3632/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten S i l h a v y
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Abfertigung Neu gegen Kinderbetreuung
Mit
einer unglaublichen Ignoranz demonstriert die derzeitige Bundesregierung, dass
ihr
kinderbetreuende Eltern kein Anliegen sind. Karenzzeiten, die im Wesentlichen
von Frauen
beansprucht werden, sollen im neuen Abfertigungsmodell nicht
berücksichtigt werden. Das
ist ein weiterer Schlag gegen berufstätige Frauen und wurde von der
Regierung noch dazu
am Internationalen Frauentag verkündet!
Die von beiden
Regierungsparteien so viel beschworene Familienfreundlichkeit erweist sich
bei genauerem Hinsehen als Chimäre. Das hochgejubelte Kinderbetreuungsgeld
stellt sich
immer mehr als Flop heraus, die Zuverdienstgrenze als einzige Täuschung.
Von der
Dienstwohnung, über Kinderzulagen, der Notstandshilfe bis hin zu
Unfallrenten wird alles
angerechnet. Sogar Zinsen aus Spareinlagen, die endbesteuert sind, müssen
bei der
Zuverdienstgrenze
mitgerechnet werden.
Dazu kommt jetzt
noch, dass es bei dem Kinderbetreuungsgeld keine arbeitsrechtliche
Anpassung für die Karenzzeiten gibt. Zusätzlich ist offensichtlich
von Regierungsseite an
eine familienfeindliche Ausweitung der Arbeitszeiten gedacht. Neben den vielen
anderen
Erschwernissen, die diese Bundesregierung insbesondere den berufstätigen
Frauen
aufbürdet, sollen diese nun nochmals dafür bestraft werden, wenn sie
zur Betreuung der
Kinder Karenzzeiten nehmen!
Die steuerliche
Bevorzugung der Abfertigung als Zusatzrente kann außerdem nur als
Zeichen für einen weiteren geplanten Abbau bei der gesetzlichen
Pensionsversicherung
gedeutet werden. Allerdings ist anzuzweifeln, dass diese Ungleichbehandlung
zwischen
Abfertigung als Rente und Zusatzversicherungen verfassungskonform ist. Denn
alle anderen
Pensionsformen sind versteuert. Das würde eine unzulässige
Wettbewerbsverzerrung
ermöglichen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Warum sind Sie von der entsprechenden Vereinbarung im
Sozialpartnermodell - wonach
während der Karenzzeit der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) die
Beiträge einzahlt1
- abgerückt?
1 Punkt 3: “Die
Beitragszahlung orientiert sich am Entgeltanspruch. Für Zeiten eines
aufrechten
Arbeitsverhältnisses ohne Entgeltanspruch (Eltemkarenz,
Bundesheer/Zivildienst,
Krankenstandszeiten) erfolgt eine Finanzierung nach dem Verursacherprinzip zB
durch FLAF,
Budget, Krankenversicherung. Für berufstätige Frauen, die wegen
Kindererziehung ihr
Arbeitsverhältnis
unterbrechen, wird darüber hinaus eine Anrechnung und Bewertung derartiger
Zeiten
ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt aus dem FLAF."
2. Ist Ihnen bewusst, dass im vorliegenden
Konzept die Beitragszahlungen für die
Karenzzeit im Rahmen der Abfertigung Neu gestrichen wurden, d.h. diese Zeiten
für
Mütter und Väter in Karenz bei der Abfertigung gar nicht angerechnet
werden?
3. Wie deckt sich diese Entscheidung mit der von
beiden Regierungsparteien unentwegt
propagierten Absicht, Familien zu unterstützen und familienfreundliche
Politik zu
betreiben?
4. Sind
Sie der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von
Beruf
und Familie ausreichend sind?
Wenn ja: Durch welche Rahmenbedingungen?
Wenn nein: Was planen sie im Jahr 2002 zur
Verbesserung der Rahmbedingungen
konkret umzusetzen?
5. Wie beurteilen Sie als Apologet der
Marktwirtschaft die Wettbewerbsverzerrung, die
durch die steuerfreie Auszahlung der Abfertigung in Rentenform gegenüber
anderen
Zusatzversicherungen entsteht und somit verfassungswidrig sein könnte?
6. Werden Sie in der Regierung eine Initiative
setzen, um zumindest die Unfallrenten auch
steuerlich wieder zu befreien?