3758/J XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie

betreffend Vereinbarung mit dem Land Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio.

Euro aus Bundesmitteln

Laut einem Zeitungsbericht (siehe Beilage) vom 11. April 2002 hat der Herr Finanzminister
mit dem Kärntner Landeshauptmann auf Basis einer Besprechung am 2. Februar 2001 am 11.
Juni 2001 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der er sich verpflichtet, aus Bundesmitteln
rund 31 Millionen Euro (rund 430 Mio. ATS) dem Land Kärnten zur Verfügung zu stellen.
Große Teile dieser Summe sollen aus dem Budget Ihres Bundesministeriums für Verkehr,
Infrastruktur und Technologie bereitgestellt werden, und zwar aus den Erlösen der
Beteiligungsverkäufe der früheren Gesellschaft des Bundes für Industriepolitische
Maßnahmen (GBI), besser bekannt unter “Pleitenholding". Diese Mittel sollten eigentlich für
technologiepolitische Zwecke und nicht für Förderungen an das Land Kärnten wie etwa eine
Spende anlässlich des 80-Jahr-Jubiläums der Kärntner Volksabstimmung verwendet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Infrastruktur und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.   Kennen Sie den vollen Wortlaut der oben erwähnten Vereinbarung?

2.   Wenn ja, wie stehen Sie zu dieser Vereinbarung im allgemeinen und zu den einzelnen
Punkten im speziellen?

3.   Wie hoch sind die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der früheren Gesellschaft des Bundes
für Industriepolitische Maßnahmen (GBI)?

4.   Stimmt es, dass der Herr Finanzminister es nicht zulassen will, dass diese Erlöse der
Beteiligungsverkäufe der GBI künftig ausschließlich für technologiepolitische Zwecke
gewidmet werden sollen?

5.   Stimmt es, dass der Herr Finanzminister auf einen Zugriff auf diese Gelder pocht, um
damit seine Verpflichtungen aus obiger Vereinbarung gegenüber dem Kärntner
Landeshauptmann erfüllen zu können?

6.   Wie bzw. wofür wollen Sie die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der GBI verwenden und
wieviel dieser Erlöse sollen nach Kärnten fließen?

7.   Haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin die Zustimmung für die Mittelverwendung im Sinne
dieser obigen Vereinbarung bereits tatsächlich erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht bzw. bis wann rechnen Sie mit der Zustimmung?


8.   Gibt es solche Vereinbarungen auch mit anderen Bundesländern? Wenn ja, mit welchen
und wie ist der jeweilige Inhalt dieser Vereinbarungen? Wenn nein, warum nur mit
Kärnten?

9.   Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch für die 80-Jahr-Feier des Wiener Landtages
Gelder aus Bundesmitteln zugeschossen werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder soll
hier Kärnten eine Sonderstellung genießen? Wenn ja, warum?