daß im Fall eines Zustandekommens einer wie auch immer
dimensionierten “Sensiblen Zone Alpen", die den derzeitigen Geltungsbereich der
Brennermaut mit einschließt, ein Teil dieser Maut “zur Querfinanzierung des
(Brenner-)Basistunnels verwendet werden muß"?

8.  Welche Untersuchungen liegen Ihnen zu Umweltwirkungen eines Brenner-
Basistunnels im einzelnen mit welchen zentralen Inhalte und Aussagen vor?

9.   Ist es zutreffend, daß der Brenner-Basistunnel “kommt, daran ändert auch der
Rücktritt von Monika Forstinger nichts?", und welche konkreten, verbindlichen
Belege für die baldige Realisierung dieses Großbauprojektes über diverse
unverbindliche Absichtserklärungen etc. hinaus können Sie dafür anführen?

10. Ist es zutreffend, daß für den Brenner-Basistunnel “145 Millionen Euro an

Planungskosten im Infrastrukturpaket budgetiert" wurden, wie in der Tiroler Krone
vom 20.2.2002 unter Bezugnahme auf NR Hakl festgehalten?

11. Ist es zutreffend, daß die derzeit vorliegende Fassung des Generalverkehrsplans
zum Brenner-Basistunnel eine Summe von 1,45 Mrd Euro ohne konkrete
Festlegung des Verwendungszwecks enthält?

12. Ist es zutreffend, daß nach Ihren Aussagen zum Generalverkehrsplan für
Infrastrukturwünsche keine Finanzierung über 2006 stehe und konkrete Zahlen
dafür noch nicht auf dem Tisch seien, somit der im GVP zur Gänze in Paket 2 und
im Zeitraum “nach 2021" enthaltene Brenner-Basistunnel unverändert ohne
Finanzierungsgrundlage ist?