3595/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Verhinderung von allgemeinen politischen Debatten im Plenum des Nationalrates
durch Enderledigung von Berichten der Bundesregierung in den Ausschüssen - Kostenaspekt
dieser Berichte
In der
bisherigen politischen Praxis Österreichs waren die Berichte der
Bundesregierung an
den Nationalrat und an den Bundesrat qualitativ hochwertige Analysen
ausgewählter
Politikbereiche,
die von den Bediensteten der Ressorts mit hohem Engagement und
Qualitätsbewusstsein
erstellt wurden, und in Folge dem Nationalrat als
Verhandlungsgegenstände
dienten, um im Plenum allgemeine politische Debatten zu
einem
Politbereich ohne konkrete Befassung mit einem Gesetzentwurf durchführen
zu
können.
Gerade
diese Debatten, die von kurzfristigen parteitaktischen Überlegungen
befreit
stattfinden
konnten, waren die Grundlage für wichtige zukünftige Entwicklungen in
diesen
politischen
Sparten. Ideen konnten entwickelt, Reformüberlegungen dargestellt und
debattiert
werden. Dies alles unter der kritischen Beobachtung von Medienvertretern und
der
Öffentlichkeit.
Auch die betroffenen
Mitglieder der Bundesregierung waren diese Debatten Anlass, über die
kurz-
und mittelfristigen Perspektiven und Entwicklungen den Nationalrat zu
informieren und
auch
diese Überlegungen einer Debatte zwischen Regierungsfraktionen und
Oppositionsfraktionen
zu unterwerfen. Liest man Stenografische Protokolle über solche
Debatten,
zeigt sich auch, dass innerhalb der Fraktionen verschiedene Aspekte und oft
widersprechende
Ansätze von den Abgeordneten vertreten wurden.
Gerade dies aber
macht die Buntheit und Lebendigkeit des Parlamentarismus aus und ist auch
eine der
Hauptaufgaben dieser Institution. Dass diese Buntheit allerdings den beiden
Regierungs-Klubobmännern
Westenthaler und Khol nicht in ihr politisches Konzept passt, ist
auch
klar. Daher haben die beiden gegen den Willen vieler ihrer eigenen Abgeordneten,
aber
auch gegen den Widerstand von Regierungsmitgliedern im Koalitionsausschuss den
Grundsatzbeschluss
gefasst, dass alle Berichte nunmehr im Ausschuss enderledigt werden
und eine
Debatte im Plenum nicht mehr stattzufinden hat.
Dies hat nicht nur
die schon dargestellten negativen Auswirkungen auf den österreichischen
Parlamentarismus
und die Information der Öffentlichkeit zur Folge, sondern verkürzt
den
Wert
dieser zum Teil sowohl personell als auch finanziell sehr aufwendig gestalteten
Berichte.
Im Ressortbereich
Bundeskanzleramt wurden nach Bildung der blau-schwarzen
Bundesregierung
folgende Berichte enderledigt und nicht mehr dem Nationalrat zur Beratung
vorgelegt:
1. Kunstbericht 1998 (III-7 d.B.)
2. Tätigkeitsbericht des
Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für
die
Jahre 1997 und 1998 (III-32 d.B.)
3. Bericht über die Tätigkeit
des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 1998 und
1999
(III-42 d.B.)
4. Kunstbericht 1999 (III-78 d.B.)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Kunstbericht 1998 (III-7 d.B.)
a) Wieviele Ressortbedienstete waren
aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und
dargestellt in Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes
beteiligt?
b) Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
c) Waren externe Berater oder
Sachverständige an der Erstellung des Berichtes
beteiligt?
Wenn ja,
welche?
Wenn ja,
welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn
ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
d) In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
e) Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
f) Wurden Externe für das Layout
und/oder den Druck herangezogen?
Wenn ja,
welche?
Wenn ja, welche
Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja,
wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
g) Welche Kosten ergeben sich für
ein Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen
den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur
Auflagenhöhe?
h) Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
2. Tätigkeitsbericht des
Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für
die
Jahre 1997 und 1998 (III-32 d.B.)
a) Wieviele Ressortbedienstete waren
aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und
dargestellt
in Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt?
b) Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
c) Waren externe Berater oder
Sachverständige an der Erstellung des Berichtes
beteiligt?
Wenn ja,
welche?
Wenn ja,
welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn
ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
d) In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
e) Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
f) Wurden Externe für das Layout
und/oder den Druck herangezogen?
Wenn ja,
welche?
Wenn ja,
welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn
ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
g) Welche Kosten ergeben sich für ein
Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen
den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur
Auflagenhöhe?
h) Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
3. Bericht über die Tätigkeit
des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 1998 und
1999
(III-42 d.B.)
a) Wieviele Ressortbedienstete waren
aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und
dargestellt
in Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt?
b) Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
c) Waren externe Berater oder
Sachverständige an der Erstellung des Berichtes
beteiligt?
Wenn
ja, welche?
Wenn ja, welche
Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn
ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
d) In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
e) Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
f) Wurden Externe für das Layout
und/oder den Druck herangezogen?
Wenn ja,
welche?
Wenn
ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn
ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
g) Welche Kosten ergeben sich für
ein Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen
den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur
Auflagenhöhe?
h) Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
4. Kunstbericht 1999 (III-78 d.B.)
a) Wieviele Ressortbedienstete waren
aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und
dargestellt in Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes
beteiligt?
b) Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
c) Waren externe Berater oder
Sachverständige an der Erstellung des Berichtes
beteiligt?
Wenn ja,
welche?
Wenn ja, welche
Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja,
wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
d) In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
e) Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
f) Wurden Externe für das Layout
und/oder den Druck herangezogen?
Wenn ja,
welche?
Wenn ja,
welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja,
wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
g) Welche Kosten ergeben sich für
ein Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen
den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur
Auflagenhöhe?
h) Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?