3762/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Kollegklasse für Berufstätige in Ternitz

Auf Ersuchen der Stadtgemeinde Ternitz ist die Höhere technische Bundeslehr- und
Versuchsanstalt Wiener Neustadt bereit, ab Schuljahr 2002/03 eine Kollegklasse für
Berufstätige der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt
Informationstechnik, in Ternitz disloziert zu führen. Die Ausbildung soll mit dem
Abschluss des Schuljahres 2004/05 enden.

In der Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Ternitz und der HTBLuVA Wiener
Neustadt wird als Voraussetzung für das Zustandekommen dieser Vereinbarung die
Zuteilung der für die dislozierte Führung notwendigen zusätzlichen Werteinheiten
durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die HTBLuVA
Wiener Neustadt genannt. Benötigt würden im 1. Kollegjahr 45,89 Werteinheiten, im
2. Kollegjahr 48,82 Werteinheiten, im 3. Kollegjahr 53,68 Werteinheiten. Ein
entsprechendes Ansuchen sei von der Direktion der HTBLuVA Wiener Neustadt
bereits dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Bildung übermittelt
worden.

Die Stadtgemeinde Ternitz würde Räumlichkeiten und Geräteausstattung in Ternitz
zur Verfügung stellen, woraus dem Bund keine Kosten erwachsen würden. Für die
durch den Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Werteinheiten würde die
Stadtgemeinde Ternitz an die HTBLuVA Wiener Neustadt im 1. Kollegjahr den
Betrag von € 111.937,-, im 2. Kollegjahr von € 119.138,- und im 3. Kollegjahr von €
130.998,-refundieren.

Die Führung der dislozierten Klasse setze eine Öffnungszahl von mindestens 20
Schülerinnen voraus. Die Information an mögliche Teilnehmer wird von der
Stadtgemeinde Ternitz unterstützt.

Diese Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Ternitz und der HTBLuVA Wiener
Neustadt wirft einige Fragen auf. Besonders die Vorstellung, das Ministerium würde
Werteinheiten für ein kommunales Projekt zuteilen, um danach über eine
Refundierung kostenneutral auszusteigen, scheint ziemlich ungewöhnlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.  Gibt es ein konkretes Ansuchen von der Direktion der HTBLuVA Wiener
Neustadt an des BMBWK? Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich die
Behandlung dieses Ansuchens und wann ist mit einer endgültigen Erledigung zu
rechnen?

2. Wäre es rechtlich überhaupt möglich, die Vorstellungen der Stadtgemeinde
Ternitz und der HTBLuVA Wiener Neustadt zu erfüllen?

3. Würde diese Art der Finanzierung nicht bedeuten, dass der HTBL u. VA Wiener
Neustadt eine erbrachte Leistung (die Erteilung des Unterrichts durch
Lehrerinnen der HTL) zwei Mal bezahlt wird (in Form von zusätzlichen
Werteinheiten durch das BMBWK und zusätzlich in Form von Barzahlung durch
die Stadtgemeinde Ternitz)?.

4.  Handelt es sich in diesem Fall um eine öffentliches oder ein privates
Ausbildungsangebot?

5. Welche Anerkennung seiner Ausbildung (welchen Abschluss) erlangt eine
Absolventin dieses Kollegs?

6. Gibt es andere Projekte, bei denen eine Umwegfinanzierung - wie die oben
angeführte - durchgeführt wurde?

7.  Ist das BMBWK auf Antrag grundsätzlich bereit eine Umwegfinanzierung

zuzulassen, wenn eine Kommune die Personalkosten für die Ausbildung an einer
Bundesschule übernimmt?