3838/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Mag. Barbara Prammer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Nachtarbeit

Im Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft 1995 wurde eine bis Ende
2001 befristete Ausnahme von der gemeinschaftsrechtlich gebotenen Aufhebung des
Frauennachtarbeitsverbotes vereinbart. Des Weiteren ist Österreich verpflichtet,
geschlechtsneutrale Nachtarbeitsbestimmungen zu schaffen, mit denen die
Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt wird.

Nachtarbeit ist nachweislich gesundheitsschädigend, für Frauen und für Männer. Sie verkürzt
die Lebenserwartung und fuhrt zu erhöhten Krankheitsrisiken.

Es sollte auch nicht übersehen werden, dass gemeinsame Freizeitphasen mit der Familie, die
Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und gesellschaftliches Beisammensein durch
Nachtarbeit eingeschränkt wird. Die Folgen sind Zerrüttungen der Partnerschaft oder Familie,
soziale Isolation und daraus resultierende Probleme, die an die Kinder weitergegeben werden.

Erwiesen ist, dass Arbeitgeber etwaige Begrenzungen und Auflagen im Zusammenhang mit
Nachtarbeit ablehnen. So haben Wirtschaftkammer und Industriellenvereinigung 1996 die
Verabschiedung eines Nachtarbeitsgesetzes für Männer und Frauen in letzter Sekunde
verhindert, weil ihnen eine Begrenzung auf maximal acht Stunden täglich sowie
zehnprozentige Zeitzuschläge (sechs Minuten pro gearbeiteter Nachtstunde) bereits zuviel
waren.

Derzeit arbeiten rund 115.000 Frauen und 250.000 Männer, zusammen rund 11 Prozent aller
unselbständig Erwerbstätigen, regelmäßig in den Nachtstunden.

Wirtschaftsminister Bartenstein will Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Nachtarbeit
auf die betriebliche Ebene verlagern.


Eine Festschreibung von Schutzmaßnahmen nur auf betrieblicher Ebene trägt der
gesamtgesellschaftlichen Dimension des Problems nicht Rechnung. Schutzmaßnahmen allein
von der Verhandlungsmacht der Belegschaft in den Betrieben abhängig zu machen, bedeutet
ungezügelte Nachtarbeit besonders in jenen Branchen, die gewerkschaftlich wenig organisiert
sind.

Dort, wo Nachtarbeit gesellschaftlich nötig und erwünscht ist, müssen für die betroffenen
Beschäftigten entsprechende Schutzvorschriften hinsichtlich Gesundheit, zeitlicher
Begrenzung, durch entsprechende (Zeit-) Zuschläge, Kinderbetreuung und Erreichbarkeit der
Arbeitsstätte sichergestellt werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1.     Sind Sie für die Schaffung eines geschlechtsneutralen Nachtarbeitsgesetzes?

2.    Falls nein, warum nicht?

3.    Falls ja, welche ArbeitnehmerInnenrechte sollen in diesem Gesetz vorgesehen sein?

4.    Wie stehen Sie zur Forderung, dass anstatt einer Verschlechterung für Frauen durch die
Aufhebung des Frauennachtarbeitsverbotes, die Nachtarbeit für beide Geschlechter
einzuschränken ist?

5.    Bekennen Sie sich dazu, dass niemand gegen seinen/ihren Willen zur Nachtarbeit
   verpflichtet werden darf?

6.       Falls nein, warum nicht?

7.    Falls ja, auf welche Art und Weise soll sichergestellt werden, dass niemand gegen
  seinen/ihren Willen zur Nachtarbeit verpflichtet wird?


8.    Bekennen Sie sich dazu, dass der Zugang zu allen betrieblichen Informationen und
Weiterbildung auch für Nachtarbeitnehmerinnen uneingeschränkt möglich sein muss?

9.    Falls nein, warum nicht?

10. Falls ja, aufweiche Art und Weise soll dies sichergestellt werden?

11. Befürworten Sie die Forderung, dass die physischen, psychischen und sozialen
Belastungen durch Nachtarbeit mit besonderen Zeitguthaben ausgeglichen werden
müssen?

12. Falls nein, warum nicht?

13. Falls ja, wie hoch soll dieses Zeitguthaben sein, mit dem die physischen, psychischen und
sozialen Belastungen durch Nachtarbeit ausgeglichen werden?

14.  Sind Sie dafür, dass durchsetzbare Mitwirkungsrechte für Betriebsräte und
Personalvertreter zusätzliche Entlastungen und soziale Maßnahmen vorsehen können?

15. Falls nein, warum nicht?

16. Falls ja, wie sollen diese durchsetzbaren Mitwirkungsrechte für Betriebsräte und
Personalvertreter konkret aussehen?

17. Befürworten Sie die Forderung, dass (für Nachtarbeitende kostenlose) regelmäßige
ärztliche Kontrollen des Gesundheitszustandes erfolgen müssen?

18. Falls nein, warum nicht?

19. Soll den Nacharbeitenden ein gesetzlicher Anspruch auf mehr Urlaub garantiert werden?

20.  Falls nein, warum nicht?

21.  Falls ja, auf wie viele Tage soll generell der Urlaub für Nachtarbeitende erhöht werden?

22. Sollen Nachtarbeitenden das Recht auf eine frühere Pensionierung, somit eine
Verkürzung der Lebensarbeitszeit eingeräumt werden?

23. Falls nein, warum nicht?

24. Falls ja, um wie viele Monate sollen die Nachtarbeitenden, ohne finanzielle Einbußen,
früher in Pension gehen können?

25. Bekennen Sie sich zu einem Verbot der Akkordarbeit während der Nachtschicht?

26. Falls nein, warum nicht?


27. Bekennen Sie sich zu einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um 10 Prozent
gegenüber der Normalarbeitszeit, wenn mindestens zwei Nachtschichten pro Woche
geleistet werden?

28. Falls nein, warum nicht?

29. Bekennen Sie sich dazu, dass eine Fahrtmöglichkeit von und zum Arbeitsplatz durch
Firmenbusse für Nachtarbeitende sichergestellt werden muss, wenn es keine öffentliche
Verkehrsanbindung zu geeigneten Zeiten gibt?

30. Falls nein, warum nicht?

31. Bekennen Sie sich dazu, dass warmes Essen in den Kantinen auch während der Nacht
sichergestellt werden muss?

32. Falls nein, warum nicht?

33. Wie stehen Sie zur Forderung, dass für alle Nachtarbeitenden ein Anspruch auf
Versetzung zu Tagarbeit bei veränderten gesundheitlichen, sozialen und familiären
Bedingungen, anschließend Kündigungs- und Entlassungsschutz für einen bestimmten
Zeitraum gelten soll?

34. Wie stehen Sie zur Forderung nach einem generellen Verbot der Nachtarbeit für Väter
und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren?

35. Befürworten Sie die Forderung, dass Väter und Mütter mit Kindern von sechs bis 14
Jahren, sowie wenn ein Familienangehöriger gepflegt werden muss, das Recht
zugestanden werden muss, Nachtarbeit abzulehnen und Beschäftigung in Tagarbeit zu
verlangen ?

36. Falls nein, warum nicht?

37. Befürworten Sie die Forderung, dass nach 15 Jahren Nachtarbeit oder ab dem 50
Lebensjahr ein Ausstieg aus der Nachtarbeit mit Rechtsanspruch auf Tagarbeit unter
Sicherung des bisherigen Verdienstes möglich sein soll?

38. Falls nein, warum nicht?


39. Befürworten Sie die Forderung, dass ein Ausstieg aus der Nachtarbeit mit
Rechtsanspruch auf Tagarbeit unter Sicherung des bisherigen Verdienstes für jene
möglich sein soll, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachts arbeiten können?

40. Falls nein, warum nicht?

41. Befürworten Sie die Forderung, dass die Nachtarbeit pro Arbeitstag generell auf sechs
Stunden begrenzt sein soll?

42. Falls nein, warum nicht?

43. Bekenne Sie sich dazu, dass die Nachtschicht generell auf vier Tage pro Woche begrenzt
werden soll?

44. Falls nein, warum nicht?

45. Bekennen Sie sich dazu, dass es ein Überstundenverbot bei Nachtarbeit geben soll?

46. Falls nein, warum nicht?