3946/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Erstellung eines 4. Berichtes zur Lage der Jugend
In den vergangenen
Jahren wurden insgesamt drei “Berichte zur Lage der Jugend in
Österreich"
erstellt, jeweils zu anderen Themenschwerpunkten. Auf Grundlage dieser
Berichte
konnten jugendrelevante Themen mit wissenschaftlichem Hintergrund effektiv und
effizient
aufgearbeitet werden und Maßnahmen gesetzt werden.
Die Schwerpunkte des
dritten bis dato letzte “Berichtes zur Lage der Jugend in
Österreich",
der im
Jahre 1999 von damals zuständigen Bundesminister Bartenstein dem
Nationalrat
vorgelegt
wurde waren die Themen Jugendarbeit und Freizeitarbeit in Österreich sowie
Rahmenbedingungen,
Formen und Auswirkungen von Jugendbeteiligungsmodellen.
In
diesem fünfbändigen und insgesamt mehr als l .000 Seiten starken
Bericht wurde nicht nur
eine
Situations- und Bedarfsanalyse der Jugend- und Freizeitarbeit vorgenommen und
bestehende Partizipationsmodelle von Jugendlichen analysiert, sondern auch
Möglichkeiten
der
Qualitätssicherung und Selbstevaluation verbandlicher Jugendarbeit
aufgezeigt. Auf Basis
eines Vergleichs der Rechtsentwicklungen im Bereich der Jugendförderung in
mehreren
europäischen Ländern wurden Anregungen zur Weiterentwicklung der
Kinder- und
Jugendförderung
in Österreich ausgearbeitet.
Der nun
zuständige Bundesminister Mag. Herbert Haupt hat schon mehrmals
mündlich
angeküdigt,
einen vierten “Bericht zur Lage der Jugend in Österreich"
erstellen zu lassen.
Da bis jetzt keine
Initiativen in diese Richtung bekannt sind, stellen die unterfertigten
Abgeordneten
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Ist die Erstellung eines solchen 4.
Berichtes zur Lage der Jugend seitens ihres
Ministeriums
geplant?
2. Wenn nein, warum nicht? Glauben Sie
nicht, dass hier eine wichtige Grundlage für eine
effektive
und effiziente Jugendarbeit in Österreich entzogen würde?
3. Wenn ja, wann soll dieser in Auftrag
gegeben werden bzw. wann ist mit einer
Fertiggestellung
zu rechnen?
4. Welche Themenschwerpunkte sind vorgesehen?
5. Wird dieser Bericht auch Inhalte des
europäischen Weißbuchs der Jugend
berücksichtigen? Wenn ja, welche?
6. Wer wird diesen Bericht erstellen und wissenschaftlich begleiten?