3939/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
Anfrage
der Abgeordneten Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend: Verpflichtende
Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit
einem Handfeuerlöscher
Rein statistisch betrachtet, geraten jährlich rund
3.000 Fahrzeuge auf den Straßen
Österreichs in Brand, drei Viertel davon sind PKW. Allein in
Oberösterreich waren im
vergangenen Jahr 379 Kfz-Brände zu verzeichnen. Während der Fahrt,
also ohne
Unfalleinfluss, wurden 60 Fahrzeuge ein Raub der Flammen. Abgesehen von den
menschlichen Tragödien, die mit solchen Unfällen verbunden sind,
verursachen
Fahrzeugbrände Unfallfolgekosten in
Milliarden-Euro-Dimensionen.
Nach einer ÖAMTC-Statistik ist derzeit nur jedes achte Fahrzeug mit
einem
Feuerlöscher ausgestattet. In Zeiten, in denen Leichtmetallräder, Spoiler
und andere
Zusatzausstattungen zum gewohnten Bild im Straßenverkehr gehören und
dafür viel
Geld ausgegeben wird, sollten Sicherheitsergänzungen, wie ein
Handfeuerlöscher,
zum Ausstattungsprogramm bei Neuwagen gehören. Der Umgang mit
Handfeuerlöschern würde eine im Rahmen des Fahrschulunterrichts
sinnvolle
Ausbildung erfordern, wodurch vor allem eine praxisgerechte Anwendung
ermöglicht
würde.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen die oben genannte menschliche und finanzielle Problematik von
Fahrzeugbränden bekannt?
2. Welche
Initiativen setzen Sie, um die überproportional schweren Unfallfolgen
bei Fahrzeugbränden in Zukunft zu minimieren?
3.
Sehen Sie die Möglichkeit, bei
Neuwagen die Ausstattung mit einem
Handfeuerlöscher im Fahrzeug gesetzlich vorzuschreiben ?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?
4.
Sehen Sie die Möglichkeit,
zwecks sachgemäßer
Bedienung des
Handfeuerlöschers, eine
Löschausbildung im Rahmen
der Fahrschul-
ausbildung durchzuführen?
Wenn ja, wann kann diese eingeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?