3644/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur


betreffend Kulturabkommen für Studierendenaustausch zwischen Österreich und
Russland

Bis in das laufende Studienjahr gab es für österreichische Studierende die
Möglichkeit, ein Austauschstipendium gemäß Artikel 6 Kulturabkommen für ein
Studium an einer russischen Universität in Anspruch zu nehmen. Dies basierte auf
einem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der russischen Föderation, der
für alle österreichischen Studierenden galt. Mit Hilfe dieses Programms konnten
zahlreiche österreichische Studenten an verschiedensten Universitäten Russlands
studieren. Das Programm war bilateral, 150 Stipendienmonate pro Jahr wurden
ausgetauscht.

Seit heuer gibt es die Austauschstipendien gemäß Kulturabkommen nicht mehr. Das
Abkommen wurde von österreichischer Seite gekündigt, das Budget dafür den
Universitäten übergeben. Diese bemühen sich jetzt, mit einzelnen russischen Unis
weitere Joint-Studies zu vereinbaren, haben dabei aber noch lange nicht so viele
Plätze geschaffen, wie das Kulturabkommen geboten hat. So gibt es erst mit einer
einzigen Uni ein (zusätzliches) Joint-Study. Das sind 8 Plätze zu vier Monaten, also
32 Stipendienmonate im Gegensatz zu 150 Stipendienmonaten, die das
Kulturabkommen verteilte.

Aber auch wenn es einmal ähnlich viele Plätze geben sollte, hat dieses System
gegenüber den Kulturabkommen zwei enorme Nachteile:

1.: Das Kulturabkommen garantierte Vielfalt, es ermöglichte jeder/jedem
österreichischen Studierenden/Studierendem, der die Vorraussetzungen erfüllte,
unter einer Vielzahl an russischen Unis zu wählen. Die Joint-Studies können nur ein
Mainstreamprogramm sein, im wesentlichen für Slawistikstudenten an einigen
wenige, geisteswissenschaftliche Universitäten. Denn niemand wird langwierig viele
Joint-Studies mit vielen verschiedenen Universitäten aushandeln, die dann vielleicht
einmal in 10 Jahren in Anspruch genommen werden.

2.: Das Kulturabkommen war ökonomisch wesentlich effizienter, denn es war ein auf
staatlicher Ebene ausgehandelter, den Universitäten verordneter
Studentenaustausch. Es mussten also aus staatlichem Budget nur Stipendien
bezahlt werden, dies aus wirtschaftlichen Gründen zum überwiegenden Teil von
österreichischer Seite. Wenn jedoch österreichische Universitäten an russische
Universitäten herantreten, mit der Bitte um ein Austauschabkommen, werden sich
das die russischen Universitäten aller Erfahrung nach teuer abkaufen lassen, denn


deren Engagement, Studierende ins Ausland zu schicken, ist erfahrungsgemäß
wesentlich geringer, als ihr Verlangen nach derartigen Sondereinnahmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Kulturabkommen einseitig
gekündigt?

2.        Gibt es dafür eine Grundlage, etwa eine negative Evaluierung des
Stipendienprogramms?

3. Wie viel hat der Studierendenaustausch im Rahmen dieses Kulturabkommens
jährlich gekostet?

4.  Wie viele Studierende haben das Stipendienprogramm pro Jahr angenommen?

5. Aus welchen Gründen ist die Abschaffung von Mobilitätsprogrammen in Zeiten
der Internationalisierung von Universitäten und Studien sinnvoll?

6.        Welche Alternativen existieren für interessierte und mobilitätswillige Studierende,
die Auslandserfahrung an einer russischen Universität machen wollen?