3705/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Kostenübernahme für Brustverkleinerungen durch die Krankenkassen

In steigendem Maße sind Plastische Chirurgen im klinischen Alltag mit Patientinnen

konfrontiert, die trotz massiver Wirbelsäulenbeschwerden und -schaden keine

Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse erhalten.

Seit zwei Jahren gibt es kaum mehr Kostenübernahmen.

Nicht alle Patientinnen sind wirtschaftlich in der Lage, die Operation aus eigenen

Mitteln zu finanzieren und stehen unter einem sehr hohen Leidensdruck.

Neben einer Verschlechterung der Wirbelsäulenbeschwerden besteht bei den

Patientinnen eine große Frustration über das Unverständnis der begutachtenden

Ärzte der Krankenkassen.

Diese Situation war für die Abteilung für Plastische und Wiederherstellungschirurgie

des Krankenhauses Wien-Lainz Anlaß dazu, eine Studie durchzuführen, um Kriterien

für eine medizinische Indikation aufzustellen.

Im Rahmen dieser Studie hat sich gezeigt, daß Frauen mit großen Brüsten

nachweislich ein wesentlich größeres Risiko haben, degenerative

Wirbelsäulenschäden zu erleiden.

Schon ab Körbchengröße D besteht zu 80 % die Wahrscheinlichkeit, einen

Wirbelsäulenschaden zu erleiden. In der Untersuchung von 50 normalgewichtigen

Frauen zwischen 28 und 38 Jahren mit einem Brustgewicht von rund 1,5 bis 3,6 kg

konnte ein direkter Zusammenhang zwischen Brustgröße und Wirbelsäulenschäden

nachgewiesen werden.

Keinesfalls zu unterschätzen ist auch die psychische Belastung, die ein zu großer

Brustumfang nach sich ziehen kann.

Nachuntersuchungen von PatientInnen nach brustverkleinernden Operationen

ergeben, daß es schon kurz nach der Operation zu einer enormen Verbesserung der

Haltungsschäden kommt.

Da die Kosten der Behandlung der Folgeschäden von Mammahypertrophie höher

sind als die Kosten einer brustverkleinernden Operation, ist auch das Argument von

Kosteneinsparungen nicht haltbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1)     Wieviele brustverkleinernde Operationen wurden in den letzten 7 Jahren in
Österreich durchgeführt? (bitte nach Jahren und Bundesländern getrennt
angeben)

2)     Davon gab es in wievielen Fällen eine Kostenübernahme durch die

Krankenkassen? (bitte nach Jahren und Bundesländern getrennt angeben)

3)     Wie erklären Sie den Rückgang an Kostenübernahmen durch die
Krankenkassen für Brustverkleinerungen in den letzten Jahren?

4)     Wenn die Kosten der Folgeschädenbehandlung von Mammahypertrophie

mindestens gleich hoch sind wie die Kosten einer Brustverkleinerung, wo liegt
der Einsparungseffekt für die Kassen durch eine restriktive Weigerung der
Kostenübernahme?

5)     Nach welchen Kriterien erfolgt derzeit die Kostenübernahme für
brustverkleinernde Operationen?

6)     Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Kriterien für eine Kostenübernahme
von brustverkleinernden Operationen objektiviert werden?
Wenn ja, wie werden die neuen Kriterien lauten?
Wenn nein, warum nicht?

7)     Werden Sie sich dafür einsetzen, daß sowohl bereits bestehende subjektive
Beschwerden der Patientinnen als auch morphologische Veränderungen in den
Kriterienkatalog für Kostenübernahme von Brustverkleinerungen aufgenommen
werden?

8)     Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Begutachtungen der Krankenkasse im
Falle von Brustverkleinerungen in Zukunft von Ärztinnen durchgeführt werden?