3629/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie


betreffend eurofähige ÖBB-Fahrkartenautomaten und gemeinwirtschaftliche
Leistungen der ÖBB

Mit den angeblich spätestens per Ende April 2002 und somit sechzehn Monate nach
Abschaffung der einheitlichen Ermäßigung für Vorteilscardbesitzerlnnen
flächendeckend verfügbaren und funktionsfähigen eurofähigen ÖBB-
Fahrkartenautomaten soll endlich auch die Anschaffung von 50% ermäßigten
Fahrkarten für Fernstrecken ohne zusätzliche Inanspruchnahme des laufend
reduzierten Zugbegleitungspersonals möglich sein. Nach wie vor gibt es jedoch
große Probleme bei der Benutzbarkeit dieser Fahrkartenautomaten. So hat sich erst
kürzlich im Fall Oberösterreichs gezeigt, daß zwar eine bestimmte Stückzahl von
Geräten mittlerweile physisch vorhanden ist, diese jedoch mangels Software auch
nach dem Abbau der Schilling-Automaten außer Betrieb sind. Das Resultat ist, daß
vom Unternehmen ÖBB für den Fahrkartenerwerb am Automaten angebotene
Tarifvergünstigungen de facto nicht zur Verfügung stehen.

Darüberhinaus sind nach wie vor Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung von
gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die ÖBB sowie mit der Berichterstattung
des Ministers ungeklärt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

Ist die Möglichkeit von Fahrgästen, unabhängig vom Besitz privater Güter wie
Mobiltelefon oder Computer mit Internetanschluss Zugang zu bestimmend
flächendeckend beworbenen Tarifvergünstigungen auch tatsächlich erhalten zu
können, für Sie “im Interesse der Verkehrspolitik" und daher im Betriebszweck der
ÖBB gemäß §1 Abs 3 letzter Satz Bundesbahngesetz 1992 idgF enthalten, und
wenn nein, warum nicht?

Zählt für Sie das einigermaßen flächendeckende, funktionsfähige Angebot von
Fahrkartenautomaten, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter
Tarifvergünstigungen sind, zur “Herstellung und die Unterhaltung aller hiezu
notwendigen Einrichtungen", zu dem die ÖBB laut §1 Abs 3 erster Satz
Bundesbahngesetz 1992 idgF verpflichtet sind, und wenn nein, warum nicht?


3.  Sind a) Fahrkartenautomaten, b) diejenigen Baulichkeiten, in bzw. an denen sie
installiert sind, im Sinne der Anlage 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2598/70 der
Kommission, Abschnitt A, letzter Anstrich Teil der Infrastruktur oder Teil des
Absatzbereiches?

4.  Ist die Festlegung der Aufstellungsorte und -Zeitpunkte für Fahrkartenautomaten
von Ihnen beeinflußbar, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

5.  Können Sie ausschließen, daß die im Motiventeil geschilderten Umstände bei der
funktionsfähigen Aufstellung eurofähiger Automaten zu Nachteilen für die
BahnbenutzerInnen führen?

6. Wurden bzw. werden für die Anschaffung und funktionsfähige Ausrüstung bzw.
nötige Nachbesserungen von Fahrkartenautomaten direkt oder indirekt Mittel des
Bundes herangezogen und wenn ja, welche?

7. Was haben Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied beziehungsweise Ihre
Vorgängerinnen im einzelnen unternommen, um eine beschleunigte Bereinigung
der für die zahlenden Fahrgäste unzumutbaren Situation rund um die
Fahrkartenautomaten und ihre Verfügbarkeit zu erreichen?

8. Wieviele der in 2639/AB genannten 420 Bahnhöfe und Haltestellen sind zum
Stand 30.4.2002 tatsächlich mit welcher genauen Zahl von funktionsfähigen (!)
“Fahrausweisautomaten der neuen Generation" samt Software ausgerüstet?

9.  Welche Vorsorgen haben Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied
beziehungsweise Ihre Vorgängerinnen gesetzt, um Mehrbelastungen der
Allgemeinheit aufgrund der enormen Verzögerungen bei der Indienststellung von
Fahrkartenautomaten hintanzuhalten bzw. zu minimieren?

10. Welche konkreten Schritte wurden gegen das/die liefernde/n Unternehmen
(Fahrkartenautomaten, zugehörige Software) ergriffen, und wird es über den
kolportierten Zahlungsstopp hinaus zu Pönalezahlungen, Rückforderungen o.ä.
kommen, wenn nein, warum nicht?

11. Warum wurde und wird seitens der ressortzuständigen Ministerinnen und Minister
wiederholt gegen §3 Abs 2 Bundesbahngesetz verstoßen, indem keine
alljährliche Berichtslegung “über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die
eingetretenen Veränderungen" erfolgt?

12. Wann werden Sie dem Nationalrat den nächsten Bericht über die von Ihnen (bzw.
Ihren Vorgängerinnen) bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die
eingetretenen Veränderungen vorlegen?