3644/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Kulturabkommen für
Studierendenaustausch zwischen Österreich und
Russland
Bis in das laufende Studienjahr gab es
für österreichische Studierende die
Möglichkeit, ein Austauschstipendium gemäß Artikel 6
Kulturabkommen für ein
Studium an einer russischen Universität in Anspruch zu nehmen. Dies
basierte auf
einem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der russischen
Föderation, der
für alle österreichischen Studierenden galt. Mit Hilfe dieses
Programms konnten
zahlreiche österreichische Studenten an verschiedensten Universitäten
Russlands
studieren. Das Programm war bilateral, 150 Stipendienmonate pro Jahr wurden
ausgetauscht.
Seit heuer gibt es die Austauschstipendien
gemäß Kulturabkommen nicht mehr. Das
Abkommen wurde von österreichischer Seite gekündigt, das Budget
dafür den
Universitäten übergeben. Diese bemühen sich jetzt, mit einzelnen
russischen Unis
weitere Joint-Studies zu vereinbaren, haben dabei aber noch lange nicht so
viele
Plätze geschaffen, wie das Kulturabkommen geboten hat. So gibt es erst mit
einer
einzigen Uni ein (zusätzliches) Joint-Study. Das sind 8 Plätze zu
vier Monaten, also
32 Stipendienmonate im Gegensatz zu 150 Stipendienmonaten, die das
Kulturabkommen
verteilte.
Aber auch wenn es einmal ähnlich
viele Plätze geben sollte, hat dieses System
gegenüber
den Kulturabkommen zwei enorme Nachteile:
1.: Das Kulturabkommen garantierte
Vielfalt, es ermöglichte jeder/jedem
österreichischen Studierenden/Studierendem, der die Vorraussetzungen
erfüllte,
unter einer Vielzahl an
russischen Unis zu wählen. Die Joint-Studies können nur ein
Mainstreamprogramm sein, im wesentlichen für Slawistikstudenten an einigen
wenige, geisteswissenschaftliche Universitäten. Denn niemand wird
langwierig viele
Joint-Studies mit vielen verschiedenen Universitäten aushandeln, die dann
vielleicht
einmal in 10 Jahren in Anspruch genommen werden.
2.: Das Kulturabkommen war
ökonomisch wesentlich effizienter, denn es war ein auf
staatlicher Ebene ausgehandelter, den Universitäten verordneter
Studentenaustausch. Es mussten also aus staatlichem Budget nur Stipendien
bezahlt werden, dies aus wirtschaftlichen Gründen zum überwiegenden
Teil von
österreichischer Seite. Wenn jedoch österreichische
Universitäten an russische
Universitäten herantreten, mit der Bitte um ein Austauschabkommen, werden
sich
das die russischen Universitäten aller Erfahrung nach teuer abkaufen
lassen, denn
deren Engagement, Studierende ins Ausland zu schicken, ist
erfahrungsgemäß
wesentlich geringer, als ihr Verlangen nach derartigen Sondereinnahmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen konkreten
Gründen wurde das Kulturabkommen einseitig
gekündigt?
2. Gibt
es dafür eine Grundlage, etwa eine negative Evaluierung des
Stipendienprogramms?
3. Wie viel hat der
Studierendenaustausch im Rahmen dieses Kulturabkommens
jährlich gekostet?
4. Wie viele Studierende haben das Stipendienprogramm pro Jahr angenommen?
5. Aus welchen Gründen
ist die Abschaffung von Mobilitätsprogrammen in Zeiten
der Internationalisierung von Universitäten und Studien sinnvoll?
6. Welche
Alternativen existieren für interessierte und mobilitätswillige
Studierende,
die Auslandserfahrung an einer russischen Universität machen wollen?