3985/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Regieren neu - Postenschacher, Privilegien und Proporz in der PVA

Der Sozialsprecher der FPÖ, Reinhart Gaugg, ist in einer vertraulichen Besprechung
von FPÖ- und ÖVP-Funktionärlnnen, in Anwesenheit des Generaldirektors der
PVAng, Dr. Ewald Wetscherek und offensichtlich auch unter Ihrer - zumindest
zeitweisen - Präsenz am 14. Mai 2002 als zukünftiger stellvertretender
Generaldirektor der neuen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vereinbart worden.

Der Generaldirektor der PVAng, Dr. Ewald Wetscherek, hat bei dieser Sitzung
gemeinsam mit den anderen SitzungsteilnehmerInnen sich selbst als zukünftigen
Generaldirektor der PVA vereinbart.

Die geheime Absprache von FPÖ und ÖVP

Die Positionen des leitenden Angestellten und des leitenden Arztes der PVA sowie
deren ständiger Stellvertreter waren bis 5. Mai 2002 öffentlich ausgeschrieben. 31
Personen hatten sich für die Funktion des leitenden Angestellten und seiner
Stellvertretung, 21 für die Funktion des leitenden Arztes und seiner Stellvertretung
beworben. Das Personalberatungsunternehmen Jenewein führte, nachdem etliche
BewerberInnen wegen formaler Kriterien ausgeschieden worden waren, mit
insgesamt 21 Personen Gespräche. Noch bevor sich das vom
Überleitungsausschuss der PVA eingesetzte Personalvorschlags - oder
Bewerbungskomitee in zwei Sitzungen mit den Bewerbungen auseinandergesetzt
hatte, wurden in einer vertraulichen Fraktionssitzung von FPÖ und ÖVP bereits
definitive Absprachen über die Wahl des leitenden Angestellten und seines
Stellvertreters getroffen!

Die Beiziehung des Personalberatungsunternehmens Jenewein zu den Sitzungen
des Personalvorschlagskomitees war nicht zuletzt deshalb eine Farce, weil das
Ergebnis dieser Beratungen, nämlich dem Überleitungsausschuss eine
“Kandidatenliste" von 2 Kandidaten für den leitenden Angestellten und 4
KandidatInnen für den ständigen Stellvertreter vorzuschlagen, durch die Absprache
von FPÖ und ÖVP schon längst obsolet geworden war.

Keine Wahl bei der Wahl

Wie überflüssig die teure Behübschungsaktion des Personalberaters Jenewein
(Kosten: € 50.000,- !!) durch die Absprache von ÖVP und FPÖ war, beweist auch die
“Wahl" des Überleitungsausschusses. Von den zwei Kandidaten für den leitenden
Angestellten wurde nur einer, von den vier KandidatInnen für die Stellvertretung


wurden gar nur zwei in einem eigenartigen Prozedere abgestimmt! Wie in dem
vertraulichen Papier der Sitzung vom 14. Mai festgehalten, wurden die vereinbarten
Kandidaten am 27.5. natürlich - wie vereinbart - bestellt.

Das Ergebnis der geheimen Wahl um die Stellvertretung, bei der nur Abg. Gaugg
und der stv. GD Freitag zur Wahl standen, fiel mit 12 Stimmen für Gaugg, 11
Stimmen für Freitag, 2 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme denkbar knapp
aus. Gaugg erhielt nicht die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Da das ASVG im § 538 c (Überleitungsausschuss - Errichtung) aber davon spricht,
dass die Beschlüsse “mit einfacher Mehrheit" zu fassen sind und nicht wie in den
Passagen über den Hauptverband die “Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen" einfordert, ist jedenfalls davon auszugehen, dass mit der “einfachen
Mehrheit" nur die Mehrheit der Anwesenden gemeint sein kann. Diese Mehrheit
haben weder Gaugg noch Freitag erreicht. Warum über die anderen Kandidaten für
die Stellvertretung überhaupt nicht abgestimmt wurde, warum über die
KandidatInnen nicht einzeln abgestimmt wurde, warum über den zweiten Kandidaten
für den Generaldirektorsposten auch nicht abgestimmt wurde, ist nur durch die
Vorabsprachen der Fraktionen und den Verzicht auf die Ergebnisse der
Kandidatlnnenfindung erklärbar: der Überleitungsausschuss der PVA, die Fraktionen
von ÖVP und FPÖ und der Sozialminister nehmen die eigenen Beschlüsse und die
gesetzlichen Vorgaben nicht ernst!

In der Sitzung vom 14. Mai 2002 wurden noch weitere Vorabsprachen getroffen, die
zum Beispiel beinhalten, dass der als SPÖ-Mann geltende Dr. Klaus Schneider nur
dann “befristet auf ca. 1,5 Jahre" zum Chefarzt bestellt werden solle, wenn es
“Konsens im Entscheidungsgremium" gibt. Im Falle eines fehlenden Konsens
(“anderenfalls") “wird Dr. Müller Chefarzt".

Auch bezüglich weiterer Personen, die alle als BewerberInnen für die Funktionen
des leitenden Angestellten bzw. des Chefarztes oder deren Stellvertretung fungieren,
wird eine “Verwendung in der PVA" beschlossen unter der Voraussetzung: "Konsens
im Entscheidungsgremium und Zustimmung der Betroffenen." Konsens im
Entscheidungsgremium heißt: wenn die SPÖ-Fraktion der Bestellung einer
blauschwarzen Führungsriege zustimmt, dürfen einige “ihrer" Leute auf
“Verwendung" rechnen. “Zustimmung der Betroffenen" heißt: aber nur, wenn sie
kuschen.

Selbst für den Wechsel im Vorsitz des Kontrollausschusses der PVA wurde eine
“Verwendungszusage" vereinbart, mit der offensichtlich der FPÖ-Abgeordnete
Dr. Martin Graf in diese Funktion gehievt werden soll.

“Betreffend Pressearbeit wird Personalberater Dr. Jennewein (!) ein Auftrag erteilt. Er
soll eine mediale Begleitung bereits ab Do, den 16.5.02 vornehmen", heißt es in dem
vertraulichen Protokoll der Sitzung vom 14.5. weiter. Dem Personalberater wurde
damit von einem nicht befugten Gremium die undankbare Aufgabe zugeteilt, eine
Entscheidung über die Personalauswahl, die nicht seine war, in der Öffentlichkeit als
seine darzustellen und die von der FPÖ-ÖVP-Runde vereinbarten
Postenbestellungen schon vor der eigentlichen Entscheidung des
Überleitungsausschusses und seiner eigenen Auswahl medial aufzubereiten.

Einzig der in dem vertraulichen Protokoll als stellvertretender Chefarzt ausgewählte
Dr. Walgram kam nicht zum Zug - doch das hat möglicherweise andere Gründe. Der


neu gewählte stellvertretende Chefarzt Dr. Steininger ist jedenfalls auf der oben
schon erwähnten Liste von Personen zu finden, für die ebenfalls eine “Verwendung
in der PVA" vereinbart wurde.

Die Absprache von FPÖ und ÖVP hat sich damit tatsächlich als “Sündenfall" (LH
Haider) erwiesen.

Sozialversicherung als Auffanglager für gescheiterte politische
Funktionäre?

Der neue stellvertretende Generaldirektor Gaugg weiß selbst am Tage seines
Dienstantrittes noch nichts über seinen Dienstvertrag, seine Leistungsbeschreibung
oder sein Anforderungsprofil (APA 032 vom 3.6.02). Weder ihm noch seinen
Parteifreunden bzw. Ihnen ist bis dato anscheinend klar, ob der Posten eines Vize-
Generaldirektors der PVA ein “fulltime-job" ist oder nicht. Dabei wurde in der im April
2002 beschlossenen ASVG-Novelle in den Erläuterungen festgehalten:

1. Die Bestellung des leitenden Angestellten der künftigen Pensionsversicherungsanstalt und
seines ständigen Stellvertreters durch den Überleitungsausschuss erfolgt bereits mit Wirkung
ab 1. Juni 2002. Es ist davon auszugehen, dass der standige Stellvertreter nach der inneren
Organisation der Pensionsversicherungsanstalt mit einem eigenen Wirkungs- und
Geschäftsbereich ausgestattet wird (§ 538d Abs. 4 ASVG).

Selbst jetzt, Wochen nach der Wahl von Reinhart Gaugg, gibt es noch immer keine
konkrete Beschreibung der Aufgaben und Anforderungen. Damit wird immer
deutlicher, dass der Satz, den der Abgeordnete Gaugg anlässlich der Nationalrats-
Debatte um die Absetzung des Hauptverbands-Präsidenten Sallmutter formulierte,
für ihn selbst bzw. die FPÖ/ÖVP-Koalition gilt:

“Sie haben diesen Hauptverband und die Sozialversicherungen als Auffanglager für
gescheiterte politische Funktionäre verwendet."

(Reinhart Gaugg)

Damals wurden von ÖVP und FPÖ für Funktionäre und leitende Angestellte
(Geschäftsführung) des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
Unvereinbarkeitsregelungen geschaffen, die zwar nur auf den Ausschluss von Hans
Sallmutter abzielten, aber auch für politische Mandatare, ja sogar Mitarbeiter einer
politischen Partei gelten sollten. Jetzt, bei der Bestellung der Geschäftsführung der
größten Sozialversicherungsanstalt, gelten anscheinend andere Spielregeln:

Der Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt darf auch
Aufsichtsratsvorsitzender bzw. Stellvertreter eines der größten privaten
Versicherungskonzerne, der auch private Pensionskassen betreibt, bleiben. Sein
Stellvertreter darf auch Abgeordneter zum Nationalrat sein, ein anderer
Abgeordneter (Martin Graf) darf auch Mitglied des Überleitungsausschusses
(vergleichbar dem Verwaltungsrat des Hauptverbandes) sein, andere Abgeordnete
(Max Hofmann, Walter Tancsits, Johann Römer) dürfen sich mit dem
Bundesminister, dem obersten Aufsichtsorgan über die Sozialversicherungen, schon
lange vor der Wahl über die Wahl absprechen.


Die FPÖ im Zickzackkurs

“Proporz und Postenschacher stehen im öffentlichen Dienst und im Bereich der
staatsnahen Unternehmungen nach wie vor auf der Tagesordnung. Dem muss
endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Dies ist durch Abschaffung jeglichen Parteieneinflusses im öffentlichen Dienst, bei
der Bestellung der Organe von Unternehmen im staatsnahen Bereich, der bisher
parteipolitisch   besetzten   Beiräte   im   Förderungsvergabewesen   und   der  bisher
parteipolitisch zusammengesetzten Organe im Schulbereich zu erreichen."
(aus: Ideen 2000. Unser Programm für Österreichs Zukunft. FPÖ")

Schon seit Jahren verspricht die FPÖ ein Ende des Postenschachers, der
Privilegien- und Pfründewirtschaft. Seit sie an der Regierung beteiligt ist, betreibt sie
diese genau so ungeniert wie die ÖVP. Ob in der ÖIAG, in den Ministerien, beim
ORF oder in den Sozialversicherungen: überall werden Versorgungsposten,
Zusatzposten, Aufstiegs- und Auffangposten geschaffen, ohne Rücksicht auf
Versprechen und Anforderungen.

Dementsprechend widersprüchlich sind die Reaktionen aus der FPÖ:

- FPÖ-Generalsekretär Schweitzer geht davon aus, dass Reinhart Gaugg sein
Nationalratsmandat zurücklegen wird, wenn sich der Posten des Vize-
generaldirektors der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) als “Fulltime-Job"
herausstellen sollte. Er, Schweitzer, “glaube sicherlich, dass es ein Fulltime-Job
werden wird" (APA, 29.5.02)

- “Ich sehe keine Unvereinbarkeit. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun." (LH
Haider, Kurier, 30.5.02)

- “Für ihn, Schweitzer, stehe fest, dass die ganze Geschichte nicht vereinbar ist"
(Presse, 31.5.02)

- Sozialminister Herbert Haupt (F) hält einen Rückzug des FP-Sozialsprechers
Reinhart Gaugg aus dem Nationalrat nicht für nötig (APA, 28.5.02)

- FP-Klubobmann Peter Westenthaler hatte heute Vormittag gemeint, Gaugg könne
als PVA-Vize nicht im Parlament bleiben (APA, 28.5.02)

- “Im Vorgespräch sagte er mir, wenn er diese Funktion antritt, die ja hauptamtlicher
Natur ist, wird er sein Mandat niederlegen. Daran hat sich nichts geändert."
(Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, 1.6.02, Presse)

- “Mit mir hat nie jemand von der FPÖ darüber gesprochen, dass ich mein Mandat
zurücklegen soll, wenn ich zum Generaldirektor-Stellvertreter der PVA gewählt
werde" (Reinhart Gaugg, 7.6.02, Kleine Zeitung)

Gaugg Akkumuliert Unvereinbar Große Gagen

Seit Anfang Juni ist Reinhart Gaugg ständiger stellvertretender Generaldirektor der
PVA und bezieht einstweilen ein Gehalt in der Höhe von rund € 5.000,-, das um 25
Prozent gekürzt wird, weil Gaugg nach wie vor sein Mandat als Abgeordneter zum
Nationalrat ausübt. Weil Gaugg aber eine wesentlich höhere Gage will, wird das


Abgeordnetenmandat als Faustpfand eingesetzt. Rund 200.000 Euro jährlich sind
die Gehaltsvorstellungen von Reinhart Gaugg, wie der Vorsitzende des
Überleitungsausschusses, Karl Haas in einem ORF-Interview bestätigt.

Da Gaugg aus seinen früheren politischen Funktionen als Landtagsabgeordneter
und Vizebürgermeister von Klagenfurt bereits einen Anspruch auf eine
Politikerpension erworben hat, die mit einer Pensionsleistung der PVA gedeckelt
werden würde, will Gaugg auch keinen “normalen" Sondervertrag mit
Pensionsanspruch (der ihn zudem eine einmalige Beitragszahlung von rund 138.000
Euro bzw. 2 Millionen Schilling kosten würde), sondern einen besonderen
Sondervertrag für ein besonderes Sondergehalt.

Der Sozialminister, der vorher schon bei der fraktionellen Absprache zur Wahl von
Reinhart Gaugg anwesend war, verwendet sich auch in der Causa Sondervertrag für
ein Sondergehalt für Reinhart Gaugg:

“Am Mittwoch zitierte Sozialminister Herbert Haupt PVA- Generaldirektor Ewald
Wetscherek zu sich, um für Gaugg zu intervenieren. Er erreichte, dass Gaugg nicht
erst, wie zuvor geplant, am 17. Juni, sondern bereits diesen Montag sein neues Büro
beziehen kann. Und Haupt deponierte auch den Wunsch, dass seinem
Parteikollegen ein Sondervertrag gewährt werden möge." (profil, 3.6.2002)

Reinhart Gaugg: Sondergremium für Sonderprüfung für
Sondervertrag für Sondergehalt?

Schon für das vorläufige Gehalt von Reinhart Gaugg ist die Absolvierung der
Dienstprüfung B eine Voraussetzung, die allerdings gestundet werden kann.
Sozialminister Haupt hat nun im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der SPÖ im
Bundesrat eine äußerst bemerkenswerte Feststellung gemacht:

“Ich möchte aber auch hinzufügen, dass für diese Dienstprüfungen eine eigene
Dienstordnung der Prüfungsablegung existiert, die besagt, dass in diesem Falle die
Dienstprüfung nicht mit einem entsprechenden Besuch der Akademie des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger verbunden ist,
sondern dass die Dienstprüfung vor einem entsprechenden Sondergremium
abgelegt werden kann, was ich für durchaus sinnvoll erachte. Ich halte es tatsächlich
nicht für gerechtfertigt, wenn ein leitender Angestellter, wenn er wirklich ein Experte
ist, die Zeit für einen meiner Ansicht nach sinnlosen Schulbesuch - verzeihen Sie
mir diese drastische volkstümliche Ausdrucksweise! - verschwenden muss"

(BM Haupt, 688. Sitzung des Bundesrates vom 6.6.02, vorläufige Version)

-    Bundesminister Haupt, oberste Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungen,
drückt nicht nur beide Augen zu, wenn es um die eigene Teilnahme an einer
vertraulichen fraktionellen Besprechung und deren Festlegung auf
Kandidaten - unabhängig von der Arbeit des Personalvorschlagkomitees und
des Personalberaters - geht;

-    Bundesminister Haupt hat auch anscheinend kein Problem damit, dass der
Überleitungsausschuss die Ergebnisse des Komitees nicht zur Kenntnis
nimmt und nur über einzelne Kandidaten in einem merkwürdigen Verfahren
abstimmen lässt;


-       Bundesminister Haupt hat auch kein Problem damit, dass für seinen
Parteifreund Gaugg erst ein Sondervertrag für ein Sondergehalt ausgehandelt
werden muss;

-       Bundesminister Haupt legt hingegen dem Generaldirektor der PVA nahe,
einen besonderen Sondervertrag auszuhandeln und

-       Bundesminister Haupt spricht sich im Bundesrat dafür aus, dass die für den
Sondervertrag und das Sondergehalt jedenfalls vorgeschriebene
Dienstprüfung als Sonderprüfung vor einer Sonderkommission abgelegt
werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Haben Sie am 14.5.02 an dem Treffen von FPÖ- und ÖVP-Abgeordneten im
Parlament mit dem Zweck einer Absprache über die Postenbestellung in der
PVA teilgenommen? Wenn ja, zu bzw. ab welchem Zeitpunkt und zu welchem
Zweck?

2.  Haben Sie dadurch davon Kenntnis erhalten, dass sich die TeilnehmerInnen
an diesem Treffen darauf vereinbart haben, Hrn. Wetscherek zum
Generaldirektor und Hrn. Gaugg zum stellvertretenden Generaldirektor der
PVA zu wählen?

3.  Teilen Sie unsere Ansicht, dass durch diese Absprache das
Objektivierungsverfahren mithilfe des Personalberaters Jenewein überflüssig
bzw. ausgehebelt wurde? Wenn nein, warum nicht?

4.  Wurde durch die Absprache der Beschluss des Überleitungsausschusses,
über dieses Verfahren und die KandidatInnenliste die für die jeweilige
Funktion Bestqualifizierten zu wählen, nichtig gemacht? Wenn nein, warum
nicht?

5.  Haben Sie selbst bzw. Ihr Ministerbüro auf das Zustandekommen der
vertraulichen Sitzung am 14. 5.02 Einfluss genommen ?

6.  Haben Sie bzw. Ihr Ministerium vor der Sitzung des Überleitungsausschusses
am 27.5.02 schriftlich oder mündlich Kenntnis von der Auswahl der
BewerberInnen durch Dr. Jenewein und von der KandidatInnenliste erhalten?

7.  Haben Sie bzw. Ihr Ministerium vor der Sitzung des Überleitungsausschusses
am 27.5.02 in irgendeiner Form Einfluss auf die Auswahl der BewerberInnen
für die PVA genommen?


8. Werden Sie - im Wissen, dass die Absprache den Beschluss und das
Auswahlverfahren ausgehebelt hat - eine Überprüfung bzw. Aufhebung der
Ergebnisse veranlassen?

9.  Haben Sie vor der Entscheidung des Überleitungsausschusses gewusst, dass
-unabhängig von der Wahl eines ständigen Stellvertreters - jedenfalls die
amtierenden stellvertretenden GeneraldirektorInnen von PVAng und PVArb
einen verbindlichen Rechtsanspruch auf den Posten von stellvertretenden
GeneraldirektorInnen haben?

10. Halten Sie den Wahlmodus des Überleitungsausschusses, nicht alle
qualifizierten KandidatInnen der Kandidatenliste zur Wahl zu stellen, sondern
bei der Abstimmung über den Generaldirektor eine ja/nein-Abstimmung, bei
der Abstimmung über die Stellvertreter zwei Personen auf dem Stimmzettel
zur Wahl zu stellen, für gesetzeskonform bzw. im Einklang mit der
Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses?

11. Halten Sie die Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses, die sich in
den Passagen über Abstimmungen (“einfache Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen") auf die Geschäftsordnung des Hauptverbandes bezieht,
die eine andere Bestimmung des ASVG (§ 441 ) zur Grundlage hat als sie der
Überleitungsausschuss vorgegeben hat (§ 538 c: “einfache Mehrheit
entscheidet"), für gesetzeskonform?

12. Halten Sie die Interpretation Ihrer Beamten über das Abstimmungsergebnis
Gaugg / Freitag für gesetzeskonform bzw. werden Sie diesbezüglich ein
Gutachten in Auftrag geben?

13. Ist es richtig, dass gemäss der Interpretation Ihrer Beamten ein
Wahlergebnis von 2 Stimmen für Gaugg und 1 Stimme für Freitag (Rest
ungültige Stimmen oder Stimmenthaltungen) auch eine gültige Wahl von
Reinhart Gaugg bedeutet hätte?

14. Ist es richtig, dass der Vorschlag, Reinhart Gaugg zu wählen, von Abg.z.NR
Martin Graf im Überleitungsausschuss eingebracht wurde?

15. Ist es richtig, dass Dr. Martin Graf auf Vorschlag der
Bundeswirtschaftskammer bzw. des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
in die PVAng als Versichertenvertreter entsandt wurde?

16. Aus welcher Tätigkeit bezieht Dr. Martin Graf, der beruflich eine Tätigkeit als
Rechtsanwaltsanwärter, also als unselbständig Beschäftigter in einer Kanzlei
angibt, seine Berechtigung, als Versichertenvertreter der Arbeitgeberkurie
aufzutreten?

17. Von welchem Gremium ist Dr. Jenewein mit der Begleitung der
Kandidatlnnenfindung beauftragt worden?

18. Ist es richtig, dass der Überleitungsausschuss keinen Beschluss gefasst hat,
Dr. Jenewein den Auftrag zu geben?


19. Von welchem Gremium wird / wurde der Auftrag Jenewein, der nach Ihren
eigenen Angaben € 50.000,- berechnet hat, bezahlt?

20. Werden Sie als Aufsichtsbehörde die Auftragsvergabe an Dr. Jenewein
überprüfen?

21. Sie haben gegenüber dem Bundesrat erklärt, dass Sie am 14.5.,im Klub der
freiheitlichen Fraktion einige Teilnehmer der angeblichen Sitzung getroffen
haben und sich dort “im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des
ASVG über den Stand der Dinge im Überleitungsausschuss erkundigt hätten.
Welche Auskünfte haben Sie dabei erhalten?

22. Sie haben auf die Feststellung “im Einklang mit den gesetzlichen
Bestimmungen" großen Wert gelegt: wer ist “im Einklang mit den gesetzlichen
Bestimmungen" für den Überleitungsausschuss vertretungsbefugt nach außen
und daher Ihr Ansprechpartner?

23.   Sie haben im Zusammenhang mit der ihrer Meinung nach angeblichen
Sitzung des weiteren gesagt: “Ich habe mich bei Herrn Wetscherek, Herrn
Haas und bei allen anderen, von den Direktoren der beiden Anstalten
beginnend, erkundigt". Waren die Direktoren der beiden Anstalten bei der
“angeblichen Sitzung" anwesend?

24.   Haben Sie Herrn Haas tatsächlich bei dem vertraulichen Treffen von ÖVP
und FPÖ am 14.5. getroffen und sich bei ihm erkundigt? Wenn nein, wann
sonst haben Sie sich bei Herrn Haas erkundigt und worüber?

25. “profil" vom 3.6.02 berichtet über ein Gespräch von Ihnen mit PVA-GD
Wetscherek, in dem sie für Gaugg interveniert hätten. Haben Sie bei diesem
Treffen für Gaugg interveniert?

26. Haben Sie bei diesem Treffen gegenüber GD Wetscherek den Wunsch
deponiert, dass Gaugg einen Sondervertrag erhalten soll?

27. Haben Sie auch Vorschläge bzw. Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung
des Sondervertrags gegenüber Dr. Wetscherek geäussert? Wenn ja, welche?

28. Ist es richtig, dass Abg. Gaugg - anders als Fr. Vizekanzlerin Riess-Passer
der Meinung war - bereits einen gültigen Vertrag mit der PVA hat, da
Grundlage des Dienstvertrages die Dienstordnung ist und diese keinen
Zweifel zumindest an der gehaltsmäßigen Einstufung des stv. GD Gaugg
zulässt?

29. Ist es richtig, dass Abg. Gaugg für seine Tätigkeit bei der PVA einen
Sondervertrag anstrebt?

30. Ist es richtig, dass Abg. Gaugg einen Sondervertrag anstrebt, der über die
Bestimmungen der Dienstordnung hinausgeht, also ein besonderer
Sondervertrag wäre?


31. Wer ist Ihrer Meinung nach befugt, einen besonderen Sondervertrag mit dem
stv. GD Gaugg abzuschliessen?

32. Welche Gehalts- und sonstigen Vorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung
seines Arbeitsverhältnisses hat Herr Gaugg für seinen besonderen
Sondervertrag geäussert?

33. Werden Sie sich tatsächlich dafür einsetzen, dass Herr Gaugg seine
Dienstprüfung vor einem Sondergremium ablegen kann?

34. Sieht die Geschäfts- und Prüfungsordnung des dafür massgeblichen
Hauptverbandes die Ablegung der Dienstprüfung “vor einem entsprechenden
Sondergremium" vor?

35. Wie soll dieses Sondergremium zusammengesetzt sein?

36. Hat Abg. Gaugg gegenüber dem Überleitungsausschuß bzw. seinen
Mitgliedern jemals schriftlich oder mündlich kundgetan, dass er im Falle seiner
Wahl auf sein Abgeordnetenmandat verzichten werde?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93
Abs 2 GOG verlangt.