3812/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend mangelnde Berücksichtigung der Interessen von behinderten Menschen im

Universitätsgesetz 2002

Im Entwurf zum Universitätsgesetz 2002 wird den Rechten und berechtigten Forderungen
behinderter Menschen auf chancengleiche Studien- und Arbeitsbedingungen nicht Ausdruck
verliehen. Dies wird auch durch die negativen Stellungnahmen von BehindertenreferentInnen
der Österreichischen Hochschülerschaft zum Ministerialentwurf deutlich.

Im Gegensatz zu Ihrem Gesetzesentwurf geht es darum, den gesellschaftspolitischen Auftrag
zur Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung gerade im Bildungsbereich endlich
umzusetzen. Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist in Österreich in vielen Bereichen
alltäglich. Bezugnehmend auf den Bildungsbereich ist es daher notwendig, Strukturen und
Rahmenbedingungen zu schaffen, die gleiches Recht auf Bildung für alle ermöglichen. Es
braucht allerdings auch entsprechende finanzielle Mittel, die für diesen Zweck bereitgestellt
werden müssen, wie z.B. zur Beseitigung baulicher Barrieren, für Unterstützungsmaßnahmen
wie Tutorenstunden, Gebärdendolmetscher etc. für behinderte und chronisch kranke
Studierende. Alles das ist im Universitätsgesetz 2002 nicht bzw. nur mangelhaft vorgesehen.

Angesichts dieser gesellschafts- und behindertenpolitisch rückschrittlichen Haltung richten
die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Sind Sie bereit, einen ganz konkreten Vorschlag z.B. der Behindertenreferentin der
Österreichischen Hochschülerschaft Innsbruck aufzugreifen, der besagt, dass die Agenden
der Arbeitskreise für "Gleichbehandlungsfragen" um so ein wichtiges Thema wie die
anzustrebende Gleichbehandlung bzw. Antidiskriminierung von Menschen mit
Behinderung erweitert werden sollen? Wenn nein, warum nicht?

2.   Was werden Sie unternehmen, damit die Position der Behindertenbeauftragten der
Universitäten gestärkt wird, da deren Wort derzeit noch häufig ungehört verhallt?

3.   Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in jeder Universität eine Stelle eingerichtet wird,
welche bestehende Diskriminierungen aufzeigt und die Aktivitäten zu deren Beseitigung
koordiniert und überwacht, und dass diese Stelle in alle diesbezüglichen
Entscheidungsprozesse einzubinden ist? Wenn nein, warum nicht?


4.   Werden Sie sich darum bemühen, die Position der Behindertenbeauftragten zu stärken?
Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

5.   Wie viele Behindertenbeauftragte gibt es an den einzelnen Universitäten?

6.   Wie viele Planstellen von Behindertenbeauftragten sind derzeit nicht besetzt - bitte
aufgeschlüsselt nach Universitäten - und warum nicht?

7.   Was werden Sie unternehmen, um diese Situation zu verbessern?

8.   Wie hoch ist der Anteil behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den einzelnen
Universitäten (aufgeschlüsselt nach wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem
Personal und in Relation gesetzt mit der Quote, die durch das Behinderteneinstellungs-
gesetz vorgegeben ist)?

9.   Was werden Sie konkret unternehmen, um die zahlreichen Diskriminierungen für
Behinderte, die sich sowohl durch baulich-technische als auch durch organisatorische
Gegebenheiten ergeben, zu beseitigen?

10. Welche finanziellen Mittel werden Sie zusätzlich bereitstellen für die Beseitigung
baulicher Barrieren und für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen wie z.B.
Tutorenstunden, Gebärdendolmetscher etc. für behinderte und chronisch kranke
Studierende?