3855/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation
betreffend "Gefahrguttransporte und Gefahrgutbeauftragte"
Der jüngste Unfall auf
der Inntalautobahn mit einem Gefahrgut - Lkw zeigte wieder
dramatisch wie gefährlich diese werden können. Umweltalarm in
Kufstein und
höchste Explosionsalarm war durch einen Unfall eines Sattelkraftfahrzeuges
-
welcher mit Calciumkarbid geladen war - ausgelöst worden. Nur durch das
umsichtige Verhalten des Lkw-Fahrers und dem raschen Handeln der
Einsatzkräfte
konnte Schlimmes verhindert werden. Dies zeigte wiederum deutlich, wie wichtig
richtiges Handeln vor Ort in solchen Situationen ist.
Seit 31. 12. 1999 haben
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, be- oder
entladen, einen oder mehrere ausgebildete Personen - mit deren Zustimmung - als
Gefahrgutbeauftragte zu bestimmen und diese den zuständigen Behörden
mitzuteilen.
Nach dem § 22 Abs. 3
Gefahrgutbeförderungsgesetz hat der Bundesminister für
Inneres einen gesamtösterreichischen
Bericht zu erstellen, der u.a. auch Ihrem
Ministerium zu übermitteln ist.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Technologie und
Innovation nachstehende Anfrage:
1. Wie
viele Meldungen über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragen von
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, beladen oder
entladen, sind
bislang eingegangen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
2.
Haben Sie Strafverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die gefährliche
Güter
befördern, beladen oder entladen und keinen ausgebildeten
Gefahrgutbeauftragten bestellt haben?
3. Wenn ja, wie viele und wann?
4. Wie
viele Strafverfahren gegen Unternehmen wurden durch die, nach dem
Unternehmenssitz jeweils
örtlich zuständigen, Bezirksverwaltungsbehörden
eingeleitet, die gefährliche Güter befördern, beladen oder
entladen und keinen
ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten bestellt haben (Aufschlüsselung
für die
Jahre 2000 und 2001 und den
einzelnen Bundesländer)?
5. Wie
viele Unfälle mit Gefahrgut gab es 1999, 2000 und 2001 auf
österreichischen
Straßen?
6. Was waren die jeweiligen Hauptgründe für diese Unfälle?
7. In wie vielen Fällen lag dabei eine (Mit) Schuld des jeweiligen Lkw-Lenkers vor?
8. Wurde
nach solchen Unfällen, bei denen Gefahrguttransporte involviert waren,
die betroffenen Betriebe überprüft, ob diese einen
Gefahrgutbeauftragten
gemeldet hatten?
9. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
10. Wenn nein, weshalb nicht?
11. Wie oft wurden nach
Kontrollen auf der Straße von Gefahrguttransporte, aufgrund
von festgestellten Missständen, Kontrollen im Unternehmen von den
zuständigen
Behörden durchgeführt? Mit welchen
Ergebnissen?
12. Wie hoch war der
erfasste bzw. geschätzte Umfang der Gefahrguttransporte auf
österreichischen Straßen (in beförderten Tonnen oder in
Tonnenkilometern) für
die Jahre 2000 und 2001 (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?
13. Wie hoch war die Anzahl
der durchgeführten Kontrollen von Gefahrguttransporte
auf österreichischen Straßen für die Jahre 2000 und 2001
(Aufschlüsselung auf
die einzelnen Bundesländer)?
14. Wie hoch war die Anzahl
der kontrollierten Fahrzeuge, aufgeschlüsselt nach der
Zulassung (in Österreich, in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in Drittländern) für die Jahre 2000 und 2001
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
15. Wie viele
Verstöße wurden dabei festgestellt und welcher Art waren diese?
Aufschlüsselung auf die Jahre 2000 und 2001 und auf die einzelnen
Bundesländer.
16. Wie viele Sanktionen
wurden dabei verhängt und welcher Art waren diese?
Aufschlüsselung auf die Jahre 2000 und 2001 und auf die einzelnen
Bundesländer.