3812/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend mangelnde Berücksichtigung der Interessen von behinderten Menschen im
Universitätsgesetz 2002
Im Entwurf zum Universitätsgesetz 2002 wird den
Rechten und berechtigten Forderungen
behinderter Menschen auf chancengleiche
Studien- und Arbeitsbedingungen nicht Ausdruck
verliehen. Dies wird auch durch die
negativen Stellungnahmen von BehindertenreferentInnen
der Österreichischen Hochschülerschaft zum Ministerialentwurf
deutlich.
Im Gegensatz zu Ihrem Gesetzesentwurf
geht es darum, den gesellschaftspolitischen Auftrag
zur
Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung gerade im Bildungsbereich
endlich
umzusetzen.
Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist in Österreich in vielen
Bereichen
alltäglich. Bezugnehmend
auf den Bildungsbereich ist es daher notwendig, Strukturen und
Rahmenbedingungen zu schaffen, die gleiches Recht auf Bildung für alle
ermöglichen. Es
braucht allerdings auch entsprechende finanzielle Mittel, die für diesen
Zweck bereitgestellt
werden müssen, wie z.B. zur
Beseitigung baulicher Barrieren, für Unterstützungsmaßnahmen
wie Tutorenstunden,
Gebärdendolmetscher etc. für behinderte und chronisch kranke
Studierende. Alles das ist im Universitätsgesetz 2002 nicht bzw. nur
mangelhaft vorgesehen.
Angesichts dieser gesellschafts- und behindertenpolitisch
rückschrittlichen Haltung richten
die unterzeichneten Abgeordneten an die
Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, einen ganz
konkreten Vorschlag z.B. der Behindertenreferentin der
Österreichischen Hochschülerschaft
Innsbruck aufzugreifen, der besagt, dass die Agenden
der Arbeitskreise für "Gleichbehandlungsfragen" um so ein
wichtiges Thema wie die
anzustrebende Gleichbehandlung bzw.
Antidiskriminierung von Menschen mit
Behinderung erweitert werden sollen?
Wenn nein, warum nicht?
2. Was werden Sie unternehmen,
damit die Position der Behindertenbeauftragten der
Universitäten gestärkt wird, da
deren Wort derzeit noch häufig ungehört verhallt?
3. Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass in jeder Universität eine Stelle eingerichtet wird,
welche bestehende Diskriminierungen
aufzeigt und die Aktivitäten zu deren Beseitigung
koordiniert und überwacht, und
dass diese Stelle in alle diesbezüglichen
Entscheidungsprozesse einzubinden
ist? Wenn nein, warum nicht?
4.
Werden Sie sich darum bemühen, die Position der Behindertenbeauftragten zu
stärken?
Wenn
ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie viele Behindertenbeauftragte gibt es an den einzelnen Universitäten?
6. Wie viele Planstellen von
Behindertenbeauftragten sind derzeit nicht besetzt - bitte
aufgeschlüsselt nach Universitäten
- und warum nicht?
7. Was werden Sie unternehmen, um diese Situation zu verbessern?
8. Wie hoch ist der Anteil
behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den einzelnen
Universitäten (aufgeschlüsselt
nach wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem
Personal und in Relation gesetzt mit der Quote, die durch das
Behinderteneinstellungs-
gesetz vorgegeben ist)?
9. Was
werden Sie konkret unternehmen, um die zahlreichen Diskriminierungen für
Behinderte, die sich sowohl
durch baulich-technische als auch durch organisatorische
Gegebenheiten ergeben, zu beseitigen?
10. Welche finanziellen Mittel werden Sie
zusätzlich bereitstellen für die Beseitigung
baulicher Barrieren und für
zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen wie z.B.
Tutorenstunden, Gebärdendolmetscher etc. für behinderte und chronisch
kranke
Studierende?