3594/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.03.2002

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Vorgänge um die Gleichbehandlungsbeauftragte im Landwirtschaftsministerium

Frau Dipl.-Ing. Theodora Grausgruber war seit 1993 Gleichbehandlungsbeauftragte und gleichzeitig
Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Landwirtschaftsministerium. Sie
hat diese Funktion am 21. Dezember 2001 zurückgelegt, da es nach ihrer Meinung nicht gelungen
war, den Anteil der weiblichen Funktionsträgerinnen im BMLFUW zu erhöhen, und insbesondere
Frauen als Gruppenleiterinnen- und Sektionsleiterinnen zu betrauen.

Offensichtlich waren schwere Mißstände in der "Frauenförderung" Ihres Ministeriums der Grund
für diesen klaren Schritt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.         a. Gibt es bereits eine neue Gleichbehandlungsbeauftragte im Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beziehungsweise bis wann werden Sie
die Bestellung vornehmen?

b. Nach welchen Kriterien haben Sie die Gleichbehandlungsbeauftragte ausgewählt

beziehungsweise werden Sie diese auswählen?

c. Wer prüft(e) die Objektivität der Kriterien und des Bestellungsvorganges?

2.         a. Warum wurde der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen keine Mitarbeit an den
einzelnen Projektgruppen des Reorganisationsprojekts im BMLFUW gewährt?

b. Wieviel Prozent der weiblichen Beamtinnen und wieviel Prozent der männlichen Beamten
sind von der Reorganisation im BMLFUW negativ betroffen, werden also z.B.
Leitungsfunktionen verlieren?

c.   Stimmt es also, dass rund 20% der weiblichen Funktionsträgerinnen von der
Reorganisation negativ betroffen sind, von den männlichen Funktionsträgern aber deutlich
weniger?

3.         a. Nach welchen Kriterien wurde die Leitung der Abteilung Präs. 6 (EDV) besetzt?

b. Stimmt es, daß eine langjährige Abteilungsleiterin zugunsten eines erst seit eineinhalb
Jahren tätigen Abteilungsleiters vorsätzlich schlechter bewertet wurde?

c. Welches waren die Qualifikationen der einzelnen Bewerberinnen und jene Kriterien, die
schlußendlich ausschlaggebend waren?