3629/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenberger, Moser,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend eurofähige
ÖBB-Fahrkartenautomaten und gemeinwirtschaftliche
Leistungen der ÖBB
Mit den angeblich spätestens per Ende April 2002 und
somit sechzehn Monate nach
Abschaffung der einheitlichen
Ermäßigung für Vorteilscardbesitzerlnnen
flächendeckend verfügbaren und funktionsfähigen eurofähigen
ÖBB-
Fahrkartenautomaten soll endlich auch die Anschaffung von 50%
ermäßigten
Fahrkarten für Fernstrecken ohne zusätzliche Inanspruchnahme des
laufend
reduzierten Zugbegleitungspersonals möglich sein. Nach wie vor gibt es
jedoch
große Probleme bei der Benutzbarkeit dieser Fahrkartenautomaten. So hat
sich erst
kürzlich im Fall Oberösterreichs gezeigt, daß zwar eine
bestimmte Stückzahl von
Geräten mittlerweile physisch vorhanden ist, diese jedoch mangels Software
auch
nach dem Abbau der Schilling-Automaten außer Betrieb sind. Das Resultat
ist, daß
vom Unternehmen ÖBB für den Fahrkartenerwerb am Automaten angebotene
Tarifvergünstigungen de facto nicht zur Verfügung stehen.
Darüberhinaus sind nach wie vor Fragen im
Zusammenhang mit der Erbringung von
gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die ÖBB sowie mit der Berichterstattung
des Ministers ungeklärt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Ist die Möglichkeit von Fahrgästen,
unabhängig vom Besitz privater Güter wie
Mobiltelefon oder Computer mit Internetanschluss Zugang zu bestimmend
flächendeckend beworbenen Tarifvergünstigungen auch tatsächlich
erhalten zu
können, für Sie “im Interesse der Verkehrspolitik" und
daher im Betriebszweck der
ÖBB gemäß §1 Abs 3 letzter Satz Bundesbahngesetz 1992 idgF
enthalten, und
wenn nein, warum nicht?
Zählt für Sie das einigermaßen
flächendeckende, funktionsfähige Angebot von
Fahrkartenautomaten, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter
Tarifvergünstigungen sind, zur “Herstellung und die Unterhaltung
aller hiezu
notwendigen Einrichtungen", zu dem die
ÖBB laut §1 Abs 3 erster Satz
Bundesbahngesetz 1992 idgF verpflichtet sind, und wenn nein, warum nicht?
3. Sind a)
Fahrkartenautomaten, b) diejenigen Baulichkeiten, in bzw. an denen sie
installiert sind, im Sinne der Anlage 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2598/70 der
Kommission, Abschnitt A, letzter Anstrich Teil der Infrastruktur oder Teil des
Absatzbereiches?
4. Ist die Festlegung
der Aufstellungsorte und -Zeitpunkte für Fahrkartenautomaten
von Ihnen beeinflußbar, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
5. Können Sie
ausschließen, daß die im Motiventeil geschilderten Umstände
bei der
funktionsfähigen Aufstellung eurofähiger Automaten zu Nachteilen
für die
BahnbenutzerInnen führen?
6. Wurden bzw. werden
für die Anschaffung und funktionsfähige Ausrüstung bzw.
nötige Nachbesserungen von Fahrkartenautomaten direkt oder indirekt Mittel
des
Bundes herangezogen und wenn ja, welche?
7. Was haben Sie als
ressortzuständiges Regierungsmitglied beziehungsweise Ihre
Vorgängerinnen im einzelnen unternommen, um eine beschleunigte Bereinigung
der für die zahlenden Fahrgäste unzumutbaren Situation rund um die
Fahrkartenautomaten und ihre Verfügbarkeit zu erreichen?
8. Wieviele der in 2639/AB
genannten 420 Bahnhöfe und Haltestellen sind zum
Stand 30.4.2002 tatsächlich mit welcher genauen Zahl von
funktionsfähigen (!)
“Fahrausweisautomaten der neuen Generation" samt Software
ausgerüstet?
9. Welche Vorsorgen
haben Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied
beziehungsweise Ihre Vorgängerinnen
gesetzt, um Mehrbelastungen der
Allgemeinheit aufgrund der enormen Verzögerungen bei der Indienststellung
von
Fahrkartenautomaten hintanzuhalten bzw. zu minimieren?
10. Welche konkreten
Schritte wurden gegen das/die liefernde/n Unternehmen
(Fahrkartenautomaten, zugehörige Software) ergriffen, und wird es
über den
kolportierten Zahlungsstopp hinaus zu Pönalezahlungen,
Rückforderungen o.ä.
kommen, wenn nein, warum nicht?
11. Warum wurde und wird
seitens der ressortzuständigen Ministerinnen und Minister
wiederholt gegen §3 Abs 2 Bundesbahngesetz verstoßen, indem keine
alljährliche Berichtslegung “über die gemeinwirtschaftlichen
Leistungen und die
eingetretenen Veränderungen"
erfolgt?
12. Wann werden Sie dem
Nationalrat den nächsten Bericht über die von Ihnen (bzw.
Ihren Vorgängerinnen) bestellten
gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die
eingetretenen Veränderungen vorlegen?