3716/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ausbildungskosten der Pressesprecherin von Bundesministerin
a.D. Forstinger
Das
Wochenmagazin “Format" berichtet in der Ausgabe Nr. 13 vom
29.3.2002
über das “teure Erbe der Monika F.".
Bezugnehmend auf
einen Bericht der internen Revision des
Infrastrukturministeriums
(GZ.: 5.899/l-PR/5a/2002) vom 15.2.2002 wird
ausgeführt,
dass die Pressesprecherin von Bundesministerin a.D. Monika
Forstinger, Dr. Monika Närr, die selbst ausgebildete Kommunikations-
beraterin
und eigentlich angestellt sei, um Forstinger zu vermarkten,
zahlreiche
Ausbildungsveranstaltungen für public relations in Anspruch
nahm.
Für diese Beratungen der Pressesprecherin seien von Seiten des
BMVIT
1.117.000 Schilling (85.000 Euro) an die durchführende Agentur
bezahlt
worden.
Vollkommen
unverständlich erscheint, warum für eine teure Expertin im
Ministerkabinett
Ausbildungskosten in dieser Größenordnung durch den
Bund
übernommen werden. Stellt man diese Ausgaben für Weiterbildung
der
Beschäftigungsdauer von Dr. Monika Närr gegenüber, so kann man
feststellen, dass basierend auf den Zahlen des Innenrevisionsberichtes
monatlich
rund 8.000 Euro (rund 110.000 Schilling) allein für die Aus- und
Weiterbildung
dieser Expertin aufgewendet wurden.
Aus
diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen wurden von
Dr. Monika Närr besucht,
geordnet nach Datum und Anwesenheit der
Referentin, und welche
Kosten wurden durch diese Dienstleistungen
hervorgerufen?
2.
Durch welche Unternehmen bzw. Einzelpersonen wurden die unter 1.
angefragten
Dienstleistungen zur Weiterbildung der Pressereferentin
erbracht und in welcher Höhe wurden Zahlungen an diese Unter-
nehmen bzw.
Einzelpersonen geleistet?
3.
Aufgrund welcher dienstrechtlichen Regelung (Vertragsbediensteten-
gesetz,
Beamtendienstgesetz, Arbeitsleihvertrag) war Dr. Närr im Büro
des BMVIT beschäftigt und wie hoch war ihr monatliches Gesamtein-
kommen?
4.
Sollte das Dienstverhältnis von Dr. Närr auf einem Arbeitsleihvertrag
beruhen, welche Institution
stellte die Referentin entgeltlich dem
BMVIT zur Verfügung
und in welcher Höhe erfolgten Zahlungen aus
diesem
Arbeitsleihverhältnis an das verleihende Institut?
5.
Welche Vereinbarungen beinhaltet der Dienstvertrag von Dr. Monika
Närr betreffend der Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Be-
endigung des
Dienstverhältnisses?
6.
Wurden ausserhalb des Dienstvertrages Rückzahlungsverein-
barungen für
Ausbildungskosten bei (vorzeitiger) Beendigung des
Dienstverhältnisses mit Dr. Närr abgeschlossen?
7. Wann und mit welchem Beendigungsmodus wurde das
Dienstverhältnis mit Dr.
Närr aufgelöst und welche Zahlungen
erfolgten
beendigungsbedingt?
8.
Wurden durch den neuen Dienstgeber von Dr. Närr Abschlags-
zahlungen für die
Ausbildungskosten von Dr. Närr an das BMVIT
rückerstattet?
9.
In welcher Form werden Sie Rückforderungsansprüche gegen
Dr. Närr bzw. gegen
Dr. Monika Forstinger geltend machen?
10.
Welche Kritikpunkte wurden explizit im Bericht der Innenrevision
vom 15.2.2002 hinsichtlich der
Amtsführung von Dr. Monika
Forstinger sowie deren Kabinettschef DI
Miko und deren
Pressesprecherin Dr. Närr
geäußert?