3664/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

der Abg. z. NR Beate Schasching

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Koedukation im Sportunterricht

Laut dem Schulorganisationsgesetz § 8b. (1) “ist der Unterricht in Leibesübungen
und Leibeserziehungen ab der 5. Schulstufe immer noch getrennt nach
Geschlechtern zu erteilen". Bei geringerer Schüleranzahl ist aber schon heute ein
gemeinsamer Unterricht von Mädchen und Buben möglich. Gleichzeitig gelten für
beide Geschlechter die gleichen Lehrplaninhalte, was zusätzlich die Sinnlosigkeit
einer Trennung im Sportunterricht verdeutlicht.

Durch die Trennung der Geschlechter werden Interessen in Rollenbilder gedrängt
und Unterschiede hervorgehoben. Durch Koedukation könnte eine bewußte
Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen des anderen Geschlechts schon im
frühen Alter herbeigeführt werden, sowie ein besseres Klassenklima und mehr
Rücksichtnahme gelehrt werden.

Da es in einem ausgereiften und zukunftsorientierten Schulsystem keiner Trennung
der Geschlechter bedarf, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.) Was halten sie von Koedukation im Sportunterricht nach der 4. Schulstufe?

2.) Welche Initiativen für die Gleichstellung der Geschlechter im Schulunterricht
haben sie in dieser Regierungsperiode gesetzt?

3.) Welche Studien gibt es, die sich mit den Auswirkungen von Koedukation im
Schulunterricht beschäftigen? Und zu welchen Ergebnissen kommen diese?

4.) Gemeinsamer Turnunterricht von Mädchen und Buben ist in
Sportschwerpunktschulen Praxis.

a) Sehen sie dies positiv?

b) Gibt es dazu Evaluierungen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

c) Welche Schlußfolgerungen für die Schülerinnen und Schüler in allen anderen
Schulen ab der 5. Schulstufe ziehen sie daraus?