3964/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Binder, Mag. Gaßner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zusatztafeln an Ortstafeln
In seinem Buch
“Nie mehr Strafe zahlen 2" behauptet der Ex-Polizist Josef
Kleindienst u.a,
dass
die 50 km/h Beschränkung und andere Bestimmungen, die speziell im
Ortsgebiet gelten,
nicht mehr gültig sind, sobald unerlaubte Zusatzschilder an den Ortstafel
in den Gemeinden
angebracht
sind.
Er
begründet die Behauptung damit, dass die Zusatztafeln keine
Verkehrszeichen sind und
deshalb
nicht an Ortstafeln montiert werden dürfen und bei ungültigen
Ortstafeln und
Verkehrszeichen keine Strafe zulässig ist. Kleindienst bezieht sich in
diesem Fall auf die
Judikatur
des Verwaltungsgerichtshofes.
Die
einzige Entscheidung des VwGH, die diesen Sachverhalt betrifft, stammt aus dem
Jahre
1996 und
behandelt eine Kurzparkzone in Wien.
In der Entscheidung 95/17/0153 des VwGH
vom 23.02.1996 wird folgendes festgestellt:
“Ist auf einer
Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen neben einem
solchen ein
weiteres, nicht in der StVO
vorgesehenes Hinweiszeichen zugebracht, so liegt ein
Kundmachungsmangel vor, der der
Kurzparkzonenverordnung ihre Geltung nimmt. Dadurch
fehlt es an einer Voraussetzung für die Gebührenpflicht iSd
Parkgebührenverordnung. "
Durch
Medienberichte und die unsichere Rechtslage haben sich schon mehrere Gemeinden
veranlasst
gesehen, die Zusatztafeln abzumontieren.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Wie sieht tatsächlich die juridische Sachlage betreffend Ortstafeln mit
Zusatztafeln
aus?
2.
Empfehlen Sie den Bürgermeisterinnen in Österreich, die Zusatztafeln
bei den
Ortstafeln in ihren Gemeinden abzumontieren oder nicht?
3. Wie begründen Sie diese Empfehlung?
4. Sind Sie bereit, rasch eine Gesetzesnovelle
durchzuführen, um den Gemeinden und
den Ländern die hohen Kosten für die Abmontage dieser Zusatztafeln zu
ersparen?