4027/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Cap

und Genossinnen

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

betreffend Kompetenz zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen betreffend

Unternehmen, die in den Kompetenzbereich anderer Bundesminister fallen

Am 13. Juni 2002 haben die beiden Regierungsfraktionen, vertreten durch die Abgeordneten
Dr. Kukacka und Zierler eine Dringliche Anfrage an die Bundesministerin für öffentliche
Leistung und Sport betreffend ungerechtfertigt hohe Anzahl an krankheitsbedingten
Ruhestandsversetzungen bei den staatsnahen Unternehmen, insbesondere bei den ÖBB
gerichtet (4026/J).

Abgesehen davon, dass offenkundig das Verhalten der Vizekanzlerin so stark
kontrollbedürftig ist, dass Regierungsfraktionen selbst ein Instrument der Opposition gegen
eine eigene Bundesministerin einsetzen, ist an dieser Anfrage bemerkenswert, dass von 16
Fragen nur eine einzige, nämlich die erste, den Kompetenzbereich der befragten
Bundesministerin betrifft.

In einem Rechtsstaat ist die Einhaltung der Kompetenzverteilung von grundlegender
Bedeutung, bezweckt sie doch, dass kein Bundesminister in den Machtbereich eines anderen
eingreifen und so seine Machtbefugnisse ausweiten kann. Gleichzeitig dient sie dazu, dass die
politische, parlamentarische und rechtliche Verantwortung klargestellt ist und überprüft
werden kann, ob der betreffende Bundesminister seiner Verantwortung nachkommt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für öffentliche
Leistung und Sport nachstehende


Anfrage:

1.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Wie lauten die Zahlen über die Entwicklung des
durchschnittlichen Pensionsantrittsalters in den letzten beiden Jahren sowie in den ersten
Monaten dieses Jahres bei den staatsnahen Unternehmen, insbesondere den ÖBB, der
Österreichischen Post AG und der Telekom Austria AG?"

2.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen, damit für die
Bediensteten staatsnaher Unternehmen ähnlich transparente und objektive
Untersuchungserfordernisse gelten, wie beim Bundespensionsamt für die
Bundesbeamten?"

3.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Wie hoch ist der Anteil der Frühpensionen an allen
Ruhestandsversetzungen im besagten Zeitraum?"

4.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Seit wann sind Ihnen bedenkliche Vorgänge im
Zusammenhang mit Frühpensionierungen bei der ÖBB und im PT-Bereich bekannt?

5.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die Kompetenz zur Beantwortung der Frage: “Was haben Sie angesichts dieser
Vorgänge unternommen?"

6.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Was hat Sie dazu bewogen, zusätzlich zum Rechnungshof auch
die Staatsanwaltschaft einzuschalten?"

7.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die
ungerechtfertigte Vorgangsweise dieser Unternehmen, Bedienstete frühzeitig
krankheitsbedingt in den Ruhestand zu versetzen, anstatt die gesetzesmäßige Möglichkeit
des Vorruhestandes in Anspruch zu nehmen?"


8.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit nicht der
Steuerzahler für diesen Schaden aufzukommen hat?"

9.   Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen offenbar von Dienstgebern
oder von Vorgesetzten gesetzeswidriger Druck auf Bedienstete bzw. Ärzte in Richtung
krankheitsbedingter Ruhestandsversetzungen ausgeübt wurde?"

10. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Wie im Mai dieses Jahres bekannt wurde, ist die Allgemeine
Nebengebührenpauschale (ANP) der ÖBB-Bediensteten in einen pensionsbegründenden
Gehaltsbestandteil umgewandelt worden. Was bedeutet das konkret?"

11. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Welche Mehrkosten entstehen dem Steuerzahler durch diese
Maßnahme?"

12. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Halten Sie diese Mehrkosten für legitim und angemessen?"

13. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Wenn nicht, was werden Sie unternehmen, um diese
Mehrbelastung für den Steuerzahler rückgängig zu machen?"

14. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Halten Sie die Befugnis des ÖBB-Generaldirektors, mit der
Eisenbahnergewerkschaft, Vereinbarungen zu treffen, die direkt oder indirekt das Budget
belasten, für akzeptabel?"

15. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Gibt es auch im Postbereich solche Befugnisse der
Unternehmensleitungen?"

16. Welche Bedeutung hat für Sie die Kompetenzverteilung nach dem Bundesministerien-
gesetz und warum halten Sie sich nicht daran?