3867/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.05.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Gassner
und
GenossInnen
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend
Förderungen an den CV oder an den MKV
In der
Untersuchungsausschusssitzung vom 30. April 2002 hat der ÖVP-Abgeordnete
Kukacka
wiederholt behauptet, dass Förderungen an Vereine, die in ihren Statuten
die
Beschäftigung
von Frauen anstreben, mit der österreichischen Rechtsordnung nicht im
Einklang seien. Die Beschäftigung von ausschließlich Frauen
widerspreche seiner Ansicht
nach dem
österreichischen Gleichbehandlungsgesetz.
Dass solche Aussagen
von einem führenden Mitglied des Cartellverbandes kommen, ist
bezeichnend.
Der MKV und der CV sind die führenden Vereinigungen der konservativen
Seite
Österreichs, deren Sinn u.a. darin besteht, sich gegenseitig auf
geschäftlicher Ebene und
in
Karrierehinsicht zu fördern. Da sich MKV und CV als reine
Männerverbindungen
verstehen,
werden durch deren Vereinstätigkeit die Karrierechancen von Frauen
verschlechtert.
Es erhebt sich daher die Frage, ob diese Diskriminierung von Frauen aus
öffentlicher
Hand gefordert wird.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der
Bundesregierung - so
auch an
Sie - nachstehende
Anfrage:
1. Hat Ihr Ressort seit dem 4. Februar
2000 einen Verein gefördert, der Mitglied des MKV
oder
des CV ist?
2. Wenn ja:
Wie hoch waren diese Förderungen?
Aus welchem Anlass sind diese Förderungen gewährt worden?
Haben Sie sich in den Statuten darüber informiert, ob in diesem Verein die
Mitgliedschaft von Frauen nicht vorgesehen ist?
3. Wenn ja:
Ist es Ihrer Ansicht
nach noch zeitgemäß. Vereine zu fördern, die
statutengemäß die
Mitgliedschaft von Frauen ausschließen?
4.
Wie beurteilen Sie als Mitglied der Bundesregierung die Tätigkeit von
Vereinen, die die
Karrierechancen von Frauen verschlechtern?