4027/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Cap
und Genossinnen
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Kompetenz zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen betreffend
Unternehmen, die in den Kompetenzbereich anderer Bundesminister fallen
Am 13. Juni 2002
haben die beiden Regierungsfraktionen, vertreten durch die Abgeordneten
Dr.
Kukacka und Zierler eine Dringliche Anfrage an die Bundesministerin für
öffentliche
Leistung
und Sport betreffend ungerechtfertigt hohe Anzahl an krankheitsbedingten
Ruhestandsversetzungen
bei den staatsnahen Unternehmen, insbesondere bei den ÖBB
gerichtet
(4026/J).
Abgesehen davon, dass
offenkundig das Verhalten der Vizekanzlerin so stark
kontrollbedürftig
ist, dass Regierungsfraktionen selbst ein Instrument der Opposition gegen
eine
eigene Bundesministerin einsetzen, ist an dieser Anfrage bemerkenswert, dass
von 16
Fragen nur eine einzige, nämlich die erste, den Kompetenzbereich der
befragten
Bundesministerin
betrifft.
In
einem Rechtsstaat ist die Einhaltung der Kompetenzverteilung von grundlegender
Bedeutung,
bezweckt sie doch, dass kein Bundesminister in den Machtbereich eines anderen
eingreifen
und so seine Machtbefugnisse ausweiten kann. Gleichzeitig dient sie dazu, dass
die
politische,
parlamentarische und rechtliche Verantwortung klargestellt ist und
überprüft
werden
kann, ob der betreffende Bundesminister seiner Verantwortung nachkommt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
öffentliche
Leistung
und Sport nachstehende
Anfrage:
1. Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Wie lauten die Zahlen über die Entwicklung des
durchschnittlichen
Pensionsantrittsalters in den letzten beiden Jahren sowie in den ersten
Monaten
dieses Jahres bei den staatsnahen Unternehmen, insbesondere den ÖBB, der
Österreichischen
Post AG und der Telekom Austria AG?"
2. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen, damit für
die
Bediensteten
staatsnaher Unternehmen ähnlich transparente und objektive
Untersuchungserfordernisse
gelten, wie beim Bundespensionsamt für die
Bundesbeamten?"
3. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Wie hoch ist der Anteil der Frühpensionen an allen
Ruhestandsversetzungen
im besagten Zeitraum?"
4. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Seit wann sind Ihnen bedenkliche Vorgänge
im
Zusammenhang mit Frühpensionierungen bei der ÖBB und im PT-Bereich
bekannt?
5. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die
Kompetenz zur Beantwortung der Frage: “Was haben Sie angesichts dieser
Vorgänge unternommen?"
6. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Was hat Sie dazu bewogen, zusätzlich zum Rechnungshof
auch
die Staatsanwaltschaft einzuschalten?"
7. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die
ungerechtfertigte
Vorgangsweise dieser Unternehmen, Bedienstete frühzeitig
krankheitsbedingt in den Ruhestand zu versetzen, anstatt die
gesetzesmäßige Möglichkeit
des
Vorruhestandes in Anspruch zu nehmen?"
8. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit
nicht der
Steuerzahler
für diesen Schaden aufzukommen hat?"
9. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen offenbar von
Dienstgebern
oder von Vorgesetzten gesetzeswidriger Druck auf Bedienstete bzw. Ärzte in
Richtung
krankheitsbedingter
Ruhestandsversetzungen ausgeübt wurde?"
10. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Wie im Mai dieses Jahres bekannt wurde, ist die Allgemeine
Nebengebührenpauschale
(ANP) der ÖBB-Bediensteten in einen pensionsbegründenden
Gehaltsbestandteil umgewandelt worden. Was bedeutet das konkret?"
11. Auf welchen
Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Welche Mehrkosten entstehen dem Steuerzahler
durch diese
Maßnahme?"
12. Auf welchen
Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Halten Sie diese Mehrkosten für legitim und
angemessen?"
13. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Wenn nicht, was werden Sie unternehmen, um diese
Mehrbelastung für den Steuerzahler rückgängig zu machen?"
14. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Halten Sie die Befugnis des ÖBB-Generaldirektors, mit
der
Eisenbahnergewerkschaft,
Vereinbarungen zu treffen, die direkt oder indirekt das Budget
belasten,
für akzeptabel?"
15. Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Gibt es auch im Postbereich solche Befugnisse der
Unternehmensleitungen?"
16. Welche Bedeutung
hat für Sie die Kompetenzverteilung nach dem Bundesministerien-
gesetz
und warum halten Sie sich nicht daran?