3679/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Van der Bellen,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die mangelnde
Budgettransparenz und den vorläufigen Gebarungserfolg
für das Jahr 2001
Im Weißbuch “Europäisches Regieren"
hat die EU-Kommission vor einiger Zeit eine
Reihe von Grundprinzipien der Ethik des Regierens/Verwaltens definiert. Darin
werden u.a. Informationsbereitschaft, Offenheit und Transparenz als solche
Prinzipien bezeichnet. Auch andere internationale Institutionen wie die OECD
und
der internationale Währungsfonds bemühen sich, die Budgettransparenz
der
Mitgliedstaaten zu erhöhen. Der Internationale Währungsfonds hat
sogar einen
“Code of Good Practices on Fiscal Transparency" erstellt.
In
diesem Verhaltenskodex werden Grundprinzipen festgelegt und verdeutlicht, was
unter Transparenz zu verstehen sei. Budgettransparenz heißt demnach
Öffentlichmachung der
Regierungsstellen, der Intentionen der Budgetpolitik, der
Konten des öffentlichen Sektors, der Indikatoren und Vorschauen.
Transparenz - so
heißt es weiter - führt zu erhöhter Glaubwürdigkeit und
reduziert dadurch die
Risikoprämien in den
Finanzmärkten und fordert die Unterstützung durch die Wähler.
An anderer Stelle wird die Darstellung hinsichtlich der öffentlichen
Verfügbarkeit von
Informationen über die vergangenen, laufenden und zukünftigen
Budgetaktivitäten
der Regierung noch viel präziser: Das jährliche Budget sollte alle
Operationen des
Zentralstaates inklusive der außerbudgetären Operationen beinhalten.
Informationen
ähnlich wie für das jährliche Budget sollten auch für die
Erfolge der letzten zwei
Budgetjahre und für die Prognosen der wesentlichen Budgetposten für
die folgenden
zwei Jahre vorliegen. Es ist auch die Rede von einer öffentlichen
Verpflichtung für
eine zeitgerechte
Veröffentlichung der Budgetinformationen.
Österreich beschreitet hinsichtlich der Informationen
über die öffentlichen Haushalte
nicht den international vorgeschlagenen Pfad. Nicht nur hinkt Österreich
der
internationalen Praxis nach, es ist sogar ein Trend in die entgegengesetzte
Richtung
zu beobachten. Die
Transparenz hat weiter abgenommen. Ablesbar ist dies
beispielsweise an den letzten Arbeitsbehelfen zum Bundesfinanzgesetz, deren
Aussagekraft drastisch abgenommen hat. Ein anderes Beispiel ist das
jüngste
Stabilitätsprogramm der Bundesregierung, in dem aus den
Sensitivitätsanalysen und
den sich daraus ergebenden
Bandbreiten für den Budgetsaldo so gut wie nichts
mehr ablesbar ist, und in dem auch nicht begründet wird, warum ein
gegenüber dem
vorigen Stabilitätsprogramm geändertes Basisszenario trotz
geänderter
Konjunktursituation für das Jahr 2002 ebenfalls zu einem ausgeglichenen
Haushalt
führt.
Ein
anderes Beispiel betrifft die Darstellung von Ergebnissen des vorläufigen
Gebarungserfolgs des Bundeshaushaltes des abgelaufenen Jahres. Zwischen den
Anforderungen, die der IWF
formuliert, und der österreichischen Wirklichkeit klafft
eine große Lücke. An öffentlich
zugänglichen Informationen sind auf der Internetseite
des BMF lediglich die Eckdaten
der Ausgaben und Einnahmen sowie der
Abgabenerfolg (gegliedert
nach Abgabenarten) abrufbar. Eine ökonomische Analyse
des Bundesbudgets des Jahres
2001 setzt freilich mehr als ein paar Eckdaten
voraus. Wenn eine solche Analyse die Basis für die Beurteilung des
laufenden
Budgets 2002 darstellen soll, die wiederum die Basis für die Erstellung
des Budgets
2003 ist, dann läuft ein Hinweis auf den kommenden Budgetbericht oder gar
den
Rechnungsabschluss ins Leere,
weil deren späte Zurverfügungstellung nicht der
öffentlichen Verpflichtung für eine zeitgerechte
Veröffentlichung der
Budgetinformation - wie sie vom IWF vorgeschlagen wird - entspricht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie
hält es Österreich als Mitgliedstaat des Internationalen
Währungsfonds
mit dem “Code of Good Practices on Fiscal Transparency"? Was
gedenken Sie
zu tun, um diesen Verhaltenskodex zu erfüllen und damit an internationale
Standards hinsichtlich der Budgettransparenz anzuknüpfen?
2.
Wie lauten die detaillierten Ergebnisse des vorläufigen Gebarungserfolgs
für
den Bundeshaushalt 2001? Stellen Sie die Einnahmen und Ausgaben des
Allgemeinen Haushalts und des Ausgleichshaushalts in der Detailtiefe des
Bundesfinanzgesetzes und der Teilhefte zum Bundesvoranschlag
(Voranschlagsansätze bis in die 5. Dekade) dar! Wie lassen sich die
wichtigsten Abweichungen vom Bundesvoranschlag begründen?
3.
Wie hoch ist der Budgetsaldo des Bundes bzw des Bundessektors nach den
Kriterien des ESVG 95? Welche Zu- bzw. Abrechnungen vom administrativen
Budgetsaldo wurden in welcher Höhe vorgenommen (Überleitungstabelle)?
4.
Wie lauten die vorläufigen Ergebnisse für einzelne Ausgaben- und
Einnahmen-Arten, wie sie in
der Beilage F des Arbeitsbehelfes zum
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 (Aufgliederung der bei einzelnen VA-
Posten veranschlagten Ausgaben- und Einnahmenbeträge) dargestellt sind?
5. Warum werden die in 2. und 4. abgefragten Daten zum vorläufigen
Gebarungserfolg 2001 nicht
auf der Internetseite des BMF allgemein ,
zugänglich
gemacht?