3703/J XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Sicherheitsstandards bei Eisenbahnverkehrsunternehmen
Durch das rasche
Tempo der EU-Kommission, wonach die Liberalisierung des
grenzüberschreitenden
Schienengüterverkehrs bereits 2003 zu erfolgen hat und die
Versäumnisse
der derzeitigen Bundesregierung, wird die Situation des österreichischen
Eisenbahnsystems, das in
den letzten beiden Jahren in keiner Form auf die kommenden Herausforderungen
durch die
Regierung vorbereitet wurde, immer Besorgnis erregender.
Es ist zu erkennen,
dass die Bundesregierung - insbesondere das BM V1T - bisher in keinster
Weise
gesetzlich auf die neue Entwicklung reagiert hat. Unter der Auflage der
"Verwaltungsreform"
wurden sogar gegenteilige Schritte eingeleitet (Deregulierungsgesetz). Hier
wurde
buchstäblich "über die Hintertür" das Eisenbahngesetz
geändert. Die Verlagerung der
Prüfung
und Überwachung eisenbahnrelevanter Betriebs-. Sicherheits- und
Baubestimmungen
(sowohl von Eisenbahnanlagen als auch der Fahrbetriebsmittel) auf die Ebene der
Bezirkshauptmannschaft
bzw. an private Gutachter fuhrt nicht nur zu keiner (Kosten)-
Optimierung
des Eisenbahnsystems, sondern gefährdet zudem die Betriebssicherheit des
Schienenverkehrs.
Mit der Öffnung
der Infrastruktur für neue Eisenbahnverkehrsunternehmen werden Probleme
aufgeworfen.
Um nicht durch das Fehlen eines verbindlichen rechtlichen Rahmens für alle
(neuen)
EVU (= Eisenbahnverkehrsunternehmen) ein legistisches Vakuum entstehen zu
lassen und
zusätzlich
zu den bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen
Verkehrsmitteln
die traditionellen Eisenbahnunternehmen in ihrer Konkurrenzfähigkeit zu
schwächen
und damit die Arbeitsplätze bei den ÖBB zu gefährden, muss daher
rasch eine
gesetzliche
Grundlage geschaffen werden.
Für
die SPÖ ist die Liberalisierung und das Auftreten neuer Unternehmen nur
dann eine Chance
für die Schiene, wenn dabei der hohe Standard an Sicherheit, Umweltschutz
und Arbeits- und
Lebensbedingung
erhalten und ausgebaut wird. Der Wettbewerb auf der Schiene und zwischen den
Schienenverkehrsunternehmen mit den anderen Transportsektoren muss über
das Produkt und darf
nicht über die Sicherheits- und
Sozialbedingungen geführt werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Verkehr. Innovation
und
Technologie auf Grund der offensichtlichen Versäumnisse nachstehende
Anfrage:
1. Wie erfolgt der Erwerb und Erhalt der Streckenkenntnis
von Triebfahrzeugführern (Tfzf)
anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen als die der ÖBB?
2. Wie erfolgt eine laufende Kontrolle der Qualifikation
von Tfzf und Zugbegleitern von anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen
(EVU):
a) Im Inland?
b) Im Ausland
3. Wo und wie werden diese persönlichen Daten gespeichert und wer hat Zugriff auf diese Daten?
4. Wie werden die Sprachkenntnisse geprüft?
5. Wie werden Abweichungen vom Regelbetrieb zukünftig geregelt? (Bsp. Umleitungsverkehr)?
6. Auf welcher Grundlage anerkennt das BM VIT ausländische Prüfungszeugnisse?
7. Wie passiert die Wiederzulassung nach längerer
Dienstunterbrechung im Fuhrdienst der Tfzf
und
Zugbegleiter?
8. Wie erfolgt die psychische und physische Tauglichkeitsuntersuchung?
Im Eisenbahnbereich sind Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschrift oder gegen
kollektivvertragliche Vereinbarungen heute noch die Ausnahme, ganz im Gegensatz zum
Straßengüterbereich.
Das integrierte System Schiene erlaubt, dass gleichzeitig verschiedene Stellen jederzeit Kontrollen
durchführen können. Durch die fortschreitende Liberalisierung und dem stärker werdenden
Wettbewerb zwischen den einzelnen EVU wird der Straßenverkehr dabei leider immer mehr zum
Vorbild für überzogene Liberalisierungsbestrebungen.
9. Welche Arbeitszeitregelung ist bei den EVU's (nicht nur
ÖBB) bei grenzüberschreitendem
Verkehr
anzuwenden?
10. Welche Behörde(n) überprüft diese
Arbeitszeitregelungen beim grenzüberschreitendem
Verkehr?
11. Wie überprüft diese Behörde diese Arbeitszeitregelungen?
12. Wer ist für die Aufzeichnung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit verantwortlich?
Derzeit werden die
Sicherheitsvorschriften von den ÖBB erstellt und fortgeschrieben. Die
genehmigungspflichtigen Vorschriften werden danach dem BM VIT zur Genehmigung
vorgelegt.
Von diesen Vorarbeiten der ÖBB im Bereich des Vorschriftenwesens
profitierten bisher auch die
österreichischen
Privatbahnen, welche die Vorgaben der ÖBB für ihre eigenen
Betriebsvorschriften
zumeist
1:1 übernommen haben.
Um einheitliche
Regelungen auf einem hohen Sicherheitsniveau zu gewährleisten, ist das BM
VIT
(Eisenbahnbehörde)
schon längst gefordert; die Auflagen/Normen für einen
betriebssicheren
Eisenbahnverkehr in ihrer Freizügigkeit genau zu definieren und der Frage
der betrieblichen
Regelungen/Normenwerke endlich eine hohe Priorität einzuräumen.
13. Wann ist damit zu rechnen, dass die Eisenbahnbehörde eine
Eisenbahnverordnung erstellt und
erlässt,
die die Regelungsaufgaben konkret auflistet und vorschreibt?
a) Wann wird die Verkehrsordnung erstellt und erlassen?
b) Wann wird die Bauordnung erstellt und erlassen?
c)
Wann wird die Verordnung, die die Unternehmenspflichten eindeutig klarstellt,
erstellt und
erlassen?
Seit der Schaffung der Möglichkeit zur Beantragung einer österreichischen Eisenbahnkonzession
nach dem Eisenbahngesetz haben dies auch die meisten der österreichischen Privatbahnen und
einige völlig neue Unternehmen erfolgreich gemacht. Darunter befinden sich die GKE. WLB,
LTE, VOEST, Stern & Hafferl, usw..
Die Zuständigkeit für die tatsächliche Überprüfung der Voraussetzungen wird zwischen dem
BMVIT und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen der ÖBB hin und her geschoben. Die
österreichische Praxis zeigt, dass die Anforderungen nach §17/2a EisbG 57 nur mangelhaft bis gar
nicht geprüft werden.
Bei genauer Betrachtung der bereits erfolgten Konzessionsvergaben im Zusammenspiel mit dem
§ 17/2a wird deutlich, dass die Bereiche der fachlichen Eignung der Fahrbetriebsmittel und des
Personals zur Gewährung der Sicherheit nur unzureichend erhoben wurden. Die Aus- und laufende
Weiterbildung der
Bediensteten, sowie die fachgerechte Wartung bzw. der Zustand der
Fahrbetriebsmittel
stellen den hohen Sicherheitskomfort im Eisenbahnbereich aber erst sicher.
14. Wann ist mit einer klaren Kompetenzaufteilung für die bei der
Überprüfung der
Voraussetzungen
bei der Vergabe der Eisenbahnkonzessionen und der
Sicherheitsbescheinigung zu rechnen?
15. Wie erfolgt die Kontrolle einer fachgerechten Wartung bzw. des
Zustandes der
Fahrbetriebsmittel?
16. Wie viele Mitarbeiter Ihres Hauses sind mit der Vergabe der
Bahnkonzessionen bzw.
Überprüfung von sicherheitsrelevanten Bahnfragen beschäftigt?
17. Glauben Sie, dass mit den vorhandenen Personalressourcen all die
oben angeführten offenen
Probleme gelöst werden können?