3661/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

betreffend den Anspruch auf Pflegefreistellung für geschiedene Eltern.

Obwohl die gemeinsame Obsorge beider Elternteile durch das Kindschaftsrechts-
änderungsgesetz 2001 (BGBI. 135/2000) bereits seit 1. Juli 2001 in Kraft ist, besteht für
geschiedene Elternteile, die nicht mit ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, nach
wie vor kein Anspruch auf Pflegefreistellung zur Betreuung eines erkrankten Kindes.
Aus der Praxis ist bekannt, dass dieser Anspruch mit dem Hinweis auf §16 Abs.1 Z 1
Urlaubsgesetz verwehrt wird, wo der “gemeinsame Haushalt" mit dem zu pflegenden
Angehörigen als Voraussetzung genannt wird. Dies ist umso erstaunlicher, als der
Gesetzestext des §16 Abs.1 Z 2 leg.cit. für den zweiten Elternteil auch dann einen Anspruch
auf Pflegefreistellung einräumt, wenn die ständig betreuende Person verhindert ist, - ohne
dass hier der gemeinsame Haushalt beider Elternteile als Voraussetzung genannt wird.
Tatsache ist jedenfalls, dass die Auslegung des Gesetzes in der Praxis zum Nachteil
geschiedener Eltern und - im Sinne der gemeinsamen Obsorge beider Eltern - auch zum
Nachteil der zu betreuenden Kinder erfolgt. Es wird damit eindeutig der Intention, von
welcher die Regierungsparteien bei der Neuregelung der Obsorge ausgegangen waren,
nämlich der “gemeinsamen Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern auch nach
der Trennung", zuwider gehandelt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
daher nachstehende

Anfrage:

1.   Gedenken Sie die bestehende gesetzliche Lücke im Sinne der genannten “gemeinsamen
Verantwortung" beider Eltern zu schließen ?

2.   Wenn ja, - auf welche Weise und in welchem zeitlichen Rahmen ?

3.   Wenn nein, - was spricht gegen den Anspruch auf Pflegefreistellung für geschiedene
Elternteile ?

4.   Wie viele Fälle von Pflegefreistellungen gab es im Jahr 2001 ?

5.   In   wie   vielen   Fällen   wurden   Ansuchen   um   Pflegefreistellung   von   geschiedenen
Elternteilen abgelehnt ?