3703/J XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Sicherheitsstandards bei Eisenbahnverkehrsunternehmen

Durch das rasche Tempo der EU-Kommission, wonach die Liberalisierung des
grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs bereits 2003 zu erfolgen hat und die Versäumnisse
der derzeitigen Bundesregierung, wird die Situation des österreichischen Eisenbahnsystems, das in
den letzten beiden Jahren in keiner Form auf die kommenden Herausforderungen durch die
Regierung vorbereitet wurde, immer Besorgnis erregender.

Es ist zu erkennen, dass die Bundesregierung - insbesondere das BM V1T - bisher in keinster
Weise gesetzlich auf die neue Entwicklung reagiert hat. Unter der Auflage der
"Verwaltungsreform" wurden sogar gegenteilige Schritte eingeleitet (Deregulierungsgesetz). Hier
wurde buchstäblich "über die Hintertür" das Eisenbahngesetz geändert. Die Verlagerung der
Prüfung und Überwachung eisenbahnrelevanter Betriebs-. Sicherheits- und Baubestimmungen
(sowohl von Eisenbahnanlagen als auch der Fahrbetriebsmittel) auf die Ebene der
Bezirkshauptmannschaft bzw. an private Gutachter fuhrt nicht nur zu keiner (Kosten)-
Optimierung des Eisenbahnsystems, sondern gefährdet zudem die Betriebssicherheit des
Schienenverkehrs.

Mit der Öffnung der Infrastruktur für neue Eisenbahnverkehrsunternehmen werden Probleme
aufgeworfen. Um nicht durch das Fehlen eines verbindlichen rechtlichen Rahmens für alle (neuen)
EVU (= Eisenbahnverkehrsunternehmen) ein legistisches Vakuum entstehen zu lassen und
zusätzlich zu den bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen
Verkehrsmitteln die traditionellen Eisenbahnunternehmen in ihrer Konkurrenzfähigkeit zu
schwächen und damit die Arbeitsplätze bei den ÖBB zu gefährden, muss daher rasch eine
gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Für die SPÖ ist die Liberalisierung und das Auftreten neuer Unternehmen nur dann eine Chance
für die Schiene, wenn dabei der hohe Standard an Sicherheit, Umweltschutz und Arbeits- und
Lebensbedingung erhalten und ausgebaut wird. Der Wettbewerb auf der Schiene und zwischen den
Schienenverkehrsunternehmen mit den anderen Transportsektoren muss über das Produkt und darf
nicht über die Sicherheits- und Sozialbedingungen geführt werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr. Innovation
und Technologie auf Grund der offensichtlichen Versäumnisse nachstehende

Anfrage:

1.   Wie erfolgt der Erwerb und Erhalt der Streckenkenntnis von Triebfahrzeugführern (Tfzf)
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen als die der ÖBB?

2.   Wie erfolgt eine laufende Kontrolle der Qualifikation von Tfzf und Zugbegleitern von anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU):

a)    Im Inland?

b)     Im Ausland

3.  Wo und wie werden diese persönlichen Daten gespeichert und wer hat Zugriff auf diese Daten?

4.  Wie werden die Sprachkenntnisse geprüft?

5.  Wie werden Abweichungen vom Regelbetrieb zukünftig geregelt? (Bsp. Umleitungsverkehr)?

6.   Auf welcher Grundlage anerkennt das BM VIT ausländische Prüfungszeugnisse?

7.   Wie passiert die Wiederzulassung nach längerer Dienstunterbrechung im Fuhrdienst der Tfzf
und Zugbegleiter?

8.   Wie erfolgt die psychische und physische Tauglichkeitsuntersuchung?

Im Eisenbahnbereich sind Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschrift oder gegen

kollektivvertragliche Vereinbarungen heute noch die Ausnahme, ganz im Gegensatz zum

Straßengüterbereich.

Das integrierte System Schiene erlaubt, dass gleichzeitig verschiedene Stellen jederzeit Kontrollen

durchführen können. Durch die fortschreitende Liberalisierung und dem stärker werdenden

Wettbewerb zwischen den einzelnen EVU wird der Straßenverkehr dabei leider immer mehr zum

Vorbild für überzogene Liberalisierungsbestrebungen.


9.   Welche Arbeitszeitregelung ist bei den EVU's (nicht nur ÖBB) bei grenzüberschreitendem
Verkehr anzuwenden?

10. Welche Behörde(n) überprüft diese Arbeitszeitregelungen beim grenzüberschreitendem
Verkehr?

11. Wie überprüft diese Behörde diese Arbeitszeitregelungen?

12. Wer ist für die Aufzeichnung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit verantwortlich?

Derzeit werden die Sicherheitsvorschriften von den ÖBB erstellt und fortgeschrieben. Die
genehmigungspflichtigen Vorschriften werden danach dem BM VIT zur Genehmigung vorgelegt.
Von diesen Vorarbeiten der ÖBB im Bereich des Vorschriftenwesens profitierten bisher auch die
österreichischen Privatbahnen, welche die Vorgaben der ÖBB für ihre eigenen Betriebsvorschriften
zumeist 1:1 übernommen haben.

Um einheitliche Regelungen auf einem hohen Sicherheitsniveau zu gewährleisten, ist das BM VIT
(Eisenbahnbehörde) schon längst gefordert; die Auflagen/Normen für einen betriebssicheren
Eisenbahnverkehr in ihrer Freizügigkeit genau zu definieren und der Frage der betrieblichen
Regelungen/Normenwerke endlich eine hohe Priorität einzuräumen.

13. Wann ist damit zu rechnen, dass die Eisenbahnbehörde eine Eisenbahnverordnung erstellt und
erlässt, die die Regelungsaufgaben konkret auflistet und vorschreibt?

a)   Wann wird die Verkehrsordnung erstellt und erlassen?

b)  Wann wird die Bauordnung erstellt und erlassen?

c)   Wann wird die Verordnung, die die Unternehmenspflichten eindeutig klarstellt, erstellt und
erlassen?

Seit der Schaffung der Möglichkeit zur Beantragung einer österreichischen Eisenbahnkonzession

nach dem Eisenbahngesetz haben dies auch die meisten der österreichischen Privatbahnen und

einige völlig neue Unternehmen erfolgreich gemacht. Darunter befinden sich die GKE. WLB,

LTE, VOEST, Stern & Hafferl, usw..

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Überprüfung der Voraussetzungen wird zwischen dem

BMVIT und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen der ÖBB hin und her geschoben. Die

österreichische Praxis zeigt, dass die Anforderungen nach §17/2a EisbG 57 nur mangelhaft bis gar

nicht geprüft werden.

Bei genauer Betrachtung der bereits erfolgten Konzessionsvergaben im Zusammenspiel mit dem

§ 17/2a wird deutlich, dass die Bereiche der fachlichen Eignung der Fahrbetriebsmittel und des

Personals zur Gewährung der Sicherheit nur unzureichend erhoben wurden. Die Aus- und laufende


Weiterbildung der Bediensteten, sowie die fachgerechte Wartung bzw. der Zustand der
Fahrbetriebsmittel stellen den hohen Sicherheitskomfort im Eisenbahnbereich aber erst sicher.

14. Wann ist mit einer klaren Kompetenzaufteilung für die bei der Überprüfung der
Voraussetzungen bei der Vergabe der Eisenbahnkonzessionen und der
Sicherheitsbescheinigung zu rechnen?

15. Wie erfolgt die Kontrolle einer fachgerechten Wartung bzw. des Zustandes der
Fahrbetriebsmittel?

16. Wie viele Mitarbeiter Ihres Hauses sind mit der Vergabe der Bahnkonzessionen bzw.
Überprüfung von sicherheitsrelevanten Bahnfragen beschäftigt?

17. Glauben Sie, dass mit den vorhandenen Personalressourcen all die oben angeführten offenen
Probleme gelöst werden können?