4028/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Achatz, Hoffmann, Krüger, Pumberger, Sehender und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Vergabe des Auftrages für den Um- und Neubau des Linzer Hauptbahnhofes.

In der Wochenendbeilage der Tageszeitung “Die Presse" (Spectrum, 25. Mai 2002) beleuchtet
ein Beitrag von Liesbeth Waechter-Böhm unter anderem die Rolle des Architekten Holzbauer
bei der Vergabe diverser Großprojekte. So werden auch die Vorgänge im Zusammenhang mit
dem Wettbewerb für den Um- und Neubau des Linzer Hauptbahnhofes geschildert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.)       Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die ÖBB das Nicht-Vorliegen eines
Denkmalschutzes für den alten Bahnhof Linz erst nach Durchführung der
Ausschreibung des Bahnhofneubaus haben feststellen lassen?

2.)       Liegt darin nicht eine Nachlässigkeit des damaligen Vorstandes der ÖBB, der trotz der
offenen Frage des Denkmalschutzes eine Ausschreibung hat durchführen lassen, deren
Resultate dann auf falschen Voraussetzungen beruhten - nämlich auf der irrigen
Annahme eines aufrechten Denkmalschutzes für das alte Bahnhofsgebäude?

3.)       Wie beurteilen Sie den Umstand, daß nach Feststehen der Tatsache des Nicht-
Denkmalschutzes für das Objekt die ÖBB die Ausschreibungsteilnehmer zunächst um
eine Umarbeitung ihrer Projektentwürfe im Sinne einer nicht mehr notwendigen
Berücksichtigung des Altbaus ersucht haben

um dann nach Vorliegen der Überarbeitungen trotz eindeutiger Empfehlungen im
Vorprüfbericht vom 9. 12. 1999 im Rahmen des “Strukturkonzepts Architektur" der
ÖBB mit einer Reihung

1. Platz Projekt Neumann futuristisch

2. Platz Projekt Neumann konservativ

3. Platz Projekt Holzbauer

dem Drittgereihten den Zuschlag erteilten?

4.)       Wie beurteilen sie die Tatsache, daß die Firma Neumann als Gewinner der ersten
Ausschreibung sowie als Erst- und Zweitgereihte der Überarbeitung nach Feststehen
des Nicht-Denkmalschutzes aufgrund der bereits geleisteten Vorarbeiten eine
Abstandszahlung erhalten hat, die wohl aus Mitteln der ÖBB gekommen sein muß,
was das Verkehrsministerium als Eigentümer der ÖBB zu vertreten hatte?

5.)       Wie hoch war die damalige Abstandszahlung an Architekten Neumann, die von den
ÖBB in fahrlässiger Weise durch den Architektenwechsel provoziert wurde?