3762/J XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Kollegklasse für Berufstätige in Ternitz
Auf Ersuchen der
Stadtgemeinde Ternitz ist die Höhere technische Bundeslehr- und
Versuchsanstalt Wiener Neustadt bereit, ab Schuljahr 2002/03 eine Kollegklasse
für
Berufstätige der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik,
Ausbildungsschwerpunkt
Informationstechnik, in Ternitz disloziert zu führen. Die Ausbildung soll
mit dem
Abschluss des Schuljahres 2004/05 enden.
In der Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde
Ternitz und der HTBLuVA Wiener
Neustadt wird als Voraussetzung für das Zustandekommen dieser Vereinbarung
die
Zuteilung der für die dislozierte Führung notwendigen
zusätzlichen Werteinheiten
durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die
HTBLuVA
Wiener Neustadt genannt.
Benötigt würden im 1. Kollegjahr 45,89 Werteinheiten, im
2. Kollegjahr 48,82 Werteinheiten, im 3. Kollegjahr 53,68 Werteinheiten. Ein
entsprechendes Ansuchen sei
von der Direktion der HTBLuVA Wiener Neustadt
bereits dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Bildung
übermittelt
worden.
Die Stadtgemeinde Ternitz würde
Räumlichkeiten und Geräteausstattung in Ternitz
zur Verfügung stellen, woraus dem Bund keine Kosten erwachsen würden.
Für die
durch den Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Werteinheiten
würde die
Stadtgemeinde Ternitz an die HTBLuVA Wiener Neustadt im 1. Kollegjahr den
Betrag von € 111.937,-, im 2. Kollegjahr von € 119.138,- und im 3.
Kollegjahr von €
130.998,-refundieren.
Die Führung der dislozierten Klasse
setze eine Öffnungszahl von mindestens 20
Schülerinnen voraus. Die Information an mögliche Teilnehmer wird von
der
Stadtgemeinde Ternitz
unterstützt.
Diese Vereinbarung zwischen der
Stadtgemeinde Ternitz und der HTBLuVA Wiener
Neustadt wirft einige Fragen auf. Besonders die Vorstellung, das Ministerium
würde
Werteinheiten für ein kommunales Projekt zuteilen, um danach über
eine
Refundierung kostenneutral auszusteigen, scheint ziemlich ungewöhnlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Gibt es ein konkretes Ansuchen von der Direktion der HTBLuVA Wiener
Neustadt an des BMBWK? Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich die
Behandlung dieses Ansuchens und wann ist mit einer endgültigen Erledigung
zu
rechnen?
2.
Wäre es rechtlich überhaupt möglich, die Vorstellungen der
Stadtgemeinde
Ternitz und der HTBLuVA Wiener Neustadt zu erfüllen?
3.
Würde diese Art der Finanzierung nicht bedeuten, dass der HTBL u. VA
Wiener
Neustadt eine erbrachte
Leistung (die Erteilung des Unterrichts durch
Lehrerinnen der HTL) zwei Mal bezahlt wird (in Form von zusätzlichen
Werteinheiten durch das BMBWK und zusätzlich in Form von Barzahlung durch
die Stadtgemeinde Ternitz)?.
4.
Handelt es sich in diesem Fall um eine öffentliches oder ein privates
Ausbildungsangebot?
5. Welche
Anerkennung seiner Ausbildung (welchen Abschluss) erlangt eine
Absolventin dieses Kollegs?
6. Gibt es
andere Projekte, bei denen eine Umwegfinanzierung - wie die oben
angeführte - durchgeführt wurde?
7. Ist das BMBWK auf Antrag grundsätzlich bereit eine Umwegfinanzierung
zuzulassen, wenn eine Kommune
die Personalkosten für die Ausbildung an einer
Bundesschule übernimmt?