3700/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
Anfrage
Der Abgeordneten DDr. Erwin
Niederwieser, Reheis, Magª Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Überhandnähme des
Mülltransits wegen Ausweitung der
Ausnahmen von der
Ökopunktepflicht
Im
Anhang C des Verwaltungsübereinkommens zum Transitverkehr sind jene
Transitfahrten
angeführt, die von der Entrichtung von Ökopunkten befreit sind.
Dabei handelt es sich einerseits um die
Befreiung in Ausnahmesituationen
(zB. Ersatzfahrzeuge bei Ausfällen oder Hilfeleistungen bei
Naturkatastrophen) und andererseits um Güter, die nicht typischerweise zu
Transitgütern zählen (zB. Übersiedlungsgut, Beförderung von
Bienen oder
Kunstwerke
für Ausstellungen).
Allerdings birgt diese Liste auch die
Gefahr in sich, bei großzügiger Auslegung
und Handhabung das
Transitaufkommen außerhalb des
Ökopunktekontingents
deutlich auszuweiten.
Die Ausnahmeposition
"Müll und Fäkalien" stellt ein solche Gefahrenpotenzial
dar.
Auf ein Ersuchen der Finanzlandesdirektion
für Tirol hat das damalige
Umweltministerium im Jahr 1999 unter Verweis auf eine Rechtsauskunft des
Verkehrsministeriums den Begriff Müll auf Hausmüll
eingeschränkt. Das
Verkehrsministerium hat dabei auf das Protokoll der Sitzung des Ökopunkte-
Ausschusses vom 8. April 1999 verwiesen.
Demnach wurde von der EU-Kommission
bestätigt, dass das österreichische
Vorbringen, wonach die englische Übersetzung der relevanten Bestimmung
des Anhang C mit “waste and sewage" (= Abfall und Klärschlamm)
zu
Missverständnissen führen kann, gerechtfertigt sei, da diese
Formulierung
weit über die Definition der deutschen sowie der anderen Sprachfassungen
hinausgeht, wonach lediglich Müll (im Sinne von Hausmüll) und
Fäkalien von
der Ökopunktepflicht
befreit sind, nicht jedoch Abfall im weitesten Sinne. Es
wurde auch Einigkeit unter
den Mitgliedstaaten erzielt, die englische Fassung
des Anhanges C der
Ökopunkteverordnung entsprechend zu korrigieren.
Aus dieser Mitteilung geht somit hervor,
dass die Formulierung “Müll" in
Anhang C der Ökopunkteverordnung restriktiv zu interpretieren ist.
Dem Vernehmen nach hat Österreich
versucht, wegen der zunehmenden
Mülltransporte vor allem
durch Tirol, im Ausschuß gem.Art.16 des
Protokolls
Nr.9 neuerlich eine Festlegung jener Ladungen zu erreichen, die unter diesen
Ausnahmebegriff fallen. Wegen des Einspruches eines Teilnehmers soll der
notwendige einstimmige Beschluß dazu
nicht zustandegekommen sein.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Herrn
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Gibt es
in Ihrem Ressort Informationen, wieviele Transitfahrten in den
Jahren 1999, 2000 und 2001
unter Anhang C des
Verwaltungsübereinkommens
gefallen sind und zwar in Anteilen am
Transitverkehr insgesamt und in absoluten Zahlen und wenn ja, wie lauten
diese Zahlen?
2. Welcher Anteil bzw. wieviele
Fahrten sind dabei unter die unter Pkt.5 des
Anhanges angeführte "Beförderung von Müll und
Fäkalien" gefallen?
3. Welcher
Anteil bzw. wieviele Fahrten sind dabei unter die unter Pkt. 17 des
Anhanges angeführte "Beförderung mit Lastkraftwagen bis zu 7,5
Tonnen
höchstes zulässiges
Gesamtgewicht" gefallen?
4. Gibt es
Hinweise darauf, daß die Ausnahmetatbestände zunehmend
extensiv interpretiert werden und daher aus dem Titel dieser Ausnahmen
die Zahl der Transitfahrten steigt?
5. Wenn ja, welche Maßnahmen haben
Sie dagegen gesetzt bzw. gedenken
Sie zu setzen?
6. Gab oder gibt es einen Erlaß des
Verkehrsministeriums, mit welchem der
Anhang C oder Teile daraus näher beschrieben werden und wenn ja, wie
lautet dieser Erlaß?
7.
Ist es richtig, daß im Transitausschuß in der Amtszeit Ihrer
Vorgängerin
versucht wurde, eine authentische Interpretation zu Pkt.5 zu erreichen?
8. Welche Liste wurde dem Transitausschuß dabei vorgelegt?
9. Hinsichtlich welcher Güter konnte Einvernehmen erzielt werden?
10. Wenn kein Einvernehmen im
Transitausschuß erzielt werden konnte, was
war die Ursache dafür?
11. Wann
wird die kilometerabhängige LKW Maut eingeführt, auf welchen
Arten von Straßen und
in welcher Höhe ?