3905/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Unfallversicherung bei freiwilligen berufspraktischen Tagen.
Folgender
Brief eines Vaters an Bundesministerin Gehrer erging in Kopie an den
Grünen Klub:
"Sehr geehrte Frau Bundesministerin Gehrer,
ich wende mich mit einem speziellen Fall an
Sie, der jedoch für viele junge
Menschen von Bedeutung sein könnte.
Mein Sohn besucht derzeit die 5. Klasse Gymnasium. Es ist
für ihn die 9. Schulstufe
und er wurde im Februar 15 Jahre alt. Momentan befindet er sich bezüglich
seiner
weiteren Zukunft in einer Orientierungsphase und deshalb interessiert er sich
für
eine Schnupperlehre. Wir fanden ein Unternehmen, das ihn für einige Tage
in der
Lehrwerkstätte "schnuppern"
ließe. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Schule
die notwendige Unfallversicherung bestätigen könnte. Die Direktion
versicherte
allerdings, dass dies nicht möglich sei, unser Sohn wurde aber
selbstverständlich für
die berufspraktischen Tage freigestellt werden.
Das
Unternehmen und ich erkundigten uns daraufhin bei einem Juristen in Ihrem
Hause und einem Juristen der Wirtschaftskammer und nun ergibt sich folgendes
Bild:
Berufspraktische Tage sind eigentlich nur im Rahmen einer
Schulveranstaltung für
alle Kinder einer Klasse möglich. Die angebotene Schulfreistellung nutzt
im
konkreten Fall auch nichts. Mein Sohn hatte zwar die Möglichkeit, als
Privatperson
beim Unternehmen berufspraktische Erfahrungen zu machen die Unfallversicherung
wäre vom Unternehmen abzuschließen. Demgegenüber steht das
Kinder- und
Jugendbeschäftigungsgesetz, das keine
Kinderarbeit (abgeschlossene Schulpflicht)
zulasst. Ihm Rahmen einer Schulveranstaltung gilt ja die Schnupperlehre als
erweiterter Unterricht.
Aufgrund dieser Sachverhalte ist nun die geplante
Schnupperzeit für meinen Sohn
leider nicht
möglich.
Im Sinne der Chancengleichheit für alle Jugendlichen
bitte ich Sie, diese Thematik
zu prüfen und gegebenenfalls die
Initiative für erforderliche Änderungen zu ergreifen.
Die Antwort aus Ihrem Ministerium lautet wie folgt:
"(...) Ich weiß nicht genau wie
Sie das Argument mit der Chancengleichheit für alle
Jugendlichen meinen. Wir haben halt in Österreich ein gegliedertes
Schulsystem und
es bestehen auch keine politischen Absichten, diese Gliederung unbedingt zu
ändern. Die einzelnen Schularten wiederum haben ihre bestimmten
Bildungsziele
und jenes der AHS ist (§34 SchOG) eine umfassende und vertiefte
Allgemeinbildung
und zugleich die Heranführung zur Hochschulreife. In diesem Sinne ist ja
auch die 5.
Klasse der AHS keine "Orientierungsstufe", auch wenn die Schulpflicht
noch nicht
erfüllt ist, vielmehr ist es das erste Jahr der vertieften
Allgemeinbildung nach einer
für diese Schulform getroffenen Entscheidung.
In der parallel geführten
Polytechnischen Schule gibt es natürlich wesentlich breitere
Angebote zur Orientierung, wo auch Vergleichbares wie eine Schnupperlehre zum
schulischen Alltag gehört. Für den Bereich der AHS ist die
Orientierung über den
weiteren Weg für die 3. und 4. Klasse vorgesehen und deshalb hat der
Gesetzgeber
in diesen beiden Schulstufen auch die verbindliche Übung
Berufsorientierung
vorgesehen, in deren Rahmen meiner Kenntnis nach etliche Schulen auch
Praxistage für Schuler/innen in verschiedenen Unternehmen organisieren.
Es tut mir leid, dass für Ihren Sohn
die sicherlich wichtige Praxiserfahrung aus den
von Ihnen geschilderten Gründen nicht möglich ist - trotz der
unterstutzenden
Haltung der Schulleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Augustin Kern"
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Unter welchen Voraussetzung übernimmt das Bundesministerium für
Bildung,
Wissenschaft und Kultur die Kosten für eine Unfallversicherung der
SchülerInnen in einer
"Schnupperlehre"?
2.
Gibt es Möglichkeiten außerhalb der als Schulveranstaltung
geführten
"Schnupperlehre" eine Kostenübernahme für die
Unfallversicherung im
Rahmen berufspraktischer Tage vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur zu beantragen?
2a. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
2b. Wenn nein, warum nicht?
3.
Wie stehen Sie zur Einführung berufspraktischer Tage in der 5. Klasse AHS
(9.
Schulstufe)?
4.
Erachten Sie die persönliche Erfahrung einiger Arbeitstage in einem
Betrieb als
für Gymnasiastinnen
unnötig?
4a. Wenn ja, warum?
4b. Wenn nein, welche Initiativen
zur Einführung berufspraktischer Tage an
der AHS werden Sie setzen?
5.
Unterstützen Sie persönliches Engagement in der Beruforientierung?
5a. Wenn ja, in welcher Form?
5b. Wenn nein, warum nicht?