3759/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vereinbarung mit dem Land Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio.
Euro aus Bundesmitteln
Laut einem Zeitungsbericht (siehe
Beilage) vom 11. April 2002 haben Sie, Herr
Finanzminister, mit dem
Kärntner Landeshauptmann auf Basis einer Besprechung am 2.
Februar 2001 am 11. Juni 2001 eine
Vereinbarung abgeschlossen, in der Sie sich verpflichten,
aus Bundesmitteln rund 31 Millionen Euro (rund 430 Mio. ATS) dem Land
Kärnten zur
Verfügung zu stellen. Große
Teile dieser Summe sollen aus dem Budget des
Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
bereitgestellt werden, und
zwar aus den Erlösen der Beteiligungsverkäufe der früheren
Gesellschaft des Bundes für
Industriepolitische Maßnahmen (GBI), besser bekannt unter
“Pleitenholding". Diese Mittel
sollten eigentlich für technologiepolitische Zwecke und nicht für
Förderungen an das Land
Kärnten wie etwa eine Spende
anlässlich des 80-Jahr-Jubiläums der Kärntner
Volksabstimmung verwendet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Welchen vollen Wortlaut hat die oben erwähnte Vereinbarung?
2. Welche
Entscheidungskriterien wurden für die einzelnen Punkte dieser Vereinbarung
jeweils und von wem herangezogen?
3. Wie sollen die einzelnen Punkte der Vereinbarung finanziert werden?
4. Wieviele Bundesmittel
sollen insgesamt aufgrund dieser Vereinbarung nach Kärnten
fließen?
5. Wie hoch
sind die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der früheren
Gesellschaft des Bundes
für Industriepolitische Maßnahmen (GBI)?
6.
Stimmt es, dass Sie es nicht zulassen wollen, dass diese Erlöse der
Beteiligungsverkäufe
der GBI künftig
ausschließlich für technologiepolitische Zwecke gewidmet werden
sollen?
7. Stimmt es, dass Sie auf
einen Zugriff auf diese Gelder pochen, um damit Ihre
Verpflichtungen aus obiger Vereinbarung gegenüber dem Kärntner
Landeshauptmann
erfüllen zu können?
8. Wie bzw. wofür wollen
Sie die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der GBI verwenden und
wieviel dieser Erlöse sollen nach
Kärnten fließen?
9. Wurde die Zustimmung des
Bundesministers für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
bzw. seiner Vorgängerin für die Mittelverwendung im Sinne dieser
obigen Vereinbarung
bereits tatsächlich erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht bzw.
bis wann
rechnen Sie mit der Zustimmung?
10. Gibt es solche
Vereinbarungen auch mit anderen Bundesländern? Wenn ja, mit welchen
und wie ist der jeweilige
Inhalt dieser Vereinbarungen? Wenn nein, warum nur mit
Kärnten?
11. In obiger Vereinbarung wurde auch das
Bundesministerium für Öffentliche Leistungen
und Sport in die Pflicht genommen, um sich
an der Sanierung des Stadions in Klagenfurt
mit Bundesmitteln zu beteiligen. Wie
hoch sind diese Bundesmittel? Werden auch Stadien
in anderen Bundesländern mit
derartigen Bundeszuschüssen bedacht? Wenn ja, in welcher
Höhe? Wenn nein, warum gibt
diese Sonderstellung nur für Kärnten?
12. Werden Sie auch
für die 80-Jahr-Feier des Wiener Landtages Gelder aus Bundesmitteln
zuschießen? Wenn ja, in
welcher Höhe? Oder genießt auch hier Kärnten für Sie eine
Sonderstellung? Wenn ja, warum?