3700/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

Anfrage

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Reheis, Magª Wurm
und GenossInnen


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Überhandnähme des Mülltransits wegen Ausweitung der
Ausnahmen von der Ökopunktepflicht

Im Anhang C des Verwaltungsübereinkommens zum Transitverkehr sind jene
Transitfahrten angeführt, die von der Entrichtung von Ökopunkten befreit sind.

Dabei handelt es sich einerseits um die Befreiung in Ausnahmesituationen
(zB. Ersatzfahrzeuge bei Ausfällen oder Hilfeleistungen bei
Naturkatastrophen) und andererseits um Güter, die nicht typischerweise zu
Transitgütern zählen (zB. Übersiedlungsgut, Beförderung von Bienen oder
Kunstwerke für Ausstellungen).

Allerdings birgt diese Liste auch die Gefahr in sich, bei großzügiger Auslegung
und Handhabung das Transitaufkommen außerhalb des
Ökopunktekontingents deutlich auszuweiten.

Die Ausnahmeposition "Müll und Fäkalien" stellt ein solche Gefahrenpotenzial
dar.

Auf ein Ersuchen der Finanzlandesdirektion für Tirol hat das damalige
Umweltministerium im Jahr 1999 unter Verweis auf eine Rechtsauskunft des
Verkehrsministeriums den Begriff Müll auf Hausmüll eingeschränkt. Das
Verkehrsministerium hat dabei auf das Protokoll der Sitzung des Ökopunkte-
Ausschusses vom 8. April 1999 verwiesen.

Demnach wurde von der EU-Kommission bestätigt, dass das österreichische
Vorbringen, wonach die englische Übersetzung der relevanten Bestimmung
des Anhang C mit “waste and sewage" (= Abfall und Klärschlamm) zu
Missverständnissen führen kann, gerechtfertigt sei, da diese Formulierung
weit über die Definition der deutschen sowie der anderen Sprachfassungen
hinausgeht, wonach lediglich Müll (im Sinne von Hausmüll) und Fäkalien von
der Ökopunktepflicht befreit sind, nicht jedoch Abfall im weitesten Sinne. Es
wurde auch Einigkeit unter den Mitgliedstaaten erzielt, die englische Fassung
des Anhanges C der Ökopunkteverordnung entsprechend zu korrigieren.

Aus dieser Mitteilung geht somit hervor, dass die Formulierung “Müll" in
Anhang C der Ökopunkteverordnung restriktiv zu interpretieren ist.

Dem Vernehmen nach hat Österreich versucht, wegen der zunehmenden
Mülltransporte vor allem durch Tirol, im Ausschuß gem.Art.16 des Protokolls
Nr.9 neuerlich eine Festlegung jener Ladungen zu erreichen, die unter diesen
Ausnahmebegriff fallen. Wegen des Einspruches eines Teilnehmers soll der
notwendige einstimmige Beschluß dazu nicht zustandegekommen sein.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1. Gibt es in Ihrem Ressort Informationen, wieviele Transitfahrten in den
Jahren 1999, 2000 und 2001 unter Anhang C des
Verwaltungsübereinkommens gefallen sind und zwar in Anteilen am
Transitverkehr insgesamt und in absoluten Zahlen und wenn ja, wie lauten
diese Zahlen?

2.  Welcher Anteil bzw. wieviele Fahrten sind dabei unter die unter Pkt.5 des
Anhanges angeführte "Beförderung von Müll und Fäkalien" gefallen?

3. Welcher Anteil bzw. wieviele Fahrten sind dabei unter die unter Pkt. 17 des
Anhanges angeführte "Beförderung mit Lastkraftwagen bis zu 7,5 Tonnen
höchstes zulässiges Gesamtgewicht" gefallen?

4. Gibt es Hinweise darauf, daß die Ausnahmetatbestände zunehmend
extensiv interpretiert werden und daher aus dem Titel dieser Ausnahmen
die Zahl der Transitfahrten steigt?

5. Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie dagegen gesetzt bzw. gedenken
Sie zu setzen?

6. Gab oder gibt es einen Erlaß des Verkehrsministeriums, mit welchem der
Anhang C oder Teile daraus näher beschrieben werden und wenn ja, wie
lautet dieser Erlaß?

7.  Ist es richtig, daß im Transitausschuß in der Amtszeit Ihrer Vorgängerin
versucht wurde, eine authentische Interpretation zu Pkt.5 zu erreichen?

8. Welche Liste wurde dem Transitausschuß dabei vorgelegt?

9.  Hinsichtlich welcher Güter konnte Einvernehmen erzielt werden?

10. Wenn kein Einvernehmen im Transitausschuß erzielt werden konnte, was
war die Ursache dafür?

11. Wann wird die kilometerabhängige LKW Maut eingeführt, auf welchen
Arten von Straßen und in welcher Höhe ?