3705/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kostenübernahme für Brustverkleinerungen durch die Krankenkassen
In steigendem Maße sind Plastische Chirurgen im klinischen Alltag mit Patientinnen
konfrontiert, die trotz massiver Wirbelsäulenbeschwerden und -schaden keine
Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse erhalten.
Seit zwei Jahren gibt es kaum mehr Kostenübernahmen.
Nicht alle Patientinnen sind wirtschaftlich in der Lage, die Operation aus eigenen
Mitteln zu finanzieren und stehen unter einem sehr hohen Leidensdruck.
Neben einer Verschlechterung der Wirbelsäulenbeschwerden besteht bei den
Patientinnen eine große Frustration über das Unverständnis der begutachtenden
Ärzte der Krankenkassen.
Diese Situation war für die Abteilung für Plastische und Wiederherstellungschirurgie
des Krankenhauses Wien-Lainz Anlaß dazu, eine Studie durchzuführen, um Kriterien
für eine medizinische Indikation aufzustellen.
Im Rahmen dieser Studie hat sich gezeigt, daß Frauen mit großen Brüsten
nachweislich ein wesentlich größeres Risiko haben, degenerative
Wirbelsäulenschäden zu erleiden.
Schon ab Körbchengröße D besteht zu 80 % die Wahrscheinlichkeit, einen
Wirbelsäulenschaden zu erleiden. In der Untersuchung von 50 normalgewichtigen
Frauen zwischen 28 und 38 Jahren mit einem Brustgewicht von rund 1,5 bis 3,6 kg
konnte ein direkter Zusammenhang zwischen Brustgröße und Wirbelsäulenschäden
nachgewiesen werden.
Keinesfalls zu unterschätzen ist auch die psychische Belastung, die ein zu großer
Brustumfang nach sich ziehen kann.
Nachuntersuchungen von PatientInnen nach brustverkleinernden Operationen
ergeben, daß es schon kurz nach der Operation zu einer enormen Verbesserung der
Haltungsschäden kommt.
Da die Kosten der Behandlung der Folgeschäden von Mammahypertrophie höher
sind als die Kosten einer brustverkleinernden Operation, ist auch das Argument von
Kosteneinsparungen nicht haltbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Wieviele brustverkleinernde Operationen wurden in den letzten 7 Jahren in
Österreich durchgeführt? (bitte nach Jahren und Bundesländern
getrennt
angeben)
2) Davon gab es in wievielen Fällen eine Kostenübernahme durch die
Krankenkassen? (bitte nach Jahren und Bundesländern getrennt angeben)
3)
Wie erklären Sie den Rückgang an Kostenübernahmen durch die
Krankenkassen für Brustverkleinerungen in den letzten Jahren?
4) Wenn die Kosten der Folgeschädenbehandlung von Mammahypertrophie
mindestens gleich hoch sind
wie die Kosten einer Brustverkleinerung, wo liegt
der Einsparungseffekt für die Kassen durch eine restriktive Weigerung der
Kostenübernahme?
5)
Nach welchen Kriterien erfolgt derzeit die Kostenübernahme für
brustverkleinernde Operationen?
6)
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Kriterien für eine
Kostenübernahme
von brustverkleinernden Operationen objektiviert werden?
Wenn ja, wie werden die neuen Kriterien lauten?
Wenn nein, warum nicht?
7)
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß sowohl bereits bestehende
subjektive
Beschwerden der Patientinnen als auch morphologische Veränderungen in den
Kriterienkatalog für Kostenübernahme von Brustverkleinerungen
aufgenommen
werden?
8)
Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Begutachtungen der
Krankenkasse im
Falle von Brustverkleinerungen in Zukunft von Ärztinnen durchgeführt
werden?