3612/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend “Verkehrssicherheitsfond"
Zur Förderung der Verkehrssicherheit
in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 1989 geschaffen. Dieser Fonds ist im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.
Der Fonds bezieht seine
Mittel aus dem bei der Reservierung eines
Wunschkennzeichens
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem
Verkehrssicherheitsbeitrag fließen 60 Prozent an jenes Bundesland
zurück, in
welchem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde.
Die Mittel des Fonds sind It. Gesetz für folgende Zwecke zu verwenden:
a) für die Förderung von
allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr; insbesondere die
Förderung der
Verkehrserziehung;
b) für die Durchführung von
Studien und Forschungen sowie für Informationen über
Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
c) für vorbereitende Maßnahmen
der Planung und Erarbeitung von
Orientierungshilfen für
Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
d) die Unterstützung der
Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne
des § 48a Abs. 6 sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung;
e) die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen.
Bei der Vergabe von
Förderungen wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie von einem Beirat beraten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Technologie und Innovation nachstehende Anfrage:
1. Wie
viele Gelder befanden sich jeweils mit Stichtag 31.12. seit 1990 im
Verkehrssicherheitsfond?
2. Wie viele Gelder aus der bei der Reservierung
eines Wunschkennzeichens zu
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag wurden seit 1990 an die
Bundesländer
abgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und einzelne Bundesländer)?
3.
Ist Ihnen bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern
verwendet
wurden bzw. werden?
3.1. Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?
3.2. Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium ob eine
widmungsgemäße Verwendung durch
die Länder erfolgt ist? Wie lautete das
Ergebnis?
3.3. Welche Folgen
hatte es für Bundesländer welche diese Gelder nicht
widmungsgemäß verwendeten?
4. Wie hoch
ist derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag und wann erfolgte die
letzte Erhöhung in
welchem Ausmaß?
5. Halten
Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond für ausreichend?
6.
Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines
Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond
bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG
1967 vorstellen?
7.
Können Sie sich andere zusätzliche Einnahmenquellen für den
Verkehrssicherheitsfond
vorstellen? Wenn ja, welche?
8. Welche
Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit
in dem für die Vergabe von Förderungen aus dem
Verkehrssicherheitsfond
zuständigen Beirat?
9.
Kam es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in den letzten
fünf Jahren zu Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?
10. Wie
häufig bzw. wann kam es in den letzten fünf Jahren zu Sitzungen
dieses
Beirates?
11 .Welche Ergebnisse bzw. Beschlüsse gab es jeweils bei diesen Sitzungen?
12. Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?
13. Kam es in den letzten fünf Jahren
zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann
und aus welchem Anlass?
14. Wie hoch waren in den letzten
fünf die Kosten dieses Beirates (Aufschlüsselung
auf die einzelnen Jahre)?
15. Welche
Projekte wurden seit Einführung dieses Verkehrssicherheitsfonds aus
diesem unterstützt bzw. finanziert (Detaillierte Aufschlüsselung auf
Projekte und
Jahre)?
16. Wer waren die jeweiligen Antragsteller?
17. Wie
viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen in den
Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
18. Wie
viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen in den
Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit.
d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf Jahre)?