4028/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Achatz, Hoffmann, Krüger, Pumberger, Sehender und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die Vergabe des Auftrages für den Um- und Neubau des Linzer Hauptbahnhofes.
In der Wochenendbeilage der Tageszeitung “Die
Presse" (Spectrum, 25. Mai 2002) beleuchtet
ein
Beitrag von Liesbeth Waechter-Böhm unter anderem die Rolle des Architekten
Holzbauer
bei der
Vergabe diverser Großprojekte. So werden auch die Vorgänge im
Zusammenhang mit
dem
Wettbewerb für den Um- und Neubau des Linzer Hauptbahnhofes geschildert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.)
Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die ÖBB das Nicht-Vorliegen
eines
Denkmalschutzes
für den alten Bahnhof Linz erst nach Durchführung der
Ausschreibung
des Bahnhofneubaus haben feststellen lassen?
2.)
Liegt darin nicht eine Nachlässigkeit des damaligen Vorstandes der
ÖBB, der trotz der
offenen
Frage des Denkmalschutzes eine Ausschreibung hat durchführen lassen, deren
Resultate dann auf falschen
Voraussetzungen beruhten - nämlich auf der irrigen
Annahme eines aufrechten Denkmalschutzes
für das alte Bahnhofsgebäude?
3.)
Wie beurteilen Sie den Umstand, daß nach Feststehen der Tatsache des
Nicht-
Denkmalschutzes für das Objekt die
ÖBB die Ausschreibungsteilnehmer zunächst um
eine Umarbeitung ihrer Projektentwürfe im Sinne einer nicht mehr
notwendigen
Berücksichtigung des Altbaus ersucht
haben
um
dann nach Vorliegen der Überarbeitungen trotz eindeutiger Empfehlungen im
Vorprüfbericht vom 9. 12. 1999 im Rahmen des “Strukturkonzepts
Architektur" der
ÖBB mit einer Reihung
1. Platz Projekt Neumann futuristisch
2. Platz Projekt Neumann konservativ
3. Platz Projekt Holzbauer
dem Drittgereihten den Zuschlag erteilten?
4.)
Wie beurteilen sie die Tatsache, daß die Firma Neumann als Gewinner der
ersten
Ausschreibung sowie als Erst- und
Zweitgereihte der Überarbeitung nach Feststehen
des Nicht-Denkmalschutzes aufgrund
der bereits geleisteten Vorarbeiten eine
Abstandszahlung erhalten hat, die wohl aus Mitteln der ÖBB gekommen
sein muß,
was das Verkehrsministerium als
Eigentümer der ÖBB zu vertreten hatte?
5.)
Wie hoch war die damalige Abstandszahlung an Architekten Neumann, die von den
ÖBB in fahrlässiger Weise durch
den Architektenwechsel provoziert wurde?