3632/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y


und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Abfertigung Neu gegen Kinderbetreuung

Mit einer unglaublichen Ignoranz demonstriert die derzeitige Bundesregierung, dass ihr
kinderbetreuende Eltern kein Anliegen sind. Karenzzeiten, die im Wesentlichen von Frauen
beansprucht werden, sollen im neuen Abfertigungsmodell nicht berücksichtigt werden. Das
ist ein weiterer Schlag gegen berufstätige Frauen und wurde von der Regierung noch dazu
am Internationalen Frauentag verkündet!

Die von beiden Regierungsparteien so viel beschworene Familienfreundlichkeit erweist sich
bei genauerem Hinsehen als Chimäre. Das hochgejubelte Kinderbetreuungsgeld stellt sich
immer mehr als Flop heraus, die Zuverdienstgrenze als einzige Täuschung. Von der
Dienstwohnung, über Kinderzulagen, der Notstandshilfe bis hin zu Unfallrenten wird alles
angerechnet. Sogar Zinsen aus Spareinlagen, die endbesteuert sind, müssen bei der
Zuverdienstgrenze mitgerechnet werden.

Dazu kommt jetzt noch, dass es bei dem Kinderbetreuungsgeld keine arbeitsrechtliche
Anpassung für die Karenzzeiten gibt. Zusätzlich ist offensichtlich von Regierungsseite an
eine familienfeindliche Ausweitung der Arbeitszeiten gedacht. Neben den vielen anderen
Erschwernissen, die diese Bundesregierung insbesondere den berufstätigen Frauen
aufbürdet, sollen diese nun nochmals dafür bestraft werden, wenn sie zur Betreuung der
Kinder Karenzzeiten nehmen!

Die steuerliche Bevorzugung der Abfertigung als Zusatzrente kann außerdem nur als
Zeichen für einen weiteren geplanten Abbau bei der gesetzlichen Pensionsversicherung
gedeutet werden. Allerdings ist anzuzweifeln, dass diese Ungleichbehandlung zwischen
Abfertigung als Rente und Zusatzversicherungen verfassungskonform ist. Denn alle anderen
Pensionsformen sind versteuert. Das würde eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung
ermöglichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende

Anfrage:

1. Warum sind Sie von der entsprechenden Vereinbarung im Sozialpartnermodell - wonach
während der Karenzzeit der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) die Beiträge einzahlt1
- abgerückt?

1 Punkt 3: “Die Beitragszahlung orientiert sich am Entgeltanspruch. Für Zeiten eines aufrechten
Arbeitsverhältnisses ohne Entgeltanspruch (Eltemkarenz, Bundesheer/Zivildienst,
Krankenstandszeiten) erfolgt eine Finanzierung nach dem Verursacherprinzip zB durch FLAF,
Budget, Krankenversicherung. Für berufstätige Frauen, die wegen Kindererziehung ihr
Arbeitsverhältnis unterbrechen, wird darüber hinaus eine Anrechnung und Bewertung derartiger
Zeiten ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt aus dem FLAF."

 


2.   Ist Ihnen bewusst, dass im vorliegenden Konzept die Beitragszahlungen für die
Karenzzeit im Rahmen der Abfertigung Neu gestrichen wurden, d.h. diese Zeiten für
Mütter und Väter in Karenz bei der Abfertigung gar nicht angerechnet werden?

3.  Wie deckt sich diese Entscheidung mit der von beiden Regierungsparteien unentwegt
propagierten Absicht, Familien zu unterstützen und familienfreundliche Politik zu
betreiben?

4.   Sind  Sie der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie ausreichend sind?
Wenn ja: Durch welche Rahmenbedingungen?

Wenn nein: Was planen sie im Jahr 2002 zur Verbesserung der Rahmbedingungen
konkret umzusetzen?

5.  Wie beurteilen Sie als Apologet der Marktwirtschaft die Wettbewerbsverzerrung, die
durch die steuerfreie Auszahlung der Abfertigung in Rentenform gegenüber anderen
Zusatzversicherungen entsteht und somit verfassungswidrig sein könnte?

6.   Werden Sie in der Regierung eine Initiative setzen, um zumindest die Unfallrenten auch
steuerlich wieder zu befreien?