3679/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die mangelnde Budgettransparenz und den vorläufigen Gebarungserfolg
für das Jahr 2001

Im Weißbuch “Europäisches Regieren" hat die EU-Kommission vor einiger Zeit eine
Reihe von Grundprinzipien der Ethik des Regierens/Verwaltens definiert. Darin
werden u.a. Informationsbereitschaft, Offenheit und Transparenz als solche
Prinzipien bezeichnet. Auch andere internationale Institutionen wie die OECD und
der internationale Währungsfonds bemühen sich, die Budgettransparenz der
Mitgliedstaaten zu erhöhen. Der Internationale Währungsfonds hat sogar einen
“Code of Good Practices on Fiscal Transparency" erstellt.

In diesem Verhaltenskodex werden Grundprinzipen festgelegt und verdeutlicht, was
unter Transparenz zu verstehen sei. Budgettransparenz heißt demnach
Öffentlichmachung der Regierungsstellen, der Intentionen der Budgetpolitik, der
Konten des öffentlichen Sektors, der Indikatoren und Vorschauen. Transparenz - so
heißt es weiter - führt zu erhöhter Glaubwürdigkeit und reduziert dadurch die
Risikoprämien in den Finanzmärkten und fordert die Unterstützung durch die Wähler.
An anderer Stelle wird die Darstellung hinsichtlich der öffentlichen Verfügbarkeit von
Informationen über die vergangenen, laufenden und zukünftigen Budgetaktivitäten
der Regierung noch viel präziser: Das jährliche Budget sollte alle Operationen des
Zentralstaates inklusive der außerbudgetären Operationen beinhalten. Informationen
ähnlich wie für das jährliche Budget sollten auch für die Erfolge der letzten zwei
Budgetjahre und für die Prognosen der wesentlichen Budgetposten für die folgenden
zwei Jahre vorliegen. Es ist auch die Rede von einer öffentlichen Verpflichtung für
eine zeitgerechte Veröffentlichung der Budgetinformationen.

Österreich beschreitet hinsichtlich der Informationen über die öffentlichen Haushalte
nicht den international vorgeschlagenen Pfad. Nicht nur hinkt Österreich der
internationalen Praxis nach, es ist sogar ein Trend in die entgegengesetzte Richtung
zu beobachten. Die Transparenz hat weiter abgenommen. Ablesbar ist dies
beispielsweise an den letzten Arbeitsbehelfen zum Bundesfinanzgesetz, deren
Aussagekraft drastisch abgenommen hat. Ein anderes Beispiel ist das jüngste
Stabilitätsprogramm der Bundesregierung, in dem aus den Sensitivitätsanalysen und
den sich daraus ergebenden Bandbreiten für den Budgetsaldo so gut wie nichts
mehr ablesbar ist, und in dem auch nicht begründet wird, warum ein gegenüber dem
vorigen Stabilitätsprogramm geändertes Basisszenario trotz geänderter
Konjunktursituation für das Jahr 2002 ebenfalls zu einem ausgeglichenen Haushalt
führt.

Ein anderes Beispiel betrifft die Darstellung von Ergebnissen des vorläufigen
Gebarungserfolgs des Bundeshaushaltes des abgelaufenen Jahres. Zwischen den
Anforderungen, die der IWF formuliert, und der österreichischen Wirklichkeit klafft


eine große Lücke. An öffentlich zugänglichen Informationen sind auf der Internetseite
des BMF lediglich die Eckdaten der Ausgaben und Einnahmen sowie der
Abgabenerfolg (gegliedert nach Abgabenarten) abrufbar. Eine ökonomische Analyse
des Bundesbudgets des Jahres 2001 setzt freilich mehr als ein paar Eckdaten
voraus. Wenn eine solche Analyse die Basis für die Beurteilung des laufenden
Budgets 2002 darstellen soll, die wiederum die Basis für die Erstellung des Budgets
2003 ist, dann läuft ein Hinweis auf den kommenden Budgetbericht oder gar den
Rechnungsabschluss ins Leere, weil deren späte Zurverfügungstellung nicht der
öffentlichen Verpflichtung für eine zeitgerechte Veröffentlichung der
Budgetinformation - wie sie vom IWF vorgeschlagen wird - entspricht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Wie hält es Österreich als Mitgliedstaat des Internationalen Währungsfonds
mit dem “Code of Good Practices on Fiscal Transparency"? Was gedenken Sie
zu tun, um diesen Verhaltenskodex zu erfüllen und damit an internationale
Standards hinsichtlich der Budgettransparenz anzuknüpfen?

2.  Wie lauten die detaillierten Ergebnisse des vorläufigen Gebarungserfolgs für
den Bundeshaushalt 2001? Stellen Sie die Einnahmen und Ausgaben des
Allgemeinen Haushalts und des Ausgleichshaushalts in der Detailtiefe des
Bundesfinanzgesetzes und der Teilhefte zum Bundesvoranschlag
(Voranschlagsansätze bis in die 5. Dekade) dar! Wie lassen sich die
wichtigsten Abweichungen vom Bundesvoranschlag begründen?

3.  Wie hoch ist der Budgetsaldo des Bundes bzw des Bundessektors nach den
Kriterien des ESVG 95? Welche Zu- bzw. Abrechnungen vom administrativen
Budgetsaldo wurden in welcher Höhe vorgenommen (Überleitungstabelle)?

4.  Wie lauten die vorläufigen Ergebnisse für einzelne Ausgaben- und
Einnahmen-Arten, wie sie in der Beilage F des Arbeitsbehelfes zum
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 (Aufgliederung der bei einzelnen VA-
Posten veranschlagten Ausgaben- und Einnahmenbeträge) dargestellt sind?

5. Warum werden die in 2. und 4. abgefragten Daten zum vorläufigen

Gebarungserfolg 2001 nicht auf der Internetseite des BMF allgemein ,
     
     zugänglich gemacht?