3946/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Erstellung eines 4. Berichtes zur Lage der Jugend

In den vergangenen Jahren wurden insgesamt drei “Berichte zur Lage der Jugend in
Österreich" erstellt, jeweils zu anderen Themenschwerpunkten. Auf Grundlage dieser
Berichte konnten jugendrelevante Themen mit wissenschaftlichem Hintergrund effektiv und
effizient aufgearbeitet werden und Maßnahmen gesetzt werden.

Die Schwerpunkte des dritten bis dato letzte “Berichtes zur Lage der Jugend in Österreich",
der im Jahre 1999 von damals zuständigen Bundesminister Bartenstein dem Nationalrat
vorgelegt wurde waren die Themen Jugendarbeit und Freizeitarbeit in Österreich sowie
Rahmenbedingungen, Formen und Auswirkungen von Jugendbeteiligungsmodellen.

In diesem fünfbändigen und insgesamt mehr als l .000 Seiten starken Bericht wurde nicht nur
eine Situations- und Bedarfsanalyse der Jugend- und Freizeitarbeit vorgenommen und
bestehende Partizipationsmodelle von Jugendlichen analysiert, sondern auch Möglichkeiten
der Qualitätssicherung und Selbstevaluation verbandlicher Jugendarbeit aufgezeigt. Auf Basis
eines Vergleichs der Rechtsentwicklungen im Bereich der Jugendförderung in mehreren
europäischen Ländern wurden Anregungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendförderung in Österreich ausgearbeitet.

Der nun zuständige Bundesminister Mag. Herbert Haupt hat schon mehrmals mündlich
angeküdigt, einen vierten “Bericht zur Lage der Jugend in Österreich" erstellen zu lassen.

Da bis jetzt keine Initiativen in diese Richtung bekannt sind, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.      Ist die Erstellung eines solchen 4. Berichtes zur Lage der Jugend seitens ihres
Ministeriums geplant?


2.      Wenn nein, warum nicht? Glauben Sie nicht, dass hier eine wichtige Grundlage für eine
effektive und effiziente Jugendarbeit in Österreich entzogen würde?

3.      Wenn ja, wann soll dieser in Auftrag gegeben werden bzw. wann ist mit einer
Fertiggestellung zu rechnen?

4.      Welche Themenschwerpunkte sind vorgesehen?

5.      Wird dieser Bericht auch Inhalte des europäischen Weißbuchs der Jugend
berücksichtigen? Wenn ja, welche?

6.      Wer wird diesen Bericht erstellen und wissenschaftlich begleiten?