3858/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Gassner

und Genossinnen

an den Bundeskanzler

betreffend Förderungen an den CV oder an den MKV

In der Untersuchungsausschusssitzung vom 30. April 2002 hat der ÖVP-Abgeordnete
Kukacka wiederholt behauptet, dass Förderungen an Vereine, die in ihren Statuten die
Beschäftigung von Frauen anstreben, mit der österreichischen Rechtsordnung nicht im
Einklang seien. Die Beschäftigung von ausschließlich Frauen widerspreche seiner Ansicht
nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz.

Dass solche Aussagen von einem führenden Mitglied des Cartellverbandes kommen, ist
bezeichnend. Der MKV und der CV sind die führenden Vereinigungen der konservativen
Seite Österreichs, deren Sinn u.a. darin besteht, sich gegenseitig auf geschäftlicher Ebene und
in Karrierehinsicht zu fördern. Da sich MKV und CV als reine Männerverbindungen
verstehen, werden durch deren Vereinstätigkeit die Karrierechancen von Frauen
verschlechtert. Es erhebt sich daher die Frage, ob diese Diskriminierung von Frauen aus
öffentlicher Hand gefördert wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der Bundesregierung - so
auch an Sie - nachstehende

Anfrage:

1.      Hat Ihr Ressort seit dem 4. Februar 2000 einen Verein gefördert, der Mitglied des MKV
oder des CV ist?

2.      Wenn ja:

Wie hoch waren diese Förderungen?

Aus welchem Anlass sind diese Förderungen gewährt worden?

Haben Sie sich in den Statuten darüber informiert, ob in diesem Verein die

Mitgliedschaft von Frauen nicht vorgesehen ist?


3.       Wenn ja:

Ist es Ihrer Ansicht nach noch zeitgemäß. Vereine zu fördern, die statutengemäß die
Mitgliedschaft von Frauen ausschließen?

4.      Wie beurteilen Sie als Mitglied der Bundesregierung die Tätigkeit von Vereinen, die die
Karrierechancen von Frauen verschlechtern?